Flexible Online Schulungen für ihre Mitarbeiter
Information zur Einverständniserklärung digitaler Services WAZ

Inhaltsverzeichnis – nach digitalen Services gegliedert

  1. Informationen und Aufklärungen zu einzelnen Services
    1. eHealth
      1. Durchführung der eHealth Vorsorge
      2. Durchführung der eHealth Eignung
      3. Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme
      4. Bescheinigungen, Diagnosen, Befunde
      5. Sonstiges
    2. eSafety
      1. Durchführung der eUnterweisung
      2. Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme
      3. Bescheinigungen, Zertifikate
      4. Sonstiges
    3. eDiagnostics
      1. Durchführung der eDiagnostics
      2. Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme
      3. Bescheinigungen, Diagnosen, Befunde
      4. Sonstiges
    4. eServices
      1. Durchführung der eServices
      2. Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme
      3. Nachweise, Dokumente
      4. Sonstiges
    5. WAZ-Akademie
      1. Durchführung der WAZ-Akademie
      2. Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme
      3. Zertifikate
      4. Sonstiges
    6. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
      1. Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
      2. Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme
      3. Beratungsdurchführung, Ärztliche Schweigepflicht
      4. Sonstiges
    7. Health Support Outbound (HSO)
      1. Durchführung des Health Support
      2. Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme
      3. Beratungsdurchführung, Ärztliche Schweigepflicht
      4. Sonstiges
  2. Definitionen
    1. „Arbeitgeber“
    2. „Arbeitnehmer/in“
    3. „Befund/e“
    4. „Bescheinigung“
    5. „Betriebsarzt / Betriebsärzte“
    6. „Diagnose/n“ / „Diagnostik“
    7. „Dritte“
    8. „eDiagnostics“
    9. „eHealth“
    10. „eSafety“
    11. „eServices“
    12. „Entleiher / Entleihunternehmen“
    13. „Kunden-Unternehmen“ / „Unternehmen“ / „Unternehmer/in)“
    14. „Online-Portal“
    15. „Tele-Arbeitsmedizin / Telearbeitsmedizin“
    16. „Unterweisung / eUnterweisung / Sicherheitsunterweisung“
    17. „Verleiher“
    18. „Vorsorgeberatung“
    19. „WAZ D“
    20. „Zertifikat/e“
  3. Datenschutz

1. Informationen und Aufklärungen zu einzelnen Services

1.1 eHealth

1.1.1

1.1.1 Durchführung der eHealth Vorsorge

1.1.1.1

Allgemeine Informationen

Ziel arbeitsmedizinischer Vorsorge ist, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im besten Fall zu verhüten (= Primärprävention). Der Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin ist oberste Priorität der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Was die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit angeht, sind Betriebsärzte die Experten. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge beurteilen die Betriebsärzte diese Wechselwirkungen auf individueller Ebene, klären die Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken auf und beraten sie.

Bedarf für eine arbeitsmedizinische Konsultation kann bei grundsätzlich allen Tätigkeiten bestehen. Aufklärung und Beratung zu den Wechselwirkungen zwischen Ihrer Arbeit und Ihrer Gesundheit sind unser oberstes Bestreben.

1.1.1.2

Erläuterung Begriffe

Die ArbMedVV kennt drei mögliche Vorsorgearten. Die Anlässe von Pflicht-, Angebots- und nachgehender Vorsorge sind im Anhang zur ArbMedVV aufgeführt.

  • Angebotsvorsorge (§ 5 ArbMedVV)

Für die Angebotsvorsorge besteht eine Verpflichtung zum Angebot gegenüber den betroffenen Versicherten. Hier gilt: Vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen während des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt das Angebot durch den Unternehmer oder die Unternehmerin. Es besteht keine Teilnahmepflicht an der Angebotsvorsorge und keine Verpflichtung an Maßnahmen zur Diagnostik teilzunehmen oder Gesundheitsdaten über sich preiszugeben.

  • Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV)

Bei der Pflichtvorsorge muss der Unternehmer oder die Unternehmerin die Durchführung der Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen veranlassen. Ohne eine Teilnahme der Versicherten an der Pflichtvorsorge ist die Ausübung der gefährdenden Tätigkeit ausgeschlossen. Es besteht Teilnahmepflicht an der Pflichtvorsorge, d.h. man muss den Vorsorgetermin wahrnehmen. Es besteht aber keine Verpflichtung an Maßnahmen zur Diagnostik teilzunehmen oder Gesundheitsdaten über sich preiszugeben.

  • Wunschvorsorge (§5a ArbMedVV)

Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss darüber hinaus den Versicherten auf ihren Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 ArbSchG ermöglichen (Wunschvorsorge), es sei denn auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen (§ 5a ArbMedVV). Es besteht keine Teilnahmepflicht an der Wunschvorsorge und keine Verpflichtung an Maßnahmen zur Diagnostik teilzunehmen oder Gesundheitsdaten über sich preiszugeben.

1.1.1.3

Angebot auf persönliches, freiwilliges Arztgespräch

Im Rahmen der eHealth Vorsorge bieten wir Ihnen ein persönliches Arztgespräch an (siehe dazu auch 1.1.1.4 Umsetzung des Arztgesprächs). Ihre Teilnahme an dem Arztgespräch erfolgt auf freiwilliger Basis – es entstehen Ihnen keine Vor- oder Nachteile aus Ihrer Entscheidung für oder gegen das persönliche Arztgespräch.

1.1.1.4

Umsetzung des Arztgesprächs

Die arbeitsmedizinische Vorsorge besteht aus einer telearbeitsmedizinischen Beratung und kann optional diagnostische Maßnahmen wie z.B. einen freiwilligen Seh- und/oder Hörtest (Tele-Arbeitsmedizin) beinhalten.

Sie können neben der telearbeitsmedizinischen Beratung unter der kostenlosen Hotline jederzeit auch die persönliche Beratung der Betriebsärzte des Werksarztzentrum Deutschland kostenfrei in Anspruch nehmen. Sie können uns ebenfalls per E-Mail Ihren Terminwunsch für die Kontaktaufnahme mitteilen.

1.1.1.5

Ablauf der eHealth Vorsorge

  • Via E-Mail erhalten Sie einen Link zu Ihrem persönlichen Zugangsbereich des Online-Portals
  • Nach dem Start des Moduls erfolgt zunächst eine Information und Aufklärung über die Nutzung der jeweiligen Dienstleistung und Hinweise zum Datenschutz
  • Nach Erteilung Ihres Einverständnisses werden Sie schrittweise durch die einzelnen Bereiche der Anwendung geführt
  • Die eHealth Vorsorge besteht aus:
    • Fragebogen Gesundheits-Check zur Anamnese
    • Fragebogen zur aktuellen Tätigkeit (Arbeitsanamnese)
    • Video-Beratung
    • Informationsmaterial
    • Optional: diagnostische Maßnahmen wie Seh- oder Hörtest per Tele-Arbeitsmedizin als freiwillige Angebote
    • Persönlicher Beratung (Tele-Arbeitsmedizin)
  • Vorsorgebescheinigung über die Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge
1.1.2

1.1.2 Durchführung der eHealth Eignung

1.1.2.1

Erläuterung Begriffe

Eignungsuntersuchungen zielen auf den Nachweis der Erfüllung körperlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen von Beschäftigten für bestimmte Tätigkeiten ab und dienen im Wesentlichen der Unfallverhütung sowie dem Eigen- und auch Fremdschutz.

1.1.2.2

Unterschied Eignungsuntersuchung / Vorsorge

Ziel der Eignungsuntersuchung ist die Beantwortung der Frage, ob Arbeitnehmende die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit erfüllen. Sie dient dem Schutz des jeweiligen Mitarbeitenden, aber auch dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen sowie ggf. des Produktes.

Arbeitsmedizinische Vorsorge soll helfen, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhüten und ggf. frühzeitig zu erkennen. Im Fokus der arbeitsmedizinischen Vorsorge steht allein der Schutz des jeweiligen Mitarbeiters bzw. der jeweiligen Mitarbeiterin.

1.1.2.3

Erforderlichkeit klinischer Untersuchungen

Zur Beurteilung körperlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten sind klinische Untersuchungen erforderlich. Diese werden immer auch um das Angebot auf eine telearbeitsmedizinische Beratung ergänzt. Die Details der Eignungsuntersuchung unterliegen grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.

1.1.2.4

Ablauf der eHealth Eignung

  • Via E-Mail erhalten Sie einen Link zu Ihrem persönlichen Zugangsbereich des Online-Portals
  • Nach dem Start des Moduls erfolgt zunächst eine Information und Aufklärung über die Nutzung der jeweiligen Dienstleistung und Hinweise zum Datenschutz
  • Nach Erteilung Ihres Einverständnisses werden Sie schrittweise durch die einzelnen Bereiche der Anwendung geführt
  • Die eHealth Eignung besteht aus:
    • Fragebogen Gesundheits-Check zur Anamnese
    • Diagnostik: diese kann verschiedene digitale Untersuchungen umfassen; am häufigsten sind ein Sehtest beider Augen (u.a. Visusprüfung durch Landolt-Ringe & Ishihara-Test; Tele-Arbeitsmedizin) und ein Hörtest beider Ohren (Sieb-Test; Tele-Arbeitsmedizin)
    • Persönlicher Beratung (Tele-Arbeitsmedizin)
  • Fachärztliche Begutachtung nach Aktenlage und Ausstellung der Bescheinigung über Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung

 

1.1.3

1.1.3 Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme

1.1.3.1

Angebotsvorsorge

Teilnahme ist freiwillig, aber wird im Hinblick auf den Gesundheitsschutz empfohlen.

Nichtteilnahme hat keine Auswirkung auf die Ausübung der gefährdenden Tätigkeit.

1.1.3.2

Pflichtvorsorge

Teilnahme ist Voraussetzung dafür die gefährdende Tätigkeit auszuüben.

Ohne Teilnahme kann die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit nicht erbracht werden.

1.1.3.3

Optionale Untersuchungen im Rahmen der Vorsorge

Teilnahme ist freiwillig.

Nichtteilnahme an optionalen, empfohlenen Untersuchungen haben keine Auswirkung auf die Ausübung der Tätigkeit.

1.1.3.4

Eignungsuntersuchung

Ohne Einverständnis wird eine Eignungsuntersuchung nicht durchgeführt. Es ist möglich einzelne Untersuchung zuzustimmen und andere abzulehnen. Ohne Teilnahme an den erforderlichen Untersuchungen im Rahmen einer Eignungsuntersuchung kann eine ärztliche Beurteilung nicht erfolgen und somit fehlt das geforderte Eignungskriterium zur Ausübung der Tätigkeit.

Nichtteilnahme an optionalen, empfohlenen Untersuchungen haben keine Auswirkung auf die Ausübung der Tätigkeit.

