Hitze
Hitze
In Kürze
Hitze am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Arbeitsschutzthema, das mit zunehmenden Extremwetterlagen weiter an Bedeutung gewinnt. Hohe Temperaturen können die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten erheblich beeinträchtigen. Auch ohne Anspruch auf „Hitzefrei“ sind Arbeitgeber *innen verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ sowie die Technische Regel ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“.
Warum ist Hitzeschutz so wichtig? Gesundheitsrisiken von Hitze
Hohe Temperaturen stellen eine erhebliche körperliche Belastung dar. Der menschliche Körper reagiert auf Hitze mit einer verstärkten Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems und einer verminderten Leistungsfähigkeit. Mögliche Folgen sind sinkende Konzentration und Leistungsbereitschaft, Schwindel, Verwirrtheit und Erschöpfung. In schweren Fällen kann es zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder sogar zu einem Hitzschlag kommen. Diese gesundheitlichen Auswirkungen erhöhen das Risiko von Fehlverhalten und Arbeitsunfällen und stellen damit ein relevantes Risiko für die Arbeitssicherheit dar.
Übrigens: Gerade bei der Arbeit im Freien ist an heißen Tagen Hitze nicht die einzige Gefahr. Auch die ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) der Sonne birgt gesundheitliche Risiken. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.
Hitzearbeit: Regeln und Vorschriften
Rechtlich ergeben sich die Vorgaben zum Umgang mit Hitze aus der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Diese konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen. Ab einer Raumtemperatur von 26 °C sollen geeignete Maßnahmen geprüft werden. Überschreitet die Temperatur 30 °C, müssen wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Bei Temperaturen über 35 °C gilt ein Arbeitsplatz, für die Zeit der Überschreitung, ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen als nicht mehr geeignet. Die ASR ist zwar nicht unmittelbar rechtsverbindlich, dient aber als wichtiger Bewertungsmaßstab.
Hitze am Arbeitsplatz: Verantwortung von Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen
Die Hauptverantwortung für den Hitzeschutz liegt im Rahmen der Fürsorgepflicht bei den Arbeitgeber *innen. Sie müssen das Klima als Gefährdung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Da eine Substitution der Gefährdung nicht möglich ist, sind angemessene technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Dazu gehören – falls möglich – angepasste Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen und eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung. Beschäftigte sind verpflichtet, die festgelegten Maßnahmen einzuhalten, auf Warnsignale des Körpers zu achten und Beschwerden frühzeitig zu melden. Besondere Schutzpflichten bestehen für Schwangere, ältere Beschäftigte sowie vorerkrankte Personen. Hier müssen Arbeitgebende prüfen, ob die Hitze eine „unverantwortbare Gefährdung“ für die entsprechenden Personen darstellt.
Hitzeschutz? Das können Sie tun!
Ein wirksamer Hitzeschutz entsteht durch das Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen.
Maßnahmen für Arbeitgebende
Für alle Arbeitsplätze sind, falls möglich, angepasste Arbeitszeiten und regelmäßige Pausen zu gewähren. Außerdem sollten Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden ausreichend Getränke zur Verfügung stellen. Die Pause kann von der Führungskraft auch in mehrere kurze Pausen aufgeteilt werden. In Gebäuden können Nachtauskühlung sowie Ventilatoren oder Klimageräte zur Entlastung beitragen. Bei Arbeiten im Freien müssen Arbeitgebende Sonnenschutzmaßnahmen ergreifen. Grundsätzlich können, als organisatorische Maßnahme, die Kleidungsregeln gelockert werden. Entscheidend ist zudem, Beschäftigte für die Risiken von Hitze zu sensibilisieren und präventiv zu handeln.
Maßnahmen für Arbeitnehmende
Bei Arbeiten im Freien sollten schattige Bereiche und geeignete Kopfbedeckungen genutzt werden. Zusätzlich helfen einfache Tricks wie das Trinken lauwarmer statt eiskalter Getränke, leichte Mahlzeiten, das Verringern von zusätzlicher Wärme, die im Raum durch Maschinen, Geräte oder Beleuchtung entsteht, oder der Einsatz von Kühlwesten. Entscheidend ist hier, dass Arbeitnehmende bei gesundheitlichen Beschwerden ihre Führungskraft informieren.
Zusatz: Warnzeichen von Hitzschlag
Extrem hohe Temperaturen können zu schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit führen. Insbesondere bei Symptomen, die auf einen möglichen Hitzschlag hindeuten, ist Eile geboten.
• Stark erhöhte Körpertemperatur
• Gerötete, trockene Haut
• Hoher Puls, niedriger Blutdruck
• Übelkeit, Erbrechen
• Kopfschmerzen
Tritt eines oder mehrere dieser Symptome als Folge von hohen Temperaturen auf, sollte sofort gehandelt werden. Zögern Sie nicht und informieren Sie den Notruf unter der 112.