Absturzunfälle
Absturzunfälle
Was sind Absturzunfälle?
Ein Absturzunfall bezeichnet das unbeabsichtigte Herabfallen einer Person auf eine tiefer gelegene Fläche oder auf einen Gegenstand. Auch das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche sowie das Hineinfallen oder Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen zählen rechtlich und statistisch als Absturz.
Im Arbeitsalltag ereignen sich Absturzunfälle in sehr unterschiedlichen Situationen: beim Besteigen einer Leiter, beim Arbeiten auf einem Tritt oder Podest, beim Begehen von Dächern oder Galerien, aber auch beim Einsatz von Arbeitsbühnen, Gerüsten oder beim Umgang mit nicht gesicherten Absturzkanten. Dabei spielt die Höhe eine wichtigere Rolle als viele annehmen, denn schwere Verletzungen sind keineswegs auf große Höhen beschränkt.
Wie gefährlich sind Absturzunfälle?
Absturzunfälle gehören zu den schwersten und folgenreichsten Unfallarten im Arbeitsschutz. Ihre Gefährlichkeit wird im Alltag häufig unterschätzt, vor allem bei geringen Höhen.
Verletzungen bereits bei geringer Höhe
Eine verbreitete Fehleinschätzung lautet: „Von einer Leiter fällt man nicht so hoch, das passiert schon mal.“ Tatsächlich sind schon Sturzereignisse aus unter zwei Metern Höhe mit dem Risiko eines tödlichen Ausgangs verbunden. Die Hälfte aller tödlichen Absturzunfälle ereignet sich aus weniger als fünf Metern Höhe. Bereits ab einer Höhe von einem Meter können Abstürze gefährlich werden. Deshalb sind auch bei geringeren Absturzhöhen Gefährdungsbeurteilungen erforderlich, wenn sich Arbeitsplätze und Verkehrswege 0,2 bis 1,0 m oberhalb einer angrenzenden Fläche befinden oder die Gefährdung des Abrutschens besteht.
Typische Verletzungsmuster nach einem Absturz sind:
- Frakturen der unteren Extremitäten (Füße, Knöchel, Beine)
häufigste Verletzungsart, da Betroffene oft zunächst mit den Füßen aufschlagen - Verletzungen der oberen Extremitäten (Arme, Hände)
entstehen häufig beim reflexartigen Abfangen des Sturzes - Schädel-Hirn-Verletzungen
seltener, aber besonders kritisch - Psychische Folgeschäden
etwa Angststörungen, die eine Rückkehr an den Arbeitsplatz erschweren oder verhindern
Langfristige gesundheitliche Folgen
Die Folgen eines Absturzunfalls reichen weit über den akuten Verletzungsmoment hinaus. Gerade bei Berufsgruppen mit überwiegend stehenden oder gehenden Tätigkeiten, etwa im Handel, in der Logistik oder im Handwerk, sind Verletzungen an Fuß, Knöchel oder Bein besonders einschneidend. Komplexe Frakturen ziehen oft langwierige Rehabilitationsphasen nach sich. In einigen Fällen ist eine vollständige Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr möglich.
Hinzu kommen psychische Folgen: Angststörungen nach einem Sturz von der Leiter sind keine Seltenheit und können dazu führen, dass Betroffene höhenbezogene Tätigkeiten dauerhaft meiden. Auch das familiäre und berufliche Umfeld ist bei schweren Absturzunfällen häufig mittelbar betroffen.
Absturzunfälle mit Leitern und Tritten
Leitern und Tritte sind im betrieblichen Alltag weit verbreitet und gehören zu den am häufigsten genutzten Aufstiegshilfen. Gleichzeitig sind sie statistisch gesehen der führende Unfallauslöser bei Absturzunfällen und verursachen die höchsten Kosten für Behandlung, Rehabilitation und Renten.
Häufige Unfallursachen bei Leitern und Tritten
- Defekte oder beschädigte Leitern: Verbogene Sprossen, gerissene Holme oder defekte Standfüße erhöhen das Sturzrisiko erheblich. Häufig werden Schäden nicht gemeldet oder ignoriert.
- Fehlende Unterweisung der Mitarbeitenden auch auf den Leitertyp: Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, Stufenleiter, Sprossenleiter.
- Ungeeigneter Untergrund: Wegrutschen durch nasse, glatte oder unebene Untergründe ist eine der häufigsten Unfallursachen.
- Zu weites Hinauslehnen: Wer den seitlichen Arbeitsbereich überdehnt, verlagert seinen Schwerpunkt über die Leiter hinaus.
- Ablenkung oder Zeitdruck: Kurze Unaufmerksamkeit, zum Beispiel durch ein Telefon oder Kommunikation mit Kolleg*innen reicht für einen Fehltritt.
- Mangelnde Unterweisung: Wer nicht weiß, wie eine Leiter korrekt aufgestellt, gesichert und benutzt wird, handelt fahrlässig.
- Falsche Schuhwahl: Offene Schuhe oder Schuhe mit glattem Profil bieten keinen ausreichenden Halt auf Leitersprossen.
- Improvisation: Kisten, Stühle oder Kartons als Aufstiegshilfen ersetzen keine geprüften Arbeitsmittel und sind ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko.
Wann dürfen Leitern und Tritte nicht eingesetzt werden?
Leitern sind für kurzzeitige Arbeiten mit geringen Körperbewegungen geeignet. Sie sind jedoch kein Allzweckmittel. Gemäß den Vorgaben aus den DGUV-Regeln und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Einsatz von Leitern in folgenden Situationen nicht oder nur eingeschränkt zulässig:
- Bei Arbeiten mit hohem Kraftaufwand (z. B. Schrauben, Bohren, Meißeln)
- Bei Arbeiten mit schweren oder sperrigen Gegenständen
- Bei längeren Arbeiten über 2 Stunden pro Tag auf der Leiter
- Bei Arbeiten auf einer Standhöhe zwischen 2 und 5 Metern, die über zeitweilige Tätigkeiten hinausgehen
- Bei Umgebungs- und Witterungsbedingungen, die eine zusätzliche Gefährdung hervorrufen
- Bei erhöhtem Risiko durch stark seitliches Arbeiten
In diesen Fällen sind geeignetere Arbeitsmittel wie Podestleitern, Arbeitsbühnen oder Gerüste einzusetzen.
Sicheres Arbeiten mit Leitern und Tritten
Folgende Grundsätze sind bei der Nutzung von Leitern und Tritten einzuhalten:
- Prüfung vor jeder Benutzung: Leiter oder Tritt auf Beschädigungen und Gültigkeit der Prüfplakette kontrollieren (Leitern und Tritte sind jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen)
- Stabilen, ebenen Untergrund sicherstellen
- Rutschhemmendes, geschlossenes Schuhwerk tragen
- Drei-Punkte-Kontakt einhalten: immer zwei Hände und ein Fuß oder eine Hand und zwei Füße am Kontakt mit der Leiter
- Nicht seitlich über die Holme hinauslehnen
- Maximal 10 kg mitführen
- Nur eine Person pro Leiter
- Geeignetes Arbeitsmittel für die jeweilige Aufgabe auswählen
Defekte oder beschädigte Leitern und Tritte dürfen nicht weiterverwendet werden. Sie sind sofort zu kennzeichnen und an die zuständige Führungskraft zu melden. Erst nach einer fachkundigen Prüfung und Freigabe dürfen sie wieder eingesetzt werden. Im Zweifelsfall ist eine Aussonderung zu veranlassen.
Weitere häufige Unfallauslöser bei Absturzunfällen
Neben Leitern und Tritten gehören folgende Arbeitssituationen und -mittel zu den häufigsten Auslösern von Absturzunfällen:
- Gerüste: Fehlende oder fehlerhafte Seitenschutzeinrichtungen, nicht ausreichend gesicherte Belagbohlen oder zu schmale Arbeitsbereiche
- Dächer und Dachflächen: Ohne PSAgA Absturzgefährdung an Dachkanten, Dachöffnungen sowie durch Durchstürzen durch nicht tragfähige Dachflächen (z. B. Lichtplatten, Glasdächer)
- Arbeitsbühnen: Fehler beim Auf- oder Abstieg, Überlastung oder Fahren mit angehobener Plattform
- Ungesicherte Absturzkanten: Fehlende Geländer, Abdeckungen oder Umwehrungen an Galerien, Gruben oder Laderampen
- Wechselnde Gegebenheiten auf Baustellen, auch durch unterschiedliche Gewerke
Tödliche Absturzunfälle ereignen sich statistisch am häufigsten auf Dächern und Dachflächen, da dort die Absturzhöhen in der Regel größer sind und die Verletzungen entsprechend schwerer ausfallen.
Erste Hilfe nach einem Absturz
Auch wenn ein Sturzereignis im ersten Moment harmlos wirkt: Nach jedem Absturz ist eine ärztliche Abklärung zwingend erforderlich.
Im Ernstfall gelten folgende Grundsätze:
- Unfallstelle sichern, um Folgeunfälle zu verhindern
- Ruhe bewahren und Notruf (112) oder betrieblichen Ersthelfer unter dem Stichwort "Absturz" alarmieren
- Verletzte Person bei Bewusstsein nicht unnötig bewegen und auf Verletzungen (Kopf, Wirbelsäule, Arme, Beine) achten
- Bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage, Atemkontrolle, ggf. Reanimation
- Unfall dokumentieren und an zuständige Führungskraft sowie Berufsgenossenschaft melden
Rechtliche Grundlagen und Normen
Der sichere Umgang mit Leitern, Tritten und anderen Aufstiegshilfen ist in Deutschland durch verschiedene Rechtsnormen und technische Regelwerke verbindlich geregelt:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i. V. m. ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an Arbeitsmittel, Prüfpflichten, Gefährdungsbeurteilung
- DGUV Regel 100-002 und DGUV Information 208-016 „Leiterunfälle vermeiden“
- DIN EN 131 (Leitern) und DIN EN 14183 (Tritte): Produktnormen für Konstruktion, Werkstoffe und Prüfung
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: Pflicht zur Ermittlung und Beurteilung von Absturzgefährdungen
- TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“
- TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“
- ASR A1.8 „Verkehrswege“ mit Anforderungen an Verkehrswege, Steigleitern, Treppen und sichere Zugänge.
- DGUV Regel 112-199
- DGUV Grundsatz 308-002
- DGUV Regel 112-198
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, geeignete Arbeitsmittel bereitzustellen, deren Sicherheit regelmäßig zu prüfen und die Beschäftigten vor der Erstbenutzung sowie bei Änderungen der Rahmenbedingungen zu unterweisen.
Fazit
Absturzunfälle zählen zu den gefährlichsten und folgenschwersten Unfallarten im Arbeitsschutz. Sie betreffen alle Branchen und entstehen häufig durch vermeidbare Fehler: beschädigte Arbeitsmittel, ungeeignete Untergründe, fehlende Unterweisungen oder Zeitdruck. Besonders Leitern und Tritte sind im Betriebsalltag allgegenwärtig und werden in ihrer Gefährlichkeit oft unterschätzt.
Wirkungsvolle Prävention beginnt mit einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung, geeigneten Arbeitsmitteln und regelmäßigen Unterweisungen. Wer Beschäftigte über Risiken, Regeln und richtiges Verhalten informiert, reduziert das Unfallrisiko erheblich und schützt sowohl die Gesundheit der Mitarbeitenden als auch das Unternehmen vor den wirtschaftlichen Folgen eines schweren Absturzunfalls.