Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung
Eine anstehende Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft sorgt bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern zunächst für Unsicherheit: Warum wurde gerade mein Betrieb ausgewählt? Was wird geprüft? Und wie kann ich mich bestmöglich vorbereiten? Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen und einer guten Vorbereitung lässt sich eine Betriebsprüfung entspannt meistern.
Was sind die Aufgaben der Berufsgenossenschaft?
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Deutschland. Sie sind nach Branchen gegliedert und zuständig für alle privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie deren Beschäftigte. Ihre Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) verankert und umfassen:
• die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
• die Rehabilitation verunfallter oder erkrankter Beschäftigter
• die Entschädigung nach Arbeits- und Wegeunfällen
Um diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, überprüfen die Berufsgenossenschaften regelmäßig ihre Mitgliedsbetriebe. Dabei geht es nicht darum, Unternehmen „in die Falle tappen“ zu lassen, sondern darum, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen.
Neben den routinemäßigen Prüfungen gibt es konkrete Anlässe für eine Betriebsbegehung, etwa nach einem Arbeitsunfall, bei Beschwerden oder wenn ein Betrieb neu gegründet wurde.
Was prüft die Berufsgenossenschaft bei einer Betriebsbegehung?
Die Begehung ist im Kern eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Ziel ist es, Belastungen und Gefährdungen für Mitarbeitende zu identifizieren und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten. Geprüft werden unter anderem:
• Mechanische Gefährdungen (z. B. Maschinen, Werkzeuge)
• Elektrische Gefährdungen (z. B. defekte Anlagen)
• Chemische und biologische Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffe, Keime)
• Brand- und Explosionsrisiken
• Physikalische Belastungen (z. B. Lärm, Vibrationen, Strahlung)
• Klimatische Faktoren (z. B. Beleuchtung, Raumgestaltung)
• Körperliche Belastungen (z. B. schwere Hebetätigkeiten)
• Psychomentale Belastungen (z. B. Arbeitsorganisation, monotone Abläufe)
• Mängel in Organisation und Qualifikation (z. B. fehlende Schulungen)
Je nach Anlass kann die Begehung alle Bereiche umfassen oder als Schwerpunktprüfung auf bestimmte Gefährdungen beschränkt sein.
Wie können sich Unternehmen auf eine Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft vorbereiten?
Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel für einen reibungslosen Ablauf. Wichtige Punkte sind:
• Kooperationsbereitschaft zeigen: Prüferinnen und Prüfer wollen keine Strafen verhängen, sondern Sicherheit gewährleisten. Eine offene Haltung schafft Vertrauen.
• Verantwortliche einbeziehen: Neben der Unternehmensleitung sollten die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin, Vertreter*innen des Betriebsrats und die zuständigen Sicherheitsbeauftragten anwesend sein.
• Unterlagen bereitlegen: Sorgen Sie für einen geeigneten Raum, in dem die Prüfer*innen ungestört Einblick in die Dokumente nehmen können.
• Vorab internen Check durchführen: Ein kurzer Rundgang oder eine interne Begehung hilft, mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen.
Auskunfts- und Unterstützungspflicht: Welche Dokumente benötigt die Berufsgenossenschaft?
Unternehmen sind verpflichtet, der zuständigen BG alle relevanten Unterlagen vorzulegen. Dazu gehören unter anderem:
• Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
• Nachweise über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
• Bestellungen und Beauftragungen (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt *in, Ersthelfer *in, Brandschutzhelfer *in)
• Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblätter
• Unterweisungsnachweise für Mitarbeitende
• Verzeichnisse von Arbeitsmitteln und Prüfprotokolle technischer Anlagen
• Notfall- und Evakuierungspläne, Verbandbuch
• Nachweise zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Hautschutzplänen
Eine vollständige und gut organisierte Dokumentation signalisiert der BG, dass das Unternehmen Arbeitssicherheit ernst nimmt.
Tipp: Das Werksarztzentrum Deutschland übernimmt bei bestehender Betreuung die gesamte Dokumentation und Speicherung der Daten für Sie.
Was tun, wenn bei der Betriebsprüfung Mängel festgestellt werden?
Werden Mängel entdeckt, werden diese protokolliert. Das Protokoll enthält die genaue Beschreibung des Mangels, die verantwortliche Person für die Beseitigung und eine Frist zur Umsetzung.
Das Unternehmen muss die Maßnahmen umgehend einleiten und dokumentieren. Sinnvoll ist es, gleichzeitig ein eigenes Protokoll zu führen, um alle Absprachen festzuhalten.
Was sind die Konsequenzen einer nicht bestandenen Betriebsprüfung?
Bleiben Mängel bestehen oder zeigt sich das Unternehmen unkooperativ, kann die Berufsgenossenschaft verbindliche Maßnahmen anordnen. Dazu gehören:
• Bußgelder bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften
• im Extremfall die Stilllegung unsicherer Betriebsteile
• zusätzliche Nachprüfungen zur Kontrolle der Umsetzung
Diese Folgen lassen sich vermeiden, wenn Unternehmen von Anfang an die gesetzlichen Vorgaben einhalten und Auflagen zügig umsetzen.
Fazit: Vorgaben lieber gleich erfüllen, um eine Betriebsprüfung entspannt zu überstehen
Eine Betriebsprüfung durch die zuständige BG ist kein Grund zur Panik, sondern eine Chance, die Arbeitssicherheit im Unternehmen zu verbessern. Wer seine Pflichten ernst nimmt, Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig aktualisiert und Mitarbeitende schult, hat bei einer Begehung wenig zu befürchten.
Die Devise lautet: Prävention statt Reaktion. Wer die Vorgaben laufend erfüllt, erlebt die Betriebsprüfung nicht als Hürde, sondern als Bestätigung für die eigene Sicherheitskultur.
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