Kollegen laufen beschäftigt an einander vorbei.

Vorsorgen &
 Eignungen

Das 1x1 der Arbeitsmedizin leicht umgesetzt

Vorsorgen &
 Eignungen

Unternehmen müssen die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) umsetzen. Flankierend stellen auch die Berufsgenossenschaften mit Ihren Grundsätzen bzw. Empfehlungen (z.B. G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) Forderungen an Unternehmen. Die meisten Vorsorgen und Eignungen müssen vor Tätigkeitsbeginn erstmalig erfolgen und regelmäßig wiederholt werden. Wir bieten Ihnen beides mit einmaliger Schnelligkeit und Flexibilität an, damit Vorsorgen und Eignungen auch in Ihrem Berufsalltag möglich sind.

Im Fokus der arbeitsmedizinischen Vorsorge steht die Prävention durch Aufklärung zu Gesundheitsgefahren bei der Arbeit, durch eine detaillierte Gesundheits- und Arbeitsanamnese sowie die Klärung individueller Fragen. Auch körperliche Untersuchungen sind möglich. Es gibt drei Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen: Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen und Wunschvorsorgen. Der Arbeitgeber muss alle drei Arten ermöglichen – in der Regel diese sogar proaktiv dem Mitarbeiter vor Tätigkeitsbeginn anbieten. Pflichtvorsorgen sind für gefährliche Tätigkeiten vorgeschrieben. Hier hat der Mitarbeiter eine Teilnahmepflicht. Angebotsvorsorgen müssen bei bestimmten weniger gefährlichen Tätigkeiten angeboten werden. Die Annahme durch den Mitarbeiter erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis. Wunschvorsorgen erfolgen auf Wunsch des Mitarbeiters bei Tätigkeiten, bei denen Gesundheitsschäden nicht ausgeschlossen werden können. Bescheinigungen von arbeitsmedizinischen Vorsorgen bestätigen lediglich die Teilnahme des Mitarbeiters ohne Aussage zur gesundheitlichen Situation.

Eignungsuntersuchungen bewerten, ob die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Beschäftigten für die anstehenden Tätigkeiten ausreichen. Gesetzliche Grundlagen finden sich in verschiedenen Verordnungen wie der Fahrerlaubnisverordnung oder der Strahlenschutzverordnung. Anlassbezogene Eignungsuntersuchungen können bei begründeten Zweifeln an der beruflichen Eignung durchgeführt werden. Bescheinigungen zu Eignungsuntersuchungen enthalten eine qualifizierte Aussage zur Eignung des Beschäftigten.

Die Ablehnung einer Eignungsuntersuchung oder Pflichtvorsorge kann zur Folge haben, dass eine Beschäftigung nicht möglich ist.

Wir bieten Ihnen arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungen über unsere Online-Plattform sowie bei Ihnen vor Ort im Unternehmen. Mit unseren Online- und telemedizinischen Angeboten können sich Ihre Mitarbeiter *innen unabhängig vom Standort und zu jeder Tageszeit schnell auf neue Aufgaben vorbereiten.

Mit unseren digitalen Vorsorgen und Beratungsleistungen sind Termindruck, Anreisen zu externen Praxen und überfüllte Wartezimmer passé. Mitarbeiter *innen erhalten ihre erforderlichen Nachweise für die Ausübung ihrer Tätigkeit stressfrei, nachhaltig und zügig – für einen sorglosen Einstieg in den Berufsalltag.

Höchste Vertraulichkeit – digital, persönlich und sicher.

Alle Mitarbeiter *innen haben uneingeschränkten Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten und können diese sicher mit ihrem Betriebsarzt teilen. Diese vertraulichen Informationen sind zu keinem Zeitpunkt für Sie als Arbeitgeber *innen einsehbar. Unser oberstes Gebot ist Vertrauen und Sicherheit.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen können innerhalb von 24 Stunden nach Erstkontakt durchgeführt werden und die Zertifikate können umgehend von Ihnen in unserem Online-Portal abgerufen werden.

Zusätzlich stehen unsere medizinischen Experten jederzeit telemedizinisch zur Verfügung. Wir kombinieren diese fortschrittlichen Lösungen mit einer deutschlandweiten Präsenz, um Ihre Mitarbeiter *innen bei Bedarf zeitnah vor Ort zu untersuchen – in der Regel innerhalb von 48 Stunden.