
Vorsorge
Vorsorge
In Kürze
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Sie dient der Aufklärung und Beratung von Beschäftigten über arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und hilft, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder zu verhindern. Es gibt Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen – je nach Art der Gefährdung und gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist es, die Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten.
Was ist eine Arbeitsmedizinische Vorsorge und aus was besteht sie?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist präventiv ausgerichtet. Sie wird in der Regel von Betriebsärztinnen oder Betriebsärzten durchgeführt und umfasst:
• Aufklärung über konkrete Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz (z. B. Lärm, Bildschirmarbeit, Gefahrstoffe)
• Beratung zu gesundheitsförderndem Verhalten und Schutzmaßnahmen
• Anamnese (Erhebung der Krankengeschichte) und ggf. körperliche bzw. apparative Untersuchungen – nur mit expliziter Zustimmung der Beschäftigten
• Empfehlungen zur Vorbeugung oder Minimierung von Risiken
Es gibt drei Formen:
• Pflichtvorsorge: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben bei bestimmten Gefährdungen. Ohne Teilnahme ist keine Ausübung der Tätigkeit möglich. Sie muss vor Tätigkeitsbeginn veranlasst werden.
• Angebotsvorsorge: Sie muss vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin angeboten werden, eine Teilnahme der Mitarbeitenden ist hier freiwillig.
• Wunschvorsorge: Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des oder der Beschäftigten ermöglicht werden muss. Die Ergebnisse sind vertraulich und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Arbeitgebende erhalten nur eine Bescheinigung über die Teilnahme und den Anlass.
Worauf ist zu achten?
Für Arbeitgeber *innen:
• Vorsorgen gemäß ArbMedVV anbieten oder verpflichtend durchführen lassen, wenn die Tätigkeit es erfordert (Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung).
• Fristen und Anlässe laut AMR 2.1 einhalten.
• Nur eine Teilnahmebescheinigung einfordern – keine medizinischen Details.
• Erkenntnisse aus der Vorsorge nutzen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Für Arbeitnehmer *innen:
• Vorsorgeangebote wahrnehmen, um Risiken früh zu erkennen.
• Offen und ehrlich im Beratungsgespräch sein (freiwillige Angaben).
• Vorsorgebescheinigungen aufbewahren (z. B. für Versicherungszwecke).
• Wunschvorsorge in Anspruch nehmen
Unterschied Vorsorge und Eignung
Arbeitsmedizinische Vorsorgen haben einen präventiven Charakter. Sie dienen in erster Linie der Aufklärung und Beratung über arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, der Früherkennung möglicher Erkrankungen sowie der Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens. Der Fokus liegt auf dem Schutz der Beschäftigten und der Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit. Typische Beispiele sind die Vorsorge bei Bildschirmarbeit (ehemals G37) oder bei Lärmexposition (ehemals G20). Das Ergebnis einer Vorsorge ist in der Regel ein Beratungsgespräch sowie eine Teilnahmebescheinigung für Arbeitgeber *innen und Beschäftigte, ohne dass medizinische Details weitergegeben werden.
Eignungsbeurteilungen hingegen verfolgen ein anderes Ziel: Sie prüfen, ob eine Person den körperlichen und geistigen Anforderungen einer bestimmten Tätigkeit gewachsen ist. Dabei steht die Sicherheit im Vordergrund – sowohl für die betroffene Person selbst als auch für Kolleginnen, Kollegen, Dritte und Sachmittel. Beispiele sind Eignungsuntersuchungen für „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (ehemals G25). Das Ergebnis ist bei Eignungen ein klares Eignungsurteil, etwa „geeignet“ oder „nicht geeignet“.
So unterstützen wir Sie
Das Werksarztzentrum Deutschland bietet Unternehmen und Beschäftigten ein umfassendes Leistungspaket im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Dazu gehört die Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen gemäß der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Unsere erfahrenen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten Sie zu allen arbeitsbedingten Gesundheitsfragen und führen spezifische Vorsorgen beispielsweise bei Bildschirmarbeit oder Lärm durch. Dabei kommen moderne Untersuchungsverfahren zum Einsatz, die selbstverständlich nur mit der Einwilligung der Beschäftigten angewendet werden.
Neben der Beratung und Untersuchung übernehmen wir die vollständige Dokumentation und stellen Vorsorgebescheinigungen aus. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen bei der Integration von Präventionsmaßnahmen in den Betriebsalltag und arbeiten eng mit ihnen zusammen, um den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.