Einsatzzeitenrechner
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Einsatzzeitenrechner
Arbeitgebende sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, ihr Unternehmen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin betreuen zu lassen. Ziel ist es, gleiche Anforderungen für ähnliche Betriebe zu schaffen. Dabei soll sich die Betreuung am tatsächlichen Bedarf des Unternehmens orientieren.
Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der Zahl Ihrer Beschäftigten und der Betreuungsgruppe, die anhand des jeweiligen Wirtschaftszweigs (WZ-Code) ermittelt wird.
Unterschieden wird dabei zwischen:
• der Grundbetreuung mit klar festgelegten Einsatzzeiten und
• der betriebsspezifischen Betreuung, die sich individuell an den Gefährdungen im Betrieb orientiert.
Die betriebsspezifische Betreuung kann nicht anhand einer Formel berechnet werden und ist kein Teil dieses Rechners. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.
Mit unserem Einsatzzeitenrechner sparen Sie Zeit und können mit wenigen Klicks den Betreuungsaufwand für Ihre Grundbetreuung ermitteln: Geben Sie einfach Ihre Mitarbeitendenzahl und die Betreuungsgruppe oder den passenden WZ-Code ein und schon erhalten Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungszeiten auf einen Blick.