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Zwei Männer in Arbeitskleidung geben sich in einer großen Holzwerkstatt die Hand.
13. Mai 2026

Arbeitsschutz in der Zeitarbeit

Wer ist eigentlich verantwortlich?

Die Leiharbeit ist eines der größten Arbeitsfelder in Deutschland, das seine ganz eigenen Herausforderungen mit sich bringt. Rund 660.000 Menschen in Deutschland arbeiten täglich als Zeitarbeitnehmer*innen. Dabei erstrecken sich die Bereiche von der Logistik über die Pflege bis hin zum Handwerk und vielen weiteren Branchen.
Sie wechseln Einsatzbetriebe, arbeiten unter wechselnden Bedingungen und sind dabei einem besonderen Risiko ausgesetzt. Sie kennen die Gefahren an ihrem neuen Arbeitsplatz oft noch nicht. Auch der Verleihbetrieb kennt die Gefährdungen vor Ort im Einsatzbetrieb oft noch nicht gut genug.
Durch den ständigen Wechsel der Arbeitsstätte haben Zeitarbeitsnehmende statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko als Arbeitnehmende, die dauerhaft dieselbe Tätigkeit am gleichen Arbeitsplatz ausführen. Genau dieses Problem lässt sich durch den richtigen Arbeitsschutz lösen.

Zwei Arbeitgebende, eine Verantwortung
Die Besonderheit des Arbeitsschutzes in der Zeitarbeit liegt darin, dass gleich zwei Arbeitgebende involviert sind. Das Zeitarbeitsunternehmen – auch Verleiher genannt – und das aufnehmende Unternehmen, der sogenannte Entleiher.
Fachlich korrekt gilt: Das Zeitarbeitsunternehmen ist der Verleiher, der Betrieb, in dem die Person eingesetzt wird, ist der Entleiher. Diese Unterscheidung ist nicht nur sprachlich wichtig, sie bestimmt auch, wer rechtlich für welche Schutzpflichten verantwortlich ist.
Diese geteilte Verantwortung kann nur getragen werden, wenn sie gut organisiert ist und vernünftig kommuniziert und kontrolliert wird. Denn nur gemeinsam können die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden in diesem Bereich geschützt werden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wer trägt in der Zeitarbeit welche Verantwortung?
Das Zeitarbeitsunternehmen, also der Verleiher, bleibt für die eigenen Mitarbeitenden verantwortlich. Die Weisungsbefugnis hingegen liegt im Einsatzbetrieb des Unternehmens, an das verliehen wird.
Die Kontrollpflicht, arbeitsmedizinische Vorsorgen und allgemeine sowie tätigkeitsbezogene Unterweisungen müssen durch das Zeitarbeitsunternehmen abgedeckt werden.
Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (GBU), arbeitsplatzspezifische Unterweisungen und die Bereitstellung von sicheren Arbeitsmitteln ist der Einsatzbetrieb selbst verantwortlich.
So teilt sich die Verantwortung in der Arbeitnehmerüberlassung auf beide Parteien auf, um einen ganzheitlichen Schutz zu bieten.


Bleibende Herausforderungen richtig meistern
Vorsorgen, Eignungen und Unterweisungen müssen immer vor Tätigkeitsbeginn durchgeführt werden. Hierzu muss frühzeitig, oder bei kurzfristigen Anfragen direkt mit abgeklärt werden, welche notwendig sind. Dazu gehört, wie der Einsatzort aussieht, welche Tätigkeiten an welchen Arbeitsplätzen durchgeführt werden, welche konkreten Gefährdungen vor Ort bestehen und welche persönliche Schutzausrüstung notwendig ist. So kann gewährleistet werden, dass die Mitarbeitenden pünktlich und sicher im Einsatzbetrieb beginnen können.
Gerade die Kontrollpflicht stellt einen weiteren Engpass dar, ihr sollte stets gewissenhaft nachgegangen werden. Die Kontrollpflicht liegt bei dem Verleiher und wird oft vernachlässigt, weil nicht ständig jemand in den verschiedenen Einsatzbetrieben vor Ort bereitstehen kann.


Digitale Lösungen schließen die Betreuungslücke
Die Herausforderung in der Zeitarbeit ist offensichtlich: Die Menschen sind mobil, die Einsatzorte wechseln, die Vorlaufzeiten sind kurz. Eine rein stationäre arbeitsmedizinische Betreuung kann diese Anforderungen kaum erfüllen. Digitale und telemedizinische Lösungen bieten hier einen echten Vorteil und ermöglichen es, auch wechselnde Belegschaften rechtssicher, lückenlos und vor allem zeitnah zu betreuen. Und das unabhängig davon, wo und wie lange der Einsatz stattfindet.

Dr. med. Jan Felix Hübner, Geschäftsführer des Werksarztzentrums Deutschland, erklärt:
„Wir betreuen zurzeit acht der zehn größten Zeitarbeitsunternehmen. Deswegen wissen wir: Wechselnde Tätigkeiten, unterschiedliche Einsatzorte und eine internationale Belegschaft stellen besondere Herausforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Genau deswegen setzen wir in der Zeitarbeit einen Schwerpunkt auf Telehealth in Verbindung mit der Betreuung vor Ort. Und das messbar erfolgreich!“


Worauf Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetriebe jetzt achten sollten
Zuständigkeiten zwischen Verleiher und Entleiher schriftlich klären und im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festhalten.
Alle Informationen über den Einsatzbetrieb direkt einholen/anfordern.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsbeurteilungen vor dem ersten Einsatz sicherstellen und nicht erst auf Nachfrage.
Digitale Unterweisungen und Telemedizin einsetzen, um auch bei schnellen Einsatzwechseln lückenlos und direkt betreut zu sein.
Gefährdungsbeurteilungen im Einsatzbetrieb explizit auf Zeitarbeitnehmer*innen ausweiten.

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