Zufriedener Mitarbeiter des Werksarztzentrums Deutschland GmbH
Blog - Arbeitssicherheit Aktuelle Beiträge
Eine Frau und ein Mann sitzen sich gegenüber. Die Frau notiert sich mit einem Kugelschreiber etwas auf einem Zettel auf einem Klammbrett. Der Mann im Hintergrund wirkt niedergeschlagen und nachdenklich.
24. Juli 2025

Warum kluge Führung jetzt psychische Gefährdungen ernst nimmt und dadurch gewinnt

Gastbeitrag von Beate Haverkamp und Thomas Humann

Beate Haverkamp, Geschäftsführerin von WEEK53 ist Coachin, Autorin, Dozentin und Beraterin mit über 20 Jahren Führungserfahrung. Ihr Schwerpunkt liegt auf praxisnaher Personal- und Führungskräfteentwicklung sowie Veränderungsprozessen in Organisationen. Sie begleitet Fach- und Führungskräfte in Einzel- und Teamcoachings, mit dem klaren Fokus: Erkenntnisse müssen wirksam werden, nicht nur interessant sein.


Thomas Humann, Geschäftsführer von mehreren Unternehmen in Deutschland ist TÜV-geprüfter Datenschutzbeauftragter, Qualitätsmanagementberater (ISO 9001), Fachkraft für Arbeitssicherheit und geprüfter BGM-Berater.
Er liebt „lästige Themen“ und unterstützt Unternehmen im Datenschutz, Qualitätsmanagement und Arbeitssicherheit: praxisnah, kompetent und zuverlässig.


Seit 2024 besteht die Kooperation und zusammen setzen wir den Chill-o-Meter in Unternehmen ein. Es gibt Unterstützung bei Fördermittelbeantragung, der Durchführung und Umsetzung wirkungsvoller Maßnahmen.

 

Ein Weckruf für Verantwortliche in kleinen und mittleren Unternehmen

Alles läuft doch ganz gut … oder?
Seit Monaten geht der Geschäftsführer jeden Montagmorgen durch seinen Betrieb. Ein fester Rundgang, den er eingeführt hat, um sichtbarer zu sein und „den Draht“ zu den Mitarbeitenden zu stärken. In den ersten Wochen hörte er oft ein „Schön, dass Sie mal reinschauen“, dann wurde es zur Routine und irgendwie fühlte es sich gut an.
„Alle finden das klasse“, dachte er. Wirklich alle?
Sechs Monate später kam die anonyme Mitarbeitendenbefragung. Und sie offenbarte es: Eine Abteilung wurde beim Rundgang regelmäßig übergangen. Nicht bewusst und gezielt, sondern aus reiner Gewohnheit.
Natürlich entstand in dieser Abteilung Frust und Gerüchte kamen auf: „Der Chef hat bestimmt was gegen uns.  Der findet uns nicht so wichtig.“ Doch niemand sagte es offen.
Erst die Befragung brachte das Thema auf den Tisch und der Geschäftsführer war ehrlich schockiert. Wie konnte dieses Versäumnis so lange unbemerkt bleiben?

 

Verstärkte Betriebsprüfungen ab 2025: Gefährdungsbeurteilungen im Fokus der Aufsichtsbehörden

Was dieser Vorfall zeigt: Es geht nicht immer um große Katastrophen. Sondern um die kleinen Dinge, die große Wirkung haben im Guten, wenn sie angepackt werden, und im Schlechten, wenn sie unangesprochen bleiben. Genau dies will der Gesetzgeber mit der Umsetzung von § 5 Arbeitsschutzgesetz erreichen.

Wer jetzt noch denkt, eine alte Gefährdungsbeurteilung in der Schublade reicht aus, läuft Gefahr, bei unangekündigten Kontrollen empfindlich zur Kasse gebeten zu werden. Die neuen Anforderungen setzen auf Prävention, Aktualität und Nachvollziehbarkeit und fordern von Unternehmen jeder Größe systematisches Handeln.

 

Warum Betriebsprüfungen ab 2025 verschärft werden

Grund hierfür sind der neue Fokus der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Auch sind die Kosten für psychische Gefährdungen massiv gestiegen, wodurch gerade die „Messung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz“ nach § 5 Arbeitsschutzgesetz eine immer wichtigere Rolle innerhalb der Arbeitssicherheitsstrategie spielt.

Ab dem kommenden Jahr führen die Arbeitsschutz-Dezernate der Bezirksregierungen in NRW gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern verstärkte und deutlich tiefere Betriebsprüfungen durch, mit besonderem Fokus auf die psychische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.

Das das bedeutet:

Kontrollen werden häufiger und unangekündigt durchgeführt
Unternehmen müssen nachweisen können, dass eine systematische Erhebung der psychischen Belastung erfolgt ist
Wer ignoriert oder untätig bleibt, haftet im Ernstfall persönlich, auch privat, und das kann teuer werden

„Das kostet nur Zeit und bringt nichts.“
Viele Führungskräfte reagieren mit Skepsis:
„Psychische Belastungen? Das ist doch nicht messbar.“
„Wir haben schon genug Formulare und Sicherheitsmaßnahmen.“
„Unsere Leute sind stabil, das passt schon.“

Diese Haltung ist menschlich, aber gefährlich. Denn sie übersieht zwei entscheidende Dinge:

1. Psychische Belastung ist nicht gleich psychische Krankheit. Sondern sie beschreibt die Rahmenbedingungen, unter denen Menschen arbeiten, und ob sie dadurch langfristig überfordert, demotiviert oder sogar gefährdet werden.
2. Unterlassung kann teuer werden. Denn wer gar keine Erhebung durchführt und entsprechende Maßnahmen umsetzt, handelt aus Sicht des Gesetzgebers vorsätzlich und verliert dadurch im Ernstfall den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

 

Hilfe ist möglich und sie wirkt

Seit über zehn Jahren begleiten die Autor* innen Unternehmen dabei, psychische Gefährdungen zu erheben und mit wirkungsvollen Maßnahmen die sichtbar gemachten Baustellen zu bearbeiten und zu beseitigen.
Die Erfahrung zeigt: Es geht nicht um Tiefenpsychologie, sondern um ehrliches Zuhören.
Es geht darum, Mitarbeitende zu fragen: Wie geht es euch? Was belastet euch? Was hilft euch, besser zu arbeiten?
Und immer wieder die Erkenntnis: Es ist für die Zufriedenheit, die Bindung und die Motivation der Belegschaft wichtig, nach der Befragung spürbare Maßnahmen der Veränderung einzuleiten. Denn nichts ist demotivierender als die Tatsache, dass ich mir Zeit genommen habe, bei der Befragung mitzumachen, und dann wurde nichts mit den Ergebnissen gemacht. Keine veröffentlichte Auswertung, keine Maßnahmen, keine wahrnehmbare Reaktion aus der Führungsetage.
Jetzt wird gehandelt: mit wenig Aufwand und großer Wirkung
Noch ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Mitarbeiter bleibt beim Aufstehen an einem Kabel hängen und verletzt sich am Knie. Früher ein klarer Fall: Kabel neu verlegen und fertig.
Heute fragen Unfallversicherungsträger: „War der Mitarbeiter gestresst? Hat die psychische Belastung zur Unachtsamkeit und daher zum Unfall geführt?“
Wenn keine psychische Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder mit den Ergebnissen nichts passiert ist, steht das Unternehmen plötzlich schlecht da, trotz aller anderen Sicherheitsmaßnahmen.

Die Erhebung psychischer Belastungen ist niedrigschwellig umsetzbar
Sie wird mit 50 - 80 % für KMU staatlich gefördert (je nach Bundesland)
Sie stärkt die Verbindung zwischen Führung und Belegschaft
Und sie macht Unternehmen zukunftsfest im Umgang mit steigenden Anforderungen

 

Vertrauen, Motivation und bessere Ergebnisse

Wenn Maßnahmen aus Befragungen folgen, entsteht etwas Wertvolles:

Mitarbeitende fühlen sich gehört und ernst genommen
Führungskräfte wissen, wo sie konkret ansetzen müssen
Vertrauen wächst, Missverständnisse werden abgebaut
Die Identifikation mit dem Unternehmen steigt

Und ganz nebenbei verbessert sich das Betriebsergebnis. Warum? Weil motivierte, gesunde Beschäftigte produktiver, kreativer und loyaler sind.
Jeder investierte Euro zeigt Wirkung: menschlich und wirtschaftlich.

 

Verantwortung neu gedacht

Der Geschäftsführer, der inzwischen wirklich alle Abteilungen besucht, sagt heute:
„Ich dachte, ich bin nah dran. Aber ich habe erst durch die Befragung verstanden, wo ich wirklich hinschauen muss.“
Wer sich heute ehrlich mit der psychischen Gesundheit seiner Beschäftigten auseinandersetzt, zeigt nicht nur gesetzeskonformes Verhalten, sondern echte Führung.

Denn eines ist klar:
Wer sich heute nicht um das Wohl seiner Mitarbeitenden kümmert, steht morgen ganz alleine da.

Jetzt aktiv werden mit Förderung und Unterstützung

die passende Methode zur Erhebung psychischer Belastung zu wählen
eine individuelle Maßnahmenplanung zu entwickeln
die passende EU-Förderung zu sichern

 

Kontaktinformationen unserer Gastautor*innen:
Beate Haverkamp von Week53
Thomas Humann von Thomas Humann
Chill-o-Meter

 

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