1.1.4

1.1.4 Bescheinigungen, Diagnosen, Befunde

1.1.4.1

Vorsorgen

  • Bescheinigung an Arbeitgeber:
    Arbeitgeber erhalten grundsätzlich, weil gesetzlich vorgeschrieben, eine Bescheinigung über die Vorsorge (Angebots-, Pflicht-, Wunschvorsorge),
  • Bescheinigung an Dritte:
    Behörden können eine Bescheinigung nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung ohne gesonderte Zustimmung erhalten. Entleihunternehmen erhalten nur mit Zustimmung eine Bescheinigung über die Vorsorge. Die Zustimmung können Sie zu Beginn der eHealth Vorsorge mit der Einverständniserklärung erteilen.
  • Inhalt der Bescheinigung:
    Die Bescheinigung beinhaltet, dass, wann und aus welchem Anlass eine Vorsorge stattgefunden hat und wann gegebenenfalls aus ärztlicher Sicht die nächste Vorsorge stattfinden soll. Es erfolgt keine Aussage über gesundheitliche Bedenken („Teilnahmebescheinigung“;)
  • Diagnosen & Befunde:
    Ärztliche Schweigepflicht ist auch gegenüber Arbeitgebern zu beachten. Daher erfolgt keine Weitergabe von erhobenen Diagnosen und Befunden.
1.1.4.2

Eignungsuntersuchungen

  • Bescheinigung an Arbeitgeber:
    Arbeitgeber erhalten nur mit Zustimmung eine Bescheinigung über die Eignungsuntersuchung. Die Zustimmung können Sie zu Beginn der eHealth Eignung mit der Einverständniserklärung erteilen.
  • Bescheinigung an Dritte:
    Behörden können eine Bescheinigung nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung ohne gesonderte Zustimmung erhalten. Entleihunternehmen erhalten nur mit Zustimmung eine Bescheinigung über die Eignungsuntersuchung. Die Zustimmung können Sie zu Beginn der eHealth Eignung mit der Einverständniserklärung erteilen.
  • Inhalt der Bescheinigung:
    Die Bescheinigung beinhaltet den Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung der Tätigkeit (Der / Die Mitarbeiter/in ist geeignet / eingeschränkt geeignet / nicht geeignet;)
  • Diagnosen & Befunde:
    Ärztliche Schweigepflicht ist auch gegenüber Arbeitgebern zu beachten. Daher erfolgt keine Weitergabe von erhobenen Diagnosen und Befunden.
1.1.5

1.1.5 Sonstiges

z.Zt. unbesetzt

1.2 eSafety

1.2.1

1.2.1 Durchführung der eUnterweisung

1.2.1.1

Allgemeine Informationen

Unterweisungen sollen Arbeitnehmende über Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften im Arbeitsumfeld informieren und die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, um sich bei der Arbeit sicher zu verhalten.

Alle Beschäftigte müssen regelmäßig eine Unterweisung erhalten. Diese erfolgt erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit und muss nachfolgend jährlich wiederholt werden. Bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel ist ebenfalls eine Unterweisung erforderlich.

1.2.1.2

Erläuterung Begriffe

  • Erstunterweisung: Die Erstunterweisung umfasst allgemeine Informationen für alle Mitarbeiter sowie spezielle Kenntnisse für bestimmte Arbeitsplätze / Tätigkeiten.
  • Folgeunterweisung: In Folgeunterweisungen werden wichtige Inhalte in regelmäßigen Abständen – mindestens jedoch einmal jährlich – wiederholt. Sie stellen ebenfalls neue Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vor.
  • Anlassbezogene Unterweisung: Treten innerhalb der Jahresfrist weitere Unterweisungsanlässe ein, zum Beispiel Unfälle, Beinaheunfälle oder die Einführung neuer Arbeitsmittel, muss eine zusätzliche und auf den jeweiligen Anlass bezogene Unterweisung durchgeführt werde.
1.2.1.3

Ablauf der eUnterweisung

  • Via E-Mail erhalten Sie einen Link zu Ihrem persönlichen Zugangsbereich des Online-Portals.
  • Nach dem Start des Moduls erfolgt zunächst eine Information und Aufklärung über die Nutzung der jeweiligen Dienstleistung und Hinweise zum Datenschutz.
  • Nach Erteilung Ihres Einverständnisses werden Sie schrittweise durch die einzelnen Bereiche der Anwendung geführt.
  • Die eUnterweisung besteht aus:
  • Unterweisungszertifikat
1.2.2

1.2.2 Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme

An der eUnterweisung besteht Teilnahmepflicht. Bei Nichtteilnahme kann der Mitarbeitende für bestimmte oder sogar alle Tätigkeiten nicht eingesetzt werden. Es drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen und ein Verbot der auszuübenden gefährdenden Tätigkeit.

1.2.3

1.2.3 Bescheinigungen, Zertifikate

1.2.3.1

eUnterweisung

  • Bescheinigung an Arbeitgeber:
    Arbeitgeber erhalten grundsätzlich, weil gesetzlich vorgeschrieben, eine Bescheinigung über die durchgeführte Unterweisung.
  • Bescheinigung an Dritte:
    Entleihunternehmen erhalten nur mit Zustimmung eine Bescheinigung über die durchgeführte Unterweisung. Die Zustimmung können Sie zu Beginn der eHealth Eignung mit der Einverständniserklärung erteilen. Behörden können eine Bescheinigung nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung ohne gesonderte Zustimmung erhalten.
  • Inhalt des Zertifikats:
    Das Zertifikat beinhaltet, dass, wann und aus welchem Anlass eine Sicherheitsunterweisung stattgefunden hat und welche Inhalte vermittelt worden sind.
1.2.4

1.2.4 Sonstiges

z.Zt. unbesetzt

1.3 eDiagnostics

1.3.1

1.3.1 Durchführung der eDiagnostics

1.3.1.1

Allgemeine Informationen

Mit eDiagnostics verbinden wir analoge diagnostische Verfahren, wie zum Beispiel die Labordiagnostik, mit den Vorteilen der Telearbeitsmedizin mittels einer einfachen und niedrigschwelligen Lösung unter Wahrung der persönlichen Schutzsphäre. Mit der digitalen Gesundheitsanwendung wird der Prozess der Analyse von Probenmaterial (z.B. Stuhl oder Urin) vereinfacht und standardisiert. eDiagnostics kann zum Beispiel als Biomonitoring im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge, als Eignungsdiagnostik oder als freiwillige Gesundheitsfürsorge eingesetzt werden.

1.3.1.2

Erläuterung Begriffe

  • Stuhlprobenanalyse:
    In Zusammenarbeit mit unserem Partnerlabor wird das Probenmaterial auf bestimmte gesundheitsgefährdende Krankheitserreger z.B. Salmonellen untersucht.

    Bei Personen, die beruflich mit sensiblen Produkten wie z.B. Lebensmitteln oder Medikamenten arbeiten, die bei Verunreinigung durch krank machende Keime zu einem Gesundheitsrisiko für andere werden können, muss ausgeschlossen werden, dass diese mit bestimmten Krankheitserregern infiziert sind.

    Daher ist eine Stuhlprobenanalyse auf gesundheitsgefährdende Krankheitserreger notwendig, um Gesundheitsrisiken für andere auszuschließen.

    Mit einer Anleitung, wie die Untersuchung durchzuführen ist, wird zunächst in einem Informationsvideo zu dem Thema aufgeklärt. Im zweiten Schritt wird gezeigt, wie die Stuhlprobe zu entnehmen und an unser Partnerlabor zu versenden ist. Am Ende steht das Ergebnis der Stuhlprobenanalyse digital zum Abruf über das Online-Portal bereit.
  • Urinprobenanalyse:
    In Zusammenarbeit mit unserem Partnerlabor wird das Probenmaterial z.B. auf Benzol untersucht.  Benzol ist ein Kohlenwasserstoff, der vorwiegend in der Petrochemie verwendet wird, um bestimmte Verbindungen herzustellen. Benzol ist aber schon in geringen Mengen schädlich und eine hohe Belastung kann (teils schwere) gesundheitliche Folgen mit sich bringen.

    Daher ist eine Untersuchung zur Bestimmung des Benzolgehalts im Körper notwendig, um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen. Mit einer Anleitung, wie die Untersuchung durchzuführen ist, wird zunächst in einem Informationsvideo zu dem Thema aufgeklärt.

    Im zweiten Schritt wird Ihnen gezeigt, wie die Urinprobe zu entnehmen ist und wie der Versand an unser Partnerlabor abläuft.

    Am Ende steht das Ergebnis der Urinanalyse digital für Sie zum Abruf über das Online-Portal bereit.
1.3.1.3

Ablauf der eDiagnostics

  • Via E-Mail erhalten Sie einen Link zu Ihrem persönlichen Zugangsbereich des Online-Portals
  • Nach dem Start des Moduls erfolgt zunächst eine Information und Aufklärung über die Nutzung der jeweiligen Dienstleistung und Hinweise zum Datenschutz
  • Nach Erteilung Ihres Einverständnisses werden Sie schrittweise durch die einzelnen Bereiche der Anwendung geführt
  • Die eDiagnostics besteht aus:
    • Beratungsvideo
    • Schriftlichen Informationsmaterial
    • Bereitstellung des Proben-Set über den Arbeitgeber
    • Anleitungsvideo zur Probenentnahme und Versand zum Partnerlabor
    • Probenanalyse durch Partnerlabor
    • Bereitstellung des Laborberichts im Online-Portal
  • Bescheinigung
1.3.2

1.3.2 Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme

1.3.2.1

Hinweis zum Biomonitoring

Grundsätzlich darf Biomonitoring nur mit Zustimmung des Mitarbeitenden durchgeführt werden (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV).

1.3.2.2

Urin- Diagnostik

Die Teilnahme ist freiwillig, aber wird im Hinblick auf den Gesundheitsschutz empfohlen.

Die Nichtteilnahme hat keine Auswirkung auf die Ausübung der gefährdenden Tätigkeit, aber es können keine Informationen über Ihre Gefahrstoffbelastung im Urin bereitgestellt werden und der Arbeitgeber kann nicht hinsichtlich gezielt zu Arbeitsschutzmaßnahmen beraten werden.

 

1.3.2.3

Stuhl-Diagnostik

Bei freiwilligen Angeboten zur Prävention oder im Rahmen von Biomonitoring ist die Teilnahme freiwillig, aber wird im Hinblick auf den Gesundheitsschutz empfohlen.

Ohne Teilnahme an erforderlichen Untersuchungen im Rahmen einer

Eignungsuntersuchung kann eine ärztliche Beurteilung nicht erfolgen und somit fehlt

das geforderte Eignungskriterium zur Ausübung der Tätigkeit.

1.3.3

1.3.3 Bescheinigungen, Diagnosen, Befunde

1.3.3.1

Vorsorgen

  • Bescheinigung an Arbeitgeber:
    Arbeitgeber erhalten grundsätzlich, weil gesetzlich vorgeschrieben, eine Bescheinigung über die Vorsorge (Angebots-, Pflicht-, Wunschvorsorge)
  • Bescheinigung an Dritte:
    Entleihunternehmen erhalten nur mit Zustimmung eine Bescheinigung über die Vorsorge. Behörden können eine Bescheinigung nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung ohne gesonderte Zustimmung erhalten. Die Zustimmung können Sie zu Beginn der eDiagnostics mit der Einverständniserklärung erteilen.
  • Inhalt der Bescheinigung:
    Die Bescheinigung beinhaltet, dass, wann und aus welchem Anlass eine Vorsorge stattgefunden hat und wann gegebenenfalls aus ärztlicher Sicht die nächste Vorsorge stattfinden soll. Keine Aussage über gesundheitliche Bedenken
  • Diagnosen & Befunde:
    Ärztliche Schweigepflicht ist auch gegenüber Arbeitgebern zu beachten. Daher erfolgt keine Weitergabe von erhobenen Diagnosen und Befunden.
1.3.3.2

Eignungsuntersuchungen

  • Bescheinigung an Arbeitgeber:
    Arbeitgeber erhalten nur mit Zustimmung eine Bescheinigung über die

