Online Meeting mit den Kollegen
Glossar

Eignungsuntersuchung (Arbeitsmedizin)

Eignungsuntersuchung (Arbeitsmedizin)

In Kürze
Durch die (arbeitsmedizinische) Eignungsuntersuchung soll festgestellt werden, ob die Angestellten die körperlichen Anforderungen für die auszuübende Tätigkeit erfüllen. Zusätzlich soll die Eignungsuntersuchung auch für den Schutz der anderen Mitarbeiter *innen und des Produktes von Nutzen sein. Die Untersuchung muss immer vor Tätigkeitsbeginn erfolgen.

Eignungsuntersuchung in der Arbeitsmedizin - Worauf ist zu achten?

Die Eignungsuntersuchung testet den Arbeitnehmenden auf seine körperliche Verfassung und kontrolliert so, ob er für die Ausführung der anstehenden Tätigkeit geeignet ist. Wichtig ist hier auch, dass durch die Untersuchung eine Gefährdung für die anderen Mitarbeiter *innen in dem Bereich und das Produkt, an dem gearbeitet wird, ausgeschlossen werden kann. Durch die Eignungsuntersuchung können ggf. auch Arbeitsunfälle vermieden werden.
Die Eignungsuntersuchung umfasst in der Regel eine ausführliche Anamnese, einen Seh- und Hörtest sowie eine Blut- und/oder Urinuntersuchung, ggf. weitere Untersuchungen, die von einem Betriebsarzt oder medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden.
 

Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen bei der Eignungsuntersuchung wichtig?

Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung liegt in den Händen des Betriebsmediziners des Unternehmens. Als Konsequenz der Eignungsuntersuchung wird eine uneingeschränkte, eingeschränkte oder fehlende Eignung bescheinigt. Individuelle medizinische Informationen sowie konkrete Untersuchungsbefunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Der Arbeitnehmer muss festlegen, für welche Tätigkeiten eine Eignungsuntersuchung zur Reduzierung der Gefährdungen in diesem Bereich notwendig ist. Dies wird unter anderem in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt oder kann auch direkt im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden, so wie durch Betriebsvereinbarungen.
Die Untersuchung ist für die Mitarbeiter *innen verpflichtend. Da es sich aber um einen Eingriff in die geschützten Persönlichkeitsrechte handelt, können diese die Untersuchung trotzdem ablehnen. Bei einer Ablehnung der Untersuchung müssen die Mitarbeiter *innen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen und dürfen der Tätigkeit, für die die Untersuchung gebraucht wurde, nicht nachgehen.
 

Untersuchung Vor-Ort und digital - So unterstützen wir Sie!

Im Rahmen unseres hybriden Betreuungsmodells können wir Eignungsuntersuchungen sowohl digital als auch vor Ort anbieten. Sollte eine vor Ort Untersuchung stattfinden, so erfolgt diese durch unsere Betriebsärzte und unser medizinisch geschultes Personal und beinhaltet die notwendigen Untersuchungsinhalte.
Bei Fragen steht dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern jederzeit ein betriebsärztliches Beratungsgespräch in persönlicher oder telearbeitsmedizinischer Form zur Verfügung.

Mehr zu unseren Vorsorgen und Untersuchungen finden Sie auf unserer Seite Arbeitsmedizin - Vorsorge & Eignung.