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3 Personen unterhalten sich vor einem Gebäude mit Glasfassade. Zwei davon tragen einen Sicherheitshelm.
11. Dezember 2025

Ein Risiko für den Arbeitsschutz: Sicherheitsbeauftragte

Abbau von Sicherheitsbeauftragten sorgt für Diskussion

Hier treffen Meinungen der unterschiedlichsten Fronten aufeinander. Was ändert sich? Es soll laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) deutlich weniger Sicherheitsbeauftragte (Sibe) geben und neue Standards für die Qualifizierung von Sibes.

Wozu sind Sibes überhaupt da?
Das Amt der Sicherheitsbeauftragten ist ehrenamtlich und wird von Personen übernommen, die bereits im Unternehmen arbeiten.
Sie übernehmen neben ihrem normalen Job eine Vorbildfunktion in der Arbeitssicherheit. Ihr Vorteil: Sie kennen ihre Kolleg*innen, die Räumlichkeiten und Arbeitsplätze sowie die Gefahren in den Tätigkeitsbereichen. Sie haben die Aufgabe, auf Sicherheits- und Gesundheitsgefahren in ihrem Bereich hinzuweisen und ihren Kolleg*innen bei Fragen zum Arbeitsschutz als erste Anlaufstelle zur Seite zu stehen. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, werden Sibes entsprechend geschult. Für diese Weiterbildung wurde jetzt im DGUV Grundsatz 311-004 das „Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten“ festgelegt. Damit wird ein einheitlicher Standard für Sibes gebildet, der für eine hochwertige Qualifizierung des Ehrenamts sorgt. Hier werden Fach-, Methoden-, Personal- und Selbstkompetenz erlernt.
Wichtig: Sie haben nur eine unterstützende ehrenamtliche Aufgabe. Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt immer bei der/dem Arbeitgeber*in.
Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten
Laut (BMAS) soll die Anzahl der Sibes stark reduziert werden.
Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten sollen sogar nicht mehr verpflichtet sein, eine/n Sibe zu bestellen. Bislang müssen Unternehmen ab 20 Beschäftigten eine/n Sicherheitsbeauftragte*n bereitstellen.
Bei der Reduzierung handelt es sich um eine Methode zum Bürokratieabbau. Arbeitsschutz soll effizienter und digitaler gestaltet werden.

Ob die Reduzierung der richtige Weg ist?
Ob eine Einsparung und ein Bürokratieabbau mit einer Reduzierung einer ehrenamtlichen Position wie der der Sicherheitsbeauftragten gelingen, ist fraglich. Denn vor allem durch den geplanten Wegfall von Sicherheitsbeauftragten in kleinen Betrieben kann es zu gravierenden Problemen im Arbeitsschutz kommen. Oft gehören diese bei kleinen Unternehmen zu den wenigen Personen, die bei Arbeitsschutzfragen schnell oder überhaupt Antworten liefern können. Fällt dieser weg, entsteht eine Lücke, die zu Gefährdungen für Mitarbeitende und Unternehmen führen kann.

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