
Ordnung und Sauberkeit
Ordnung und Sauberkeit
In Kürze
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sind zentrale Elemente des Arbeitsschutzes. Sie tragen maßgeblich zur Vermeidung von Arbeitsunfällen bei, fördern effiziente Arbeitsprozesse und schaffen ein motivierendes Arbeitsumfeld. Besonders Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle – die zu den häufigsten Unfallursachen zählen – können durch konsequente Ordnung und Sauberkeit wirksam verhindert werden.
Durch einfache Maßnahmen wie das sofortige Aufwischen ausgelaufener Flüssigkeiten, das sachgerechte Verstauen von Arbeitsmaterialien oder das Aufrollen von Kabeln lassen sich Gefährdungen minimieren. Ordnung ist nicht nur eine Frage der Disziplin, sondern Teil der Gefährdungsbeurteilung (GBU) und damit ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes. Sie sollte fest in die betriebliche Routine integriert werden, zum Beispiel durch festgelegte Verantwortlichkeiten oder kurze tägliche Aufräumzeiten am Ende jeder Schicht.
Verstellte Fluchtwege, blockierte Feuerlöscher oder unzugängliches Erste-Hilfe-Material können im Ernstfall lebensgefährlich sein. Ordnung und Sauberkeit sind daher keine Nebensache, sondern tragen entscheidend zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei.
Konsequentes vorgehen für Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
Ein aufgeräumter und sauberer Arbeitsplatz schützt nicht nur die Gesundheit, sondern verbessert auch die Arbeitsqualität. Klare Regeln und praktische Maßnahmen helfen dabei, Ordnung zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Folgende Hinweise und Verhaltensweisen sind dabei essentiell:
• Arbeitsmittel nach Gebrauch zurück an ihren Platz legen
• Kabel und Leitungen sichern und ordnungsgemäß aufrollen
• Schubladen und Schränke nach Gebrauch schließen
• Ausgelaufene Flüssigkeiten sofort beseitigen
• Ordnungssysteme wie Ablagekörbe, Pinnwände oder Werkzeugwände nutzen
• Geh-, Fahr- und Verkehrswege freihalten
• Abstellflächen markieren und einhalten
Flucht- und Rettungswege sowie Sicherheitsausstattung stets freihalten
Führungskräfte sollten das Thema regelmäßig ansprechen und vorleben. Gleichzeitig ist jede *r Mitarbeitende verpflichtet, den eigenen Arbeitsplatz sicher zu gestalten und Auffälligkeiten – etwa verstellte Verkehrswege – direkt zu melden. Ordnung und Sauberkeit sollten regelmäßig geprüft und in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden.
Vorteile: Warum sich Ordnung und Sauberkeit lohnen
Ein sauberer, strukturierter Arbeitsplatz bringt vielfältige Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte: weniger Unfälle, schnellere Abläufe, geringere Nacharbeit, bessere Übersicht und eine erhöhte Arbeitsmotivation.
Spezielle Anforderungen gelten in Bereichen wie der Lebensmittelverarbeitung, Kosmetik oder Gesundheitsbranche, wo Hygiene eine zentrale Rolle spielt. Aber auch in Produktionsbetrieben ist beispielsweise die regelmäßige und fachgerechte Reinigung von Maschinen entscheidend, um Sicherheitsrisiken vorzubeugen.
Für die Umsetzung braucht es klare Zuständigkeiten und Regelungen. Die 5S-Methode hat sich hierbei als besonders wirksam erwiesen:
• Sortieren – Wichtige Arbeitsmittel direkt am Arbeitsplatz anordnen, selten gebrauchte Arbeitsmittel auslagern, unnötige Dinge aussortieren
• Systematisieren – Arbeitsmittel eindeutig kennzeichnen und sinnvoll anordnen
• Säubern – Arbeitsplatz, Werkzeuge und Maschinen regelmäßig reinigen
• Standardisieren – Ordnung und Sauberkeit als festen Bestandteil des Arbeitsablaufs etablieren
• Selbstdisziplin – Eigenverantwortliches und dauerhaftes Mitwirken aller Beschäftigten
Gesetzliche Vorgaben: Wer ist wofür verantwortlich?
Die Grundlage für Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz ist im Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) geregelt: Arbeitgeber *innen sind verpflichtet, Gefahren zu vermeiden – dazu gehört auch die Organisation eines sicheren und sauberen Arbeitsumfelds. Sie müssen geeignete Rahmenbedingungen schaffen, etwa durch:
• Bereitstellung von Reinigungsmitteln und Aufbewahrungssystemen
• In einigen Unternehmen gibt es extra dafür eingereichtete Cleaning Points
• Festlegung klarer Reinigungsintervalle mit geklärten Zuständigkeiten
• Betriebsanweisungen und Unterweisungen
Laut § 15 ArbSchG sind auch Arbeitnehmer *innen in der Pflicht: Sie müssen die Vorschriften zur Ordnung und Sauberkeit befolgen, aktiv mitarbeiten und erkannte Gefahren melden. Zusätzlich konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV), dass Arbeitsräume und Verkehrswege so gestaltet sein müssen, dass sie sicher und hygienisch einwandfrei nutzbar sind. Auch in der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ ist vorgegeben, dass die Arbeit so zu gestalten ist, dass Gefährdungen vermieden werden. Maßnahmen sollen Technik, Organisation und Arbeitsumwelt verbinden. Ordnung und Sauberkeit sind damit integraler Bestandteil eines systematischen Arbeitsschutzes.
Tipp: Auch einige der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) setzen sich mit Hygienemaßnahmen und Sauberkeitspflicht auseinander. Dazu gehören zum Beispiel:
• die ASR A1.8 Verkehrswege
• die ASR A4.1 Sanitärräume
• die ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
Handlungsmöglichkeiten – So unterstützen wir Sie!
Das Thema Ordnung und Sauberkeit ist ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzes. Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Umsetzung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Entwicklung betrieblicher Standards, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern. Gemeinsam schaffen wir ein sicheres, gesundes und gut organisiertes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden.