Schmuck und persönliche Schutzausrüstung
Schmuck am Arbeitsplatz – ein modisches Statement oder ein unterschätztes Risiko?
Jeder redet im beruflichen Kontext von persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitskleidung. Doch nur selten wird im beruflichen Kontext über Schmuck gesprochen oder geschrieben. Das wollen wir heute ändern, denn das Bedürfnis, sich zu „schmücken“ reicht weit zurück in die Geschichte der Menschheit.
Für viele von uns gehört das Tragen von Schmuck zum Alltag. Morgens legen wir als Erstes die Uhr um und suchen uns eine Kette aus, die heute besonders gut zu unserem Outfit passt. Und nicht nur das: Der Ehering, unsere Lieblingsohrringe oder das neu gestochene Piercing begleiten uns 24/7.
Doch aus Sicht der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ist Vorsicht geboten: Schmuckstücke wie Ringe, Ketten, Armbänder oder Piercings können in manchen Berufsfeldern oder Tätigkeiten die Gesundheit und Sicherheit gefährden und ebenfalls die Wirksamkeit der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erheblich beeinträchtigen.
Deswegen wollen wir unseren heutigen Beitrag dem Thema Schmuck am Arbeitsplatz widmen und über mögliche Risiken im arbeitsmedizinischen und arbeitssicherheitstechnischen Kontext aufklären.
Risiken durch Schmuck am Arbeitsplatz
Mechanische Gefahren
Besonders in handwerklichen, industriellen oder technischen Berufen besteht die Gefahr, dass sich Schmuck an Maschinen, Werkzeugen oder Arbeitsmaterialien verfängt. Dies kann zu schweren Verletzungen wie Quetschungen, Schnittwunden oder im schlimmsten Fall zu abgerissenen Gliedmaßen führen. Dieses Risiko besteht hier nicht nur für die Person selbst, sondern auch für umstehende Menschen.
Deswegen sollte hier vor allem auf lange Ketten, Armbänder und alles, was sich in Maschinen oder Teilen verfangen könnte, verzichtet werden.
Kein Schmuck – aber ein weiteres Risiko – vor allem an Maschinen mit rotierenden Teilen, sind längere Haare. Wenn sich diese in sich drehenden Teilen von Maschinen verfangen, werden nicht nur die Haare ausgerissen, sondern es kann auch zu einer Ablösung der Kopfhaut kommen. Hier dürfen zum Beispiel zum eigenen Schutz auch keine Handschuhe getragen werden!
Hygienische Risiken
Vor allem im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittelverarbeitung kann Schmuck ein hygienisches und gesundheitliches Risiko bergen. So können sich unter Schmuck, wie Ringen oder Armbändern, Krankheitserreger ansammeln, die für eine Absteckung der Person selbst führen können, aber auch zu einem Risiko für andere Patient *innen, Kolleg *innen werden können. Die Krankheitserreger können von dort ebenfalls auf andere Produkte übertragen werden und sich so weiter verbreiten.
Deshalb verbieten hier sogar offiziell die Berufsgenossenschaften das Tragen von Schmuck an Händen und Armen in Bereichen des Gesundheitswesens oder der Lebensmittelverarbeitung.
Hautgefährdung
Nicht nur gesundheitliche Auswirkungen, sondern auch hygienische Folgen für die eigene Haut können durch das Tragen von Schmuck, vor allem an den Händen und Armen, hervorgerufen werden.
Unter zu eng sitzenden oder sehr breiten Ringen und anliegenden Armbändern/-reifen kann sich schnell Feuchtigkeit sammeln, die zu einer Aufweichung der Haut führt. Das kann auf Dauer zu trockener und rissiger Haut führen, aber genauso bietet aufgeweichte Haut eine geringere Schutzbarriere für Bakterien, was zu Infektionen und Ausschlag führen kann.
Allergische Reaktionen
Allergische Reaktionen können wie oben genannt durch Flüssigkeiten ausgelöst werden, die sich unter dem Schmuck sammeln. Aber auch Schmuck an sich kann zu allergischen Reaktionen führen. Manchmal fällt dies nicht direkt auf, da gerade Modeschmuck oft eine äußere Schicht hat, die gut hautverträglich ist. Diese trägt sich mit der Zeit oder durch Macken ab und kann Schadstoffe wie Nickel, Blei oder Cadmium enthalten, die Allergien auslösen können. Deswegen wird im Allgemeinen dazu geraten, beim Kauf von Schmuck auf eine hochwertige Zusammensetzung des Materials zu achten.
Elektrische Gefahren
Wer mit Strom arbeitet, sollte generell keinen Schmuck tragen. Denn metallische Schmuckstücke können Strom leiten und das Risiko für schwere Verbrennungen oder Stromunfälle erhöhen.
Beeinträchtigung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
In vielen Bereichen müssen Handschuhe getragen werden. Gerade beim Tragen von Einweghandschuhen oder Handschuhen aus dünnerem Material können manche Ringe die Schutzwirkung der Handschuhe beeinträchtigen, da sie das Material leicht einreißen. Das kann in manchen Bereichen schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, wenn beispielsweise mit Chemikalien oder bestimmten Reinigungsmitteln gearbeitet wird.
Bei Helmen wird oft ebenfalls davon abgeraten, größere, längere Ohrringe oder Tunnel in den Ohren zu tragen, da diese durch den Kinnriemen des Schutzhelmes ggf. herausgerissen werden könnten.
Was heißt das jetzt konkret?
In risikobehafteten Arbeitsbereichen sollte auf Schmuck verzichtet werden. Das heißt, in Berufen mit hoher Verletzungs-, Infektions- oder Stromgefahr oder erhöhten hygienischen Vorschriften sollte Schmuck konsequent abgelegt werden. Das gilt in den meisten Fällen insbesondere für Hände, Arme und Hals.
Regelmäßige Unterweisungen helfen, Beschäftigte für das Thema der Arbeitssicherheit zu sensibilisieren, und sollten Mitarbeiter *innen regelmäßig über die Risiken und geltenden Vorschriften informieren. Genauso sollte der richtige Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) unterwiesen werden.
Wenn Schmuck im Arbeitskontext getragen wird, sollte darauf geachten werden, dass er nickelfrei und leicht zu entfernen ist. Piercings, die nicht entfernt werden können, sollten, wenn nötig, zumindest abgeklebt werden, um das Risiko des Hängenbleibens zu minimieren. Gerade bei frisch gestochenen Piercings sollte darauf geachtet werden.
Die Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sollten auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Arbeitgeber *innen sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob und in welchem Umfang Schmuck am Arbeitsplatz zulässig ist. Bei erhöhtem gesundheitlichen oder sicherheitstechnischem Risiko kann ein Verbot gegen Schmuck ausgesprochen werden.
Rechtliche Aspekte
Der/Die Arbeitgeber *in kann das Tragen von Schmuck untersagen oder einschränken, wenn dies aus Gründen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene erforderlich ist. Diese Vorgaben sind rechtlich zulässig und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften verankert.
Fazit - auf verantwortungsvollen Umgang mit Schmuck am Arbeitsplatz achten
Schmuck am Arbeitsplatz ist in der Realität selten ein hohes Risiko, birgt aber trotzdem Gefahren und in Bereichen, in denen er zu einem hohen Risiko führt, sollte auf jeden Fall – zur eigenen Sicherheit und der der Kolleg *innen – auf Schmuck verzichtet werden. Denn im Ernstfall kann Schmuