Glossar
G20 Untersuchung
G20 Untersuchung
In Kürze
G20 ist ein in die Jahre gekommener Begriff. Heutzutage ist die G20-Untersuchung als arbeitsmedizinische Vorsorge „Lärm“ bekannt. Die Vorsorge „Lärm“ muss vom Unternehmen den Mitarbeiter *innen bei Überschreitung von gewissen Grenzwerten zugewiesen werden. Lärm kann sich auf die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter *innen auswirken, sowohl am gewerblichen Arbeitsplatz als auch im Büro.
G20 Vorsorge Lärm - Worauf ist zu achten?
Die heutige Vorsorge „Lärm“, auch als G20 bekannt, ist für Arbeitnehmer *innen gedacht, die bei ihrer Tätigkeit einer Lärmexposition ausgesetzt sind. Sie klärt über das Thema Lärm auf und zeigt, wie die Mitarbeiter *innen sich selbst und auch andere Beschäftigte in ihrem Umfeld schützen können.
Diese Vorsorge ist sehr bedeutend, da kontinuierlicher Lärm Stress und Erschöpfung verursachen kann und die Konzentration beeinträchtigt, was die Arbeitsleistung reduziert und auch die psychische und physische Gesundheit beeinträchtigen kann. Daher ist es wichtig, die Mitarbeiter *innen für das Thema zu sensibilisieren.
Aber auch bestimmte Maßnahmen müssen je nach Lärmintensität durch den Arbeitgeber zur Lärmminderung ergriffen werden, die anhand des (S)TOP-Prinzips festgelegt werden.
Diese Vorsorge ist sehr bedeutend, da kontinuierlicher Lärm Stress und Erschöpfung verursachen kann und die Konzentration beeinträchtigt, was die Arbeitsleistung reduziert und auch die psychische und physische Gesundheit beeinträchtigen kann. Daher ist es wichtig, die Mitarbeiter *innen für das Thema zu sensibilisieren.
Aber auch bestimmte Maßnahmen müssen je nach Lärmintensität durch den Arbeitgeber zur Lärmminderung ergriffen werden, die anhand des (S)TOP-Prinzips festgelegt werden.
Was ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der G20-Untersuchung wichtig?
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die arbeitsmedizinische Vorsorge „Lärm“ seinen Mitarbeitenden zuzuweisen, sofern die von ihnen ausgeübte Tätigkeit in einem Bereich stattfindet, in dem es zu einer Grenzwertüberschreitung durch Lärmexposition kommen kann.
Ab einer bestimmten Lärmbelastung ist die Vorsorge „Lärm“ eine Pflichtvorsorge und muss von den Beschäftigten zwingend vor Tätigkeitsaufnahme wahrgenommen werden. Sie klärt auf, vermittelt wichtige Informationen und schützt die Gesundheit der Mitarbeiter *innen.
Ab einer bestimmten Lärmbelastung ist die Vorsorge „Lärm“ eine Pflichtvorsorge und muss von den Beschäftigten zwingend vor Tätigkeitsaufnahme wahrgenommen werden. Sie klärt auf, vermittelt wichtige Informationen und schützt die Gesundheit der Mitarbeiter *innen.
G20 arbeitsmedizinische Vorsorge digital oder Vor-Ort - So unterstützen wir Sie!
Im Rahmen unseres hybriden Betreuungsmodelles können wir Ihnen sowohl eine digitale (inklusive eines Hörtestes) als auch vor Ort durchzuführende arbeitsmedizinische Vorsorge Lärm (ehemals G20) anbieten.
Bei weiteren Fragen auch zu Möglichkeiten der Lärmverminderung am Arbeitsplatz auch zu Möglichkeiten der Lärmverminderung am Arbeitsplatz stehen wir Ihnen jederzeit über unser Medical & Safety Service Center, so wie unsere Beratung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen auch zu Möglichkeiten der Lärmverminderung am Arbeitsplatz auch zu Möglichkeiten der Lärmverminderung am Arbeitsplatz stehen wir Ihnen jederzeit über unser Medical & Safety Service Center, so wie unsere Beratung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zur Verfügung.
Mehr zu unseren Vorsorgen und Untersuchungen finden Sie auf unserer Seite Arbeitsmedizin - Vorsorge & Eignung.