    Eignungsuntersuchung.
  • Bescheinigung an Dritte:
    Entleihunternehmen erhalten nur mit Zustimmung eine Bescheinigung über die Eignungsuntersuchung. Behörden können eine Bescheinigung nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung ohne gesonderte Zustimmung erhalten. Die Zustimmung können Sie zu Beginn der eDiagnostics mit der Einverständniserklärung erteilen.
  • Inhalt der Bescheinigung:
    Die Bescheinigung beinhaltet den Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung der Tätigkeit (geeignet / eingeschränkt / nicht geeignet;)
  • Diagnosen & Befunde:
    Ärztliche Schweigepflicht ist auch gegenüber Arbeitgebern zu beachten. Daher erfolgt keine Weitergabe von erhobenen Diagnosen und Befunden.
1.3.4

1.3.4 Sonstiges

z.Zt. unbesetzt

1.4 eServices

1.4.1

1.4.1 Durchführung der eServices

1.4.1.1

Allgemeine Informationen

eServices unterstützen den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz durch digitale Lösungen. So besteht bspw. die Möglichkeit wichtige Dokumente digital und sicher mit Mitarbeitenden auszutauschen. Darüber hinaus werden weitere digitale Anwendungen angeboten, wie z.B. Beratung und Unterstützung zu Corona, das Employee Assistance Programm, o.ä.

1.4.1.2

Ablauf der eServices

  • Via E-Mail erhalten Sie einen Link zu Ihrem persönlichen Zugangsbereich des Online-Portals.
  • Nach dem Start des Moduls erfolgt zunächst eine Information und Aufklärung über die Nutzung der jeweiligen Dienstleistung und Hinweise zum Datenschutz.
  • Nach Erteilung Ihres Einverständnisses werden Sie schrittweise durch die einzelnen Bereiche der Anwendung geführt.
  • Die eServices beinhalten je nach Zielsetzung unterschiedliche Funktionen, so zum, Beispiel den Upload von gleichzeitig bis zu 5 Dokumenten in den Formaten PDF, PNG, JPG, JPEG; ggf. verbunden mit einer Nachricht an den Dokumentenempfänger

 

1.4.2

1.4.2 Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme

Die Teilnahme an den eServices ist freiwillig. Bei Nichtteilnahme drohen keinerlei Konsequenzen. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Teilnahmepflicht bestimmen. Dieses Direktionsrecht kann nur der Arbeitgeber ausüben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber. Im Übrigen hat die Nichtteilnahme an einzelnen Modulen keine Auswirkung auf die Ausübung der beruflichen Tätigkeit.

1.4.3

1.4.3 Nachweise, Dokumente

1.4.3.1

Bereitstellung von Dokumenten

Im Online-Portal besteht die Möglichkeit Dokumente bereitzustellen, die nur von dem jeweiligen Empfänger gelesen werden können. Sie können Daten der Werksarztzentrum Deutschland GmbH oder Ihrem Arbeitgeber sowohl bereitstellen wie auch von diesen empfangen.

1.4.3.2

Es erfolgt ohne Ihre Zustimmung keine Weitergabe an Dritte.

1.4.4

1.4.4 Sonstiges

z.Zt. unbesetzt

1.5 WAZ-Akademie

1.5.1

1.5.1 Durchführung der WAZ-Akademie

1.5.1.1

Allgemeine Informationen

Mit der WAZ-Akademie haben Sie die Möglichkeit sich von überall und On-Demand weiterzubilden und optimal für den Arbeitsalltag vorbereitet zu sein.

Das Schulungssystem ist modular aufgebaut. Es werden Gesamtschulungen für Personalentscheidungsträger als auch einzelne Lernmodule zu den wichtigen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes angeboten. Die Lernmodule oder ein ganzer Kurs werden entweder durch die Führungskräfte den Teilnehmenden zur Durchführung zugewiesen oder die Teilnehmenden belegen eigeninitiativ einzelne Lernmodule oder einen ganzen Kurs selbst.

1.5.1.2

Ausschnitt aus den Kursangeboten

  • PET-Seminar:
  • Sonderthemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Basiswissen psychische Erkrankungen

Es werden laufend weitere Kursangebote entwickelt und die bestehenden Kurse stets auf dem aktuellen Stand gehalten.

 

1.5.1.3

Ablauf der WAZ-Akademie

  • Via E-Mail erhalten Sie einen Link zu Ihrem persönlichen Zugangsbereich des Online-Portals.
  • Nach dem Start des Moduls erfolgt zunächst eine Information und Aufklärung über die Nutzung der jeweiligen Dienstleistung und Hinweise zum Datenschutz.
  • Nach Erteilung Ihres Einverständnisses werden Sie schrittweise durch die einzelnen Bereiche der Anwendung geführt.
  • Die WAZ-Akademie besteht aus:
  • Je nach erfolgter Schulung erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat oder Prüfungszertifikat.
1.5.2

1.5.2 Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme

Die Teilnahme an der WAZ-Akademie erfolgt freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Teilnahmepflicht. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Teilnahmepflicht bestimmen. Dieses Direktionsrecht kann nur der Arbeitgeber ausüben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber. Im Übrigen hat die Nichtteilnahme an einzelnen Modulen keine Auswirkung auf die Ausübung der beruflichen Tätigkeit.

Ohne Teilnahme an allen Modulen eines gesamten Lehrgangs kann der Lehrgang und eine eventuelle Abschlussprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden und somit keine Zusatzqualifikation erworben werden.

1.5.3

1.5.3 Zertifikate

  • Bescheinigung an Arbeitgeber:
    Arbeitgeber erhalten, wenn gesetzlich vorgeschrieben, ein Zertifikat über die Teilnahme an der Schulung / Lehrgang.

