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Glossar

G25 Untersuchung

G25 Untersuchung

In Kürze
Der Begriff der G-Untersuchungen der ehemaligen berufsgenossenschaftlichen Grundsätze wurde aktualisiert und so ist die G25 heute als arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ bekannt. Diese bezieht sich auf Maßnahmen zur Sicherstellung der Gesundheit der Arbeitnehmer *innen, die beruflich Fahrzeuge steuern oder Überwachungstätigkeiten ausüben. Die Vorsorge zielt darauf ab, potenzielle gesundheitliche Risiken zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Worauf ist zu achten?

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten gelten als Arbeitsbereiche mit potenziell höherem Risiko bezüglich der Unfallgefährdung. Eignungsuntersuchungen unterliegen immer arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Als Voraussetzung für eine begründete Eignungsuntersuchung muss vorher eine Gefährdungsbeurteilung für den Tätigkeitsbereich erstellt worden sein.
Die Untersuchung muss vor Tätigkeitsbeginn des Mitarbeiters durchgeführt werden. Ihm muss vorher durch den behandelnden Arzt mitgeteilt werden, dass sich das Ergebnis der Untersuchung auf die Fortführung seiner Tätigkeit in dem Bereich auswirken kann.
Einige Beispiele für Tätigkeiten, vor denen eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ durchgeführt werden sollte:
  • Führen von Kränen
  • Führen von kraftbetriebenen Flurförderzeugen mit Fahrersitz/-stand
  • Führen von Erdbaumaschinen
  • Führen von Fahrzeugen
  • Führen von Pistenraupen
  • Arbeiten im Bereich von Gleisen

Die Untersuchung besteht in der Regel aus einer ausführlichen Anamnese, einem Seh- und Hörtest sowie einer Blut- oder Urinuntersuchung. Es können auch noch weitere Untersuchungen oder fachärztliche Gutachten gefordert werden.

Untersuchung 'Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit' - Was ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig?

Arbeitgeber *innen müssen vor Tätigkeiten von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten die Eignungsuntersuchung durchführen lassen. Er kann den Abschluss des Arbeitsvertrages von der gesundheitlichen Eignung abhängig machen, wenn die Eignung zwingend erforderlich ist und der Bewerbende laut durchgeführter Eignungsuntersuchung nicht für die Tätigkeit geeignet ist. Die Eignungsuntersuchung kann auch während des schon laufenden Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber erneut gefordert werden, wenn es dafür einen begründeten Anlass gibt.
Der Betriebsarzt, welcher die Eignungsuntersuchung durchführt, muss die Berufsbezeichnung „Fachkraft für Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ besitzen, um diese durchführen zu dürfen. Auch die Arbeitsplatzverhältnisse des Tätigkeitsbereiches muss er kennen, so wie die Gefährdungsbeurteilung für diesen.
Für Arbeitnehmer *innen ist es verpflichtend, die Untersuchung durchführen zu lassen, wenn diese für die Tätigkeit vorgesehen ist. Sie zeigt, ob sie für die Tätigkeit geeignet sind und minimiert so auch das gesundheitliche Risiko und schützt die anderen Mitarbeiter *innen im gleichen Bereich. Sollte der Arbeitnehmer die Untersuchung verweigern, so kann er seine Tätigkeit nicht antreten und der Arbeitsvertrag kann beendet werden.
 

So unterstützen wir Sie bei G25 Untersuchungen Ihrer Mitarbeiter!

Wir stellen Ihnen nicht nur Informationen zur Verfügung, sondern führen die (ehemalige) G25 auch für Sie durch. Im Rahmen unseres hybriden Betreuungsmodells können wir Ihnen sowohl eine digitale als auch eine persönlich durch unsere Betriebsärzte und geschultes medizinisches Personal durchgeführte Eignungsuntersuchung anbieten.

Mehr zu unseren Vorsorgen und Untersuchungen finden Sie auf unserer Seite Arbeitsmedizin - Vorsorge & Eignung.