Teilnahmebedingungen und Auszahlungsvoraussetzungen

(Stand September 2024)

Zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend bei personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung, insbesondere sind damit jegliche Geschlechter (m/w/d) gemeint.


Für die Durchführung der Aktion "NetzwerkHelden“ sowie der damit verbundenen Preisauslosungen bzw. Prämienaktion gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise, deren Kenntnisnahme und Akzeptanz der Teilnehmer durch seine Teilnahme an der Aktion bestätigt:

1. Veranstalter

Veranstalter der Aktion und des damit verbundenen Gewinnspiels ist die Werksarztzentrum Deutschland GmbH, Blitzkuhlenstraße 173, 45659 Recklinghausen (nachfolgend auch als WAZ bezeichnet). Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Wunschgutschein GmbH oder Jochen Schweizer GmbH und wird in keiner Weise von diesen Unternehmen gesponsert oder organisiert. Den Teilnehmern an der Aktion entstehen gegenüber der Wunschgutschein GmbH oder Jochen Schweizer GmbH keinerlei Ansprüche aus der Teilnahme an der Aktion oder durch den Gewinn in dem damit verbundenen Gewinnspiel. Anfragen und Hinweise durch die Teilnehmer sind ausschließlich an die Werksarztzentrum Deutschland GmbH zu richten.

2 . Aktion

Die Werksarztzentrum Deutschland GmbH ermuntert sämtliche Teilnehmer (ausgenommen Mitarbeiter im Vertrieb der Werksarztzentrum Deutschland GmbH) zur Aktivierung ihres persönlichen und beruflichen Netzwerks mit dem Ziel, Unternehmen für die Dienstleistung der Werksarztzentrum Deutschland GmbH zu begeistern.

Zu diesem Zweck werden den Teilnehmern (nachfolgend auch als „Werber“ bezeichnet) AktionsKarten (HeldenKarten) übergeben bzw. zum Download bereitgestellt, welche diese Karten wiederum an interessierte Unternehmen verteilen können.

Diese Karten enthalten einen QR-Code, der auf die Landingpage dieser Aktion auf den Internetseiten der Werkarztzentrum Deutschland GmbH verlinkt. Dort hat das jeweilige Unternehmen (nachfolgend auch als „Geworbene“ bezeichnet) dann die Möglichkeit, bei Interesse an den Leistungen der Werksarztzentrum Deutschland GmbH seine Kontaktdaten und den Namen sowie E-Mail-Adresse des jeweiligen Werbers, der dem Unternehmen die Karte ausgehändigt hat, zu hinterlassen. Zur eindeutigen Zuordnung zum Geworbenen hat der Werber die Möglichkeit, seinen Namen sowie seine E-Mail-Adresse vorab leserlich auf der AktionsKarte einzutragen.

3. Prämie

Sollte aufgrund der Werbung durch den Werber ein Vertrag zwischen WAZ und Geworbenen abgeschlossen werden, mithin im Nachgang zur Registrierung auf der Landingpage des WAZ, so hat der jeweilige Werber dieses Geworbenen einen Anspruch auf Auszahlung einer Werbeprämie. Die Höhe der jeweiligen Prämie bestimmt sich nach der Art des zwischen WAZ und Geworbenen abgeschlossenen Vertrags:

  1. Sollte aufgrund der Werbung durch den Werber ein Betreuungsvertrag (mind. ein Modul Basis-Betreuung) zwischen WAZ und dem Geworbenen zustandekommen, erhält der Werber pro Mitarbeiter des Empfohlenen EUR 2,00 (ggf. abzüglich Steuern und Sozialabgaben. Der Höchstbetrag ist auf 50.000 EUR begrenzt). Maßgebend ist hierbei die vom Geworbenen an das WAZ gemeldete Mitarbeiteranzahl im ersten Vertragsmonat.

    Die Prämie wird fällig, wenn der erste Monatsbeitrag durch den Geworbenen an die Werksarztzentrum Deutschland GmbH gezahlt wurde. Die Auszahlung der Prämie erfolgt, je nachdem ob ein Anstellungsverhältnis zwischen WAZ und Werber besteht, mit der auf die Fälligkeit folgenden Gehaltsabrechnung des Werbers bzw. andernfalls durch Überweisung auf ein vom Werber zu benennendes Bankkonto.

  2. Sollte aufgrund der Werbung durch den Werber ein Vertrag im Bereich der Sofort-Pakete zwischen WAZ und dem Geworbenen zustandekommen, erhält der Werber pro Mitarbeiter, der vom Kontingent des verkauften Pakets innerhalb der ersten drei Monate Vertragslaufzeit umfasst ist, EUR 2,00 (ggf. abzüglich Steuern und Sozialabgaben. Der Gesamt- und Höchstbetrag ist auf 50.000 EUR begrenzt). Zusätzlich erhält der Empfehlende für jeden darüber hinausgehenden weiteren durch den Geworbenen im System angelegten Mitarbeiter, bis zur Anzahl der der ersten Rechnung zugrunde liegenden Mitarbeiter, EUR 2,00 (ggf. abzüglich Steuern und Sozialabgaben. Der Gesamt- und Höchstbetrag ist auf 50.000 EUR begrenzt).

    Die Prämie wird fällig, wenn die ersten sechs Monate des Vertrags mit der Werksarztzentrum Deutschland GmbH vergangen und die aus dem geworbenen Vertragsverhältnis mit dem Geworbenen gestellten Rechnungen durch den Geworbenen bezahlt wurde. Die Auszahlung der Prämie erfolgt, je nachdem ob ein Anstellungsverhältnis zwischen WAZ und Werber besteht, mit der auf die Fälligkeit folgenden Gehaltsabrechnung des Werbers bzw. andernfalls durch Überweisung auf ein vom Werber zu benennendes Bankkonto.

3.1 Teilnahmebestimmungen Prämie

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland ausgenommen hiervon sind die Mitarbeiter der Abteilung Vertrieb der Werksarztzentrum Deutschland GmbH.
  2. Mitarbeiter ist, wer zum Zeitpunkt der Auszahlung der Prämie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu den unter Abs. 1 genannten Unternehmen, steht. Ungekündigt bedeutet in diesem Sinne, dass keiner Partei des Arbeitsvertrag ein Kündigungsschreiben der anderen Partei zugegangen sein darf bzw. es darf kein Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen worden sein.
  3. Als neue, geworbene Kunden („Geworbene“) gelten Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die bisher in keinem Vertragsverhältnis mit der Werksarztzentrum Deutschland GmbH stehen, und/oder gestanden haben und auch bis zu deren Zeitpunkt der Registrierung auf der Internetseite der Werksarztzentrum Deutschland GmbH noch nicht als Interessenten bei der Werksarztzentrum Deutschland GmbH registriert sind. Zur Vermeidung von Datenschutzverstößen ist es unerlässlich, dass die Daten auf der Landingpage ausschließlich durch einen Vertreter des Geworbenen eingetragen werden. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss an der Teilnahme zur Preisauslosung und zur Versagung eines etwaigen Prämienanspruchs gegenüber der Werksarztzentrum Deutschland GmbH. Mit der Registrierung auf der Landingpage erklärt sich das geworbene Unternehmen ausdrücklich mit einer Kontaktaufnahme durch das WAZ zum Zwecke der Vorstellung der Leistungen des WAZ einverstanden.

    Die Geworbenen müssen einen Betreuungsvertrag (mind. ein Modul Basis-Betreuung) oder einen Vertrag im Bereich der Sofort-Pakete mit dem WAZ abschließen, wobei der abgeschlossene Vertrag nicht vorzeitig beendet werden darf (Laufzeit bei Betreuungsvertrag mind. ein Monat, Laufzeit bei Sofort-Paket-Vertrag mind. sechs Monate).

  4. Der Teilnahmezeitraum beginnt am 06.08.2024 und läuft zunächst auf unbestimmte Dauer, bis zur Beendigung durch die Werksarztzentrum Deutschland GmbH.
  5. Kommt zwischen Geworbenen und WAZ aufgrund einer Werbung innerhalb des Aktionszeitraums ein Vertrag zustande, so wird der jeweilige Werbende per E-Mail über den Vertragsschluss informiert und in diesem Zuge aufgefordert, seine Kontaktdaten (Name, Postanschrift, Telefonnummer) sowie seine Bankverbindung (für die Auszahlung der Prämie) an das WAZ zu senden. Die Kontaktdaten dienen der Abstimmung und Übermittlung des Gewinns. Erfolgt die Übermittlung der Kontaktdaten, Adresse und Bankverbindung nicht innerhalb von achtundzwanzig (28) Tagen nach Kontaktaufnahme durch das WAZ, verfällt der Prämienanspruch des Werbers ersatzlos; ein Anspruch auf die Prämie besteht in diesem Fall nicht.
  6. Durch die Übergabe der AktionsKarten an Unternehmen bzw. durch die Registrierung der Unternehmen auf der Landingpage des WAZ bestätigen Werber und Geworbener die vorliegenden Nutzungsbedingungen und zugehörigen Datenschutzhinweise gelesen zu haben und deren Geltung zu akzeptieren.
  7. Der Name und die E-Mail-Adresse des jeweiligen Werbers muss müssen der Werksarztzentrum Deutschland GmbH vor Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit dem jeweils Geworbenen bekannt sein, andernfalls kann keine Zuordnung des Geworbenen zu einem Werber vorgenommen werden. Eine erst nachträgliche Benennung des Werbers oder dessen E-Mail-Adresse berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung einer Prämie, selbst wenn ein Vertrag aufgrund der Werbung geschlossen wurde.

4. Ausschluss von Teilnehmern

Das WAZ behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen (z. B. „Fake-Profile“), die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen (bspw. durch automatische Skripte, Hackertools, Trojaner, Viren oder sich anderweitig durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschaffen), bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

Die Teilnahme über automatisierte Dienste (bspw. automatisierter Versand digitaler Ausfertigungen der AktionsKarte) oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

Weiter führen die folgenden Verhaltensweisen der Teilnehmer zum Ausschluss von der Aktion und damit verbunden zum Ausschluss vom Gewinnspiel bzw. der Prämienmöglichkeit:

Unzumutbare Belästigung (d. h. unter anderem Telefon-, Fax- oder E-Mailwerbung ohne vorherige Zustimmung des Empfohlenen), bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken, Irreführung (d. h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei Empfehlungen), verdeckte Werbung (d. h. die Weitergabe von Daten bzw. die Registrierung von Unternehmen auf der Landingpage durch den Werber ohne deren Einverständnis).

5. Abbruch der Aktion

Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion, des Gewinnspiels oder der Prämienaktion stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf der gesamten Aktion.

6. Haftung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -bedingungen:

Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehenden Pflichten.

Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitsnehmern.

WAZ wird spätestens mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen gegenüber den Gewinnern/Teilnehmern frei.

7. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommene UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung in Kraft, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

 

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