  • Bescheinigung an Dritte:
    Behörden können das Zertifikat nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung ohne gesonderte Zustimmung erhalten.
  • Allgemein erhalten Dritte das Zertifikat nur mit Ihrer Zustimmung. Die Zustimmung können Sie zu Beginn des Lernmoduls mit der Einverständniserklärung erteilen.
  • Inhalt des Zertifikats:
    Das Zertifikat beinhaltet, dass und wann eine Schulung oder ein Lehrgang stattgefunden hat und welche Inhalte vermittelt worden sind.
  • Sonderfall: Prüfungsmodule

Es erfolgt keine Weitergabe von Einzelergebnissen. Es wird lediglich ausgewiesen, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wurde.

1.5.4

1.5.4 Sonstiges

z.Zt. unbesetzt

1.6 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

1.6.1

1.6.1 Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

1.6.1.1

Allgemeine Informationen

Arbeitgeber sind verpflichtet allen Mitarbeitenden, die innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig waren, das betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM – anzubieten. Ob die Ausfallzeit am Stück oder über den 12-Monatszeitraum verteilt aufgetreten ist, ist dabei nicht relevant.

Verantwortlich für den BEM-Prozess ist der Arbeitgeber. Die Werksarztzentrum Deutschland GmbH kann als Experte im BEM-Prozess zu medizinischen Fragestellungen beraten. Ziel des BEM-Prozesses ist es, Arbeitnehmende nach erhöhten Ausfallzeiten beim erfolgreichen Wiedereinstieg am Arbeitsplatz zu unterstützen und dabei zu helfen die, Erkrankung nachhaltig zu überwinden sowie die individuelle Gesundheitssituation mit dem Arbeitsplatz in Einklang zu bringen.

1.6.1.2

Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen das betriebliche Eingliederungsmanagements anbieten möchte und die Werksarztzentrum Deutschland GmbH zu medizinischen Fragestellungen beraten soll, dann erhalten Sie via E-Mail einen Link zu Ihrem persönlichen Zugangsbereich des Online-Portals.
  • Nach dem Start des Moduls erfolgt zunächst eine Information und Aufklärung über die Nutzung der jeweiligen Dienstleistung und Hinweise zum Datenschutz.
  • Nach Erteilung Ihres Einverständnisses werden Sie schrittweise durch die einzelnen Bereiche der Anwendung geführt.
    • Aufklärung und Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
    • Fragebogen zu Ihrer gesundheitlichen Situation zur Anamnese
    • Möglichkeit zur weiteren Beschreibung und Bereitstellung von Dokumenten zur gesundheitlichen Situation
    • Ärztliche Beratung zur gesundheitlichen Situation und zu Möglichkeiten des erfolgreichen Wiedereinstieg am Arbeitsplatz
    • Ärztliche Beratung des Arbeitgebers zum Prozess der Eingliederung durch gezielte Maßnahmen arbeitsplatznahen Rehabilitation, Prävention und Gesundheitsförderung
1.6.2

1.6.2 Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme

Die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement erfolgt freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Teilnahmepflicht. Auch die Bereitstellung von Information und Dokumenten zu Ihrer gesundheitlichen Situation erfolgt auf rein freiwilliger Basis und ist Ihre persönliche Entscheidung. Allerdings kann eine optimale ärztliche Beratung nur erfolgen, wenn die Werksarztzentrum Deutschland GmbH über Ihre persönliche Gesundheitssituation möglichst vollständig informiert ist. Eine Nichtteilnahme hat keine Auswirkung auf das Beschäftigungsverhältnis.

1.6.3

1.6.3 Beratungsdurchführung, ärztliche Schweigepflicht

  • Die Beratung erfolgt durch telearbeitsmedizinische Beratung und unterliegt grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Sie können aber selbst bestimmen, ob die Ärzte der Werksarztzentrum Deutschland GmbH von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber befreit werden, um somit die optimalen Maßnahmen zum erfolgreichen Wiedereinstieg am Arbeitsplatz zu ermitteln.
  • Sie können neben der telearbeitsmedizinischen Beratung unter der kostenlosen Hotline jederzeit auch die persönliche Beratung der Betriebsärzte der Werksarztzentrum Deutschland GmbH kostenfrei in Anspruch nehmen. Sie können uns ebenfalls per E-Mail Ihren Terminwunsch für die Kontaktaufnahme mitteilen.

1.6.4

1.6.4 Sonstiges

z.Zt. unbesetzt

1.7 Health Support Outbound (HSO)

1.7.1

1.7.1 Durchführung des Health Support

1.7.1.1

Allgemeine Informationen

In Deutschland müssen aufgrund der Gesetze zum Arbeitsschutz (ArbSchG, ASiG) und zur Unfallversicherung (SGB VII) alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitenden nicht durch die jeweilige Tätigkeit beeinträchtigt werden. Dies verpflichtet Arbeitgebende u.a. dazu, die Arbeitsbedingungen regelmäßig zu überprüfen sowie, bei entsprechendem Handlungsbedarf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen (Fürsorgepflicht).

Arbeitgeber dürfen aus datenschutzrechtlicher Sicht aber Beschwerden und Erkrankungen nicht hinterfragen. Die Werksarztzentrum Deutschland GmbH unterliegt sowohl der ärztlichen Schweigepflicht als auch der Geheimhaltungspflicht nach Art. 9 Abs. 3 DSGVO und kann den Arbeitnehmer unterstützen. Eine Überprüfung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch die Werksarztzentrum Deutschland GmbH erfolgt nicht.

1.7.1.2

Ablauf des Health Support

  • Wenn Ihr Arbeitgeber Sie im Genesungsprozess zusammen mit der Werksarztzentrum Deutschland GmbH unterstützen möchte, z.B. durch individuellen Support, Unterstützung bei der Facharztsuche, etc., dann wird das Medical Service Center der Werksarztzentrum Deutschland GmbH Sie persönlich telefonisch kontaktieren.
  • Arbeitgeber können zur Initiierung des Unterstützungsprozess das Online-Portal zur Verwaltung der Supportfälle nutzen. Dazu müssen ein Stammdaten und Informationen zu dem Supportfall angelegt werden. Anschließend übernimmt das Medical Service Center die weitere Bearbeitung.
  • Beim anschließenden telefonischen Kontakt erfolgt dann der individuelle Support.
  • Der Health Support berät abschließend auch die Arbeitgebenden, um die Gesundheit der Mitarbeitenden in deren Unternehmen nachhaltig zu fördern.
1.7.2

1.7.2 Freiwilligkeit, Teilnahmepflicht, Folgen Nichtteilnahme

Sowohl die Nutzung des Health Support durch Arbeitgebende als auch die Teilnahme am individuellen Health Support Outbound erfolgt freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Teilnahmepflicht.

Ebenso welche Auskünfte und Dokumente von Ihnen bereitgestellt werden erfolgt auf rein freiwilliger Basis und Ihrer persönlichen Entscheidung. Eine Nichtteilnahme hat keine Auswirkung auf das Beschäftigungsverhältnis.

1.7.3

1.7.3 Beratungsdurchführung, ärztliche Schweigepflicht

  • Die Beratung erfolgt durch telearbeitsmedizinische Beratung und unterliegt grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.
  • Sie können neben der telearbeitsmedizinischen Beratung unter der kostenlosen Hotline jederzeit auch die persönliche Beratung der Betriebsärzte des Werksarztzentrum Deutschland kostenfrei in Anspruch nehmen. Sie können uns ebenfalls per E-Mail Ihren Terminwunsch für die Kontaktaufnahme mitteilen.
1.7.4

1.7.4 Sonstiges

  • z.Zt. unbesetzt

2. Definitionen

2.1 „Arbeitgeber“:

Arbeitgeber ist das Kunden-Unternehmen der Werksarztzentrum Deutschland GmbH, wo der Arbeitnehmer in einem aktuellen Arbeitsverhältnis steht.

2.2 „Arbeitnehmer/in“:

Alle Personen, die in einem aktuellen Arbeitsverhältnis mit einem Kunden-Unternehmen der WAZ D stehen.

2.3 „Befund/e“:

Der „Befund“ ist ein nach einer Untersuchung des Arbeitnehmers festgestelltes Ergebnis. Das kann eine körperliche Untersuchung, eine Blutuntersuchung, ein bildgebendes Verfahren (Röntgen, Ultraschall, MRT, CT usw.) und vieles mehr sein.

2.4 „Bescheinigung“:

„Bescheinigung“ ist eine schriftliche Bescheinigung, die von einem Betriebsarzt der WAZ D ausgestellt wird und dem Arbeitnehmer eine durchgeführte Untersuchung oder Beratung bestätigt (z.B. Bescheinigung über Eignungsuntersuchung, Vorsorgebescheinigung).

2.5 „Betriebsarzt / Betriebsärzte“:

Der „Betriebsarzt“ berät und unterstützt das Kunden-Unternehmen und ist parallel medizinischer Ansprechpartner für die Arbeitnehmenden in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.

2.6 „Diagnose/n“ / „Diagnostik“:

Aus allen erhobenen Befunden stellt ein Arzt seine Diagnose. Die Gesamtheit aller Untersuchungen und der in diesem Zusammenhang erhobenen Befunde bezeichnet man als „Diagnostik“. Zur Vermeidung von Rückschlüssen auf individuelle Vorerkrankungen oder Besonderheiten in der Person wird die Diagnostikstandardisiert durchgeführt, sofern dies möglich, angemessen und zulässig ist. Die Standard-Diagnostik umfasst Seh-, Hörtest, Lungenfunktion, Blutuntersuchungen, Vitalparameter und umfassende Anamnese. Dies ermöglicht darüber hinaus einen flexiblen Einsatz der Mitarbeitenden und Doppeluntersuchungen werden vermieden.

2.7 „Dritte“:

„Dritte“ sind Personen oder Unternehmen, die weder der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin noch der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin sind.

2.8 „eDiagnostics“:

Mit eDiagnostics verbinden wir diagnostische Verfahren, wie zum Beispiel die analoge Labordiagnostik, mit den Vorteilen der Telearbeitsmedizin mittels einer einfachen und niedrigschwelligen Lösung unter Wahrung der persönlichen Schutzsphäre. Mit der digitalen Gesundheitsanwendung wird der Prozess der Analyse von Probenmaterial (Stuhl oder Urin) vereinfacht und standardisiert.

2.9 „eHealth“:

„eHealth“ ist eine digitale Gesundheitsanwendung, die elektronische Mittel wie das Smartphone oder den PC dabei integrieren, um Abläufe und den Informationsfluss mittels Telearbeitsmedizin zu verbessern. Sie bietet den Mitarbeitenden außerdem die Möglichkeit orts- und zeitunabhängig am arbeitsmedizinischen Angebot ihres Arbeitgebers teilzunehmen und spart gleichzeitig Energieressourcen. „eHealth“ wird in der Regel mehrsprachig angeboten und sorgt dadurch für einen niedrigschwelligen Zugang in allen Bevölkerungsgruppen.

Wie bei der Durchführung von Vorsorgen in Präsenzterminen so ist auch bei der digitalen Vorsorge die Kenntnis des Arbeitsplatzes entscheidend, um die Mitarbeitenden bestmöglich zu beraten. Hierzu ist der Arbeitgeber verpflichtet der Werksarztzentrum Deutschland GmbH die jeweilige Gefährdungsbeurteilung unaufgefordert vorzulegen. Über die Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ebenfalls alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen als festen Bestandteil der Arbeitsanamnese dem Betriebsarzt zur Verfügung stellen. Zusätzliche Parameter können im Rahmen der Vorsorge per Fragebogen erhoben werden und geben so einen umfassenden Überblick über die Arbeitsanamnese der Mitarbeitenden.

Seit der Novellierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) steht primär die Beratung und nicht mehr die körperliche oder klinische Untersuchung der Mitarbeitenden im Vordergrund. Die Arbeitsmediziner der Werksarztzentrum Deutschland GmbH prüfen nach pflichtgemäßem ärztlichem Ermessen die Erforderlichkeit medizinischer Diagnostik und erfolgen zudem nach gemeinsamer Risikoeinschätzung zwischen Arbeitsmediziner und Arbeitgeber. Der Beschäftigte wird vor einer Untersuchung über die Inhalte, den Zweck und die Risiken aufgeklärt und werden niemals ohne Zustimmung oder gegen den Willen der Beschäftigten durchgeführt.

2.10 „eSafety“:

„eSafety“ ist eine webbasierte Unterweisungsplattform, die elektronische Mittel wie das Smartphone oder den PC dabei integrieren die erforderlichen Sicherheitsunterweisungen im eigenen Tempo und ortsunabhängig durchzuführen.

Zudem wird das individuelle Lerntempo des einzelnen besser berücksichtigt. Kurze, leicht verständliche und mehrsprachige Erklärfilme sowie umfangreiches Schulungsmaterial bieten einen nachhaltigen Lernerfolg und senken das Unfallrisiko im Unternehmen. „eSafety“ hilft der Führungskraft bei der praktischen Umsetzung der Sicherheitsunterweisung, aber ersetzt nicht den persönlichen Kontakt der Führungskraft zum Unterwiesenen.

2.11 „eServices“:

„eServices“ beinhalten webbasierte Dienstleistungen, die elektronische Mittel wie das Smartphone oder den PC dabei integrieren digitale Leistungsangebote den Mitarbeitenden und Kundenunternehmen bereitzustellen (z.B. Beratungen zu Sonderthemen wie Corona, EAP, etc.) aber auch den direkten, schnellen und sicheren Dokumentenaustausch zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern ermöglicht.

2.12 „Entleiher / Entleihunternehmen“:

Als Entleiher wird ein Unternehmen bezeichnet, das eine Arbeitnehmerüberlassung beziehungsweise Zeitarbeit als Dienstleistung (des Verleihers) in Anspruch nimmt.

Ein Zeitarbeitnehmer übt seine Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum für den Entleiher aus, ohne beim Entleiher als Arbeitnehmer beschäftigt zu sein.

2.13 „Kunden-Unternehmen“ / „Unternehmen“ / „Unternehmer/in)“:

Ein „Kunden-Unternehmen“ ist ein Unternehmen, das einen Dienstleistungsvertrag mit der „WAZ D“ über arbeitsmedizinische und/oder sicherheitstechnische oder andere Dienstleistungen abgeschlossen hat und dieser Dienstleistungsvertrag zeitlich noch nicht durch Fristablauf beendet wurde.

2.14 „Online-Portal“:

Mit „Online-Portal“ ist die webbasierte Plattform der WAZ D gemeint, worüber die Kunden-Unternehmer und deren Arbeitnehmende die Dienstleistungen der WAZ D in Anspruch nehmen.

2.15 „Tele-Arbeitsmedizin / Telearbeitsmedizin“:

„Tele-Arbeitsmedizin“ ist die Übernahme telemedizinischer Methoden in den Bereich der Arbeitsmedizin. Der Kerngedanke ist dabei arbeitsmedizinische Leistungen über räumliche Entfernungen oder zeitlichen Versatz hinweg erbracht werden. Hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien angewandt.

Die Digitalisierung einzelner arbeitsmedizinischer Leistungen bietet viele Vorteile für Arbeitgebende wie Arbeitnehmende, u.a. Zeitersparnis, zeitnah Befunde erhalten, bessere Erreichbarkeit des Betriebsarztes, Überbrückung räumlicher Distanzen, u.v.a.m.

2.16 „Unterweisung / eUnterweisung / Sicherheitsunterweisung“:

„Unterweisungen / Sicherheitsunterweisungen“ sind Schulungen, die sich auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Arbeitsumfeld beziehen und speziell auf den Aufgaben- / Tätigkeitsbereich oder den Arbeitsplatz des Mitarbeitenden abgestimmt sind. Mit der „eUnterweisung“ wird eine zeit- und ortsunabhängige Unterweisung mit einer webbasierten Anwendung durchgeführt, die es dem zu Unterweisenden ermöglicht sich die Unterweisungsinhalte in seinem eigenem Lerntempo anzueignen. Kurze, leicht verständliche und mehrsprachige Erklärfilme sowie umfangreiches Schulungsmaterial bieten einen nachhaltigen Lernerfolg und senken das Unfallrisiko im Unternehmen.

2.17 „Verleiher“:

Ein „Verleiher“ ist ein Unternehmen, welches Arbeitskräfte an andere Unternehmen als gewerbliche Dienstleistung (Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung) ausleiht.

2.18 „Vorsorgeberatung“:

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge spielt die Aufklärung und Beratung der Arbeitnehmenden zu Ihrer Tätigkeit und den sich daraus ergebenden Gefährdungen für ihre Gesundheit eine wichtige Rolle. Für eine effektive und innovative Vorsorgeberatung wird dabei auch auf den Einsatz von Tele-Arbeitsmedizin zurückgegriffen.

2.19 „Zertifikat/e“:

„Zertifikat“ ist eine Bestätigung darüber, dass an einer Unterweisung oder an einem Lernmodul erfolgreich teilgenommen wurde.