G25 Untersuchung
G25 Untersuchung
In Kürze
Der Begriff der G-Untersuchungen der ehemaligen berufsgenossenschaftlichen Grundsätze wurde aktualisiert und so ist die G25 heute als arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ bekannt. Diese bezieht sich auf Maßnahmen zur Sicherstellung der Gesundheit der Arbeitnehmer *innen, die beruflich Fahrzeuge steuern oder Überwachungstätigkeiten ausüben. Die Vorsorge zielt darauf ab, potenzielle gesundheitliche Risiken zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Worauf ist zu achten?
Die Untersuchung muss vor Tätigkeitsbeginn des Mitarbeiters durchgeführt werden. Ihm muss vorher durch den behandelnden Arzt mitgeteilt werden, dass sich das Ergebnis der Untersuchung auf die Fortführung seiner Tätigkeit in dem Bereich auswirken kann.
Einige Beispiele für Tätigkeiten, vor denen eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ durchgeführt werden sollte:
- Führen von Kränen
- Führen von kraftbetriebenen Flurförderzeugen mit Fahrersitz/-stand
- Führen von Erdbaumaschinen
- Führen von Fahrzeugen
- Führen von Pistenraupen
- Arbeiten im Bereich von Gleisen
Die Untersuchung besteht in der Regel aus einer ausführlichen Anamnese, einem Seh- und Hörtest sowie einer Blut- oder Urinuntersuchung. Es können auch noch weitere Untersuchungen oder fachärztliche Gutachten gefordert werden.
Untersuchung 'Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit' - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?
Der Betriebsarzt, welcher die Eignungsuntersuchung durchführt, muss die Berufsbezeichnung „Fachkraft für Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ besitzen, um diese durchführen zu dürfen. Auch die Arbeitsplatzverhältnisse des Tätigkeitsbereiches muss er kennen, so wie die Gefährdungsbeurteilung für diesen.
Für Arbeitnehmer *innen ist es verpflichtend, die Untersuchung durchführen zu lassen, wenn diese für die Tätigkeit vorgesehen ist. Sie zeigt, ob sie für die Tätigkeit geeignet sind und minimiert so auch das gesundheitliche Risiko und schützt die anderen Mitarbeiter *innen im gleichen Bereich. Sollte der Arbeitnehmende die Untersuchung verweigern, so kann er seine Tätigkeit nicht antreten und der Arbeitsvertrag kann beendet werden.
So unterstützen wir Sie bei G25 Untersuchungen Ihrer Mitarbeiter!
Mehr zu unseren Vorsorgen und Untersuchungen finden Sie auf unserer Seite Arbeitsmedizin - Vorsorge & Eignung.