Sicherheit auf Baustellen
SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutz professionell koordinieren
Baustellen. An kaum einem anderen Ort treffen so viele verschiedene Gewerke, Berufsgruppen und Arten von Menschen aufeinander. Genauso vielfältig sind hier allerdings auch die Gefährdungen, die vor allem im Bereich der Arbeitssicherheit einen erhöhten Koordinationsaufwand fordern.
Um hier alles im Blick zu behalten und für die Sicherheit aller Mitarbeitenden sorgen zu können, gibt es deswegen sogenannte „Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren“, abgekürzt „SiGeKo“. Sie sind laut Baustellenverordnung (BaustellV) gesetzlich vorgeschrieben und nehmen sich dieser Aufgabe an.
Ihr Ziel ist es, die Arbeitssicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Durch ihre Arbeit wird der reibungslose und sichere Ablauf des Bauprozesses sichergestellt, was letztlich allen Beteiligten zugutekommt.
Gefahren auf Baustellen
Baustellen gehören zu den Arbeitsplätzen mit dem höchsten Unfall- und Gesundheitsrisiko. Unterschiedliche Gewerke arbeiten oft parallel, es herrscht Zeitdruck und häufig wechseln Arbeitsorte und -bedingungen. Typische Gefahrenquellen sind hier vor allem Stürze von Gerüsten oder Leitern, herabfallende Lasten, Gefährdungen durch Baumaschinen, Lärm- und Staubbelastungen, aber auch der Umgang mit Gefahrstoffen wie bspw. Lösemitteln oder Asbest. Hinzu kommen körperliche Belastungen durch schweres Heben, Zwangshaltungen oder Arbeiten unter verschiedensten Wetterbedingungen. Ohne strukturierte Koordination kann das Risiko von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen erheblich steigen.
Unterschiedliche Gewerke auf Baustellen sind z. B.:
• Roh-, Tief- oder Hochbau
• Dach- und Fassadenarbeiten
• Innenausbau
• Holzgewerk
• Haustechnik, Elektrotechnik, Sanitär- oder Heizungstechnik
• Metall- und Stahlbau
• Fenster- und Türenbau
• Außenanlagen
• Spezialgewerke (bspw. Brandschutz, Asbestsanierungen)
Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin auf Baustellen
Die Arbeitssicherheit auf Baustellen wird in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Zentrale Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitgeber *innen verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Ergänzend greifen weitere Vorschriften wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Auch die arbeitsmedizinische Betreuung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) spielt eine wichtige Rolle, um Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und Präventionsmaßnahmen einzuleiten.
Explizit für Baustellen gilt darüber hinaus die Baustellenverordnung (BaustellV). Sie verpflichtet Bauherr *innen, bei Bauvorhaben mit mehreren Arbeitgebenden eine geeignete Koordination sicherzustellen. Hierzu muss ein oder eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator *in (SiGeKo) bestellt werden. Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisieren, welche Qualifikationen und Aufgaben ein oder eine SiGeKo haben muss. Damit ist klar: Ohne die Bestellung einer SiGeKo können Bauherr *innen ihren gesetzlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht vollständig nachkommen.
Wann genau wird ein/e SiGeKo gebraucht?
Auf Baustellen, auf denen Mitarbeitende mehrerer Gewerke/Firmen arbeiten oder mehrere Einzelunternehmen, sind SiGeKos unerlässlich und müssen gesetzlich vorgegeben bestellt werden. Wichtig ist zu wissen, dass die unterschiedlichen Gewerke nicht gleichzeitig auf der Baustelle tätig sein müssen. Es reicht auch schon, wenn sie dort nacheinander Arbeiten durchführen. Da es hier zu wechselseitigen Gefährdungen zwischen den einzelnen Gewerken kommen kann. Genau für diese werksübergreifenden und wechselseitigen Gefährdungen ist der SiGeKo zuständig, nicht jedoch für den allgemeinen Arbeitsschutz.
Die/der SiGeKo muss bereits ab Beginn der Planung mit eingeplant und benannt werden. Zuständig für die Bestellung ist die/der Bauherr *in. Diese*r kann jedoch auch einen Dritten beauftragen, diese Aufgaben selbst zu übernehmen oder eine geeignete Person zu bestellen.
Was macht ein SiGeKo?
Typische Aufgaben einer/s Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorin/s:
• Koordinationspflicht für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zwischen den unterschiedlichen Gewerken auf der Baustelle
• Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellen und aktualisieren
• Identifikation, Bewertung und Maßnahmenerstellung zur Vermeidung von Gefahren
• Direkte Beratung des Bauherrn oder der Bauherrin in Bezug auf den Arbeitsschutz
• Überwachung, Kommunikation und Vermittlung
• Organisation der Zusammenarbeit
• Erstellung von Unterlagen und Dokumentation über die Arbeitsschutzmaßnahmen
Wichtig: Ein*e SiGeKo ist keine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ersetzt diese auch nicht. Ebenfalls übernimmt sie auch nicht die Verantwortung für den Arbeitsschutz, diese liegt weiterhin bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber.
Qualifikationen eines SiGeKo?
Als geeignete/r Koordinator *in müssen Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Oft werden zum Beispiel Projektsteuerer oder Objektplaner *innen SiGeKos, die zu ihren Aufgaben ergänzend die des SiGeKos übernehmen.
Voraussetzungen für SiGeKos laut BaustellV sind:
• Baufachliche Kenntnisse
• Kenntnisse in Arbeitsschutzthemen
• Koordinatorenkenntnisse
• Berufliche Erfahrung („ … um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können.“ Zitat VDE-Verlag Abschnitt „Der SiGeKo und seine Pflichten“ S. 85)
Fazit zur Sicherung von Sicherheit- und Gesundheit der Mitarbeitenden auf Baustellen mit Hilfe einer/s SiGeKo
Eine sichere Baustelle erfordert immer die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Von der Planung bis zur Ausführung müssen alle Verantwortlichen, einschließlich Bauherren, Bauherrinnen und Subunternehmer *innen, eng zusammenarbeiten, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Für die Koordination und die Kontrolle der Arbeitssicherheit vor Ort sind SiGeKos unverzichtbar und gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernehmen aber weder die Pflichten im Arbeitsschutz der Arbeitgebenden noch die der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
So lassen sich nicht nur Unfälle vermeiden, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeitenden auf der Baustelle wird gesichert und die Qualität und Effizienz der Bauprojekte können gesteigert werden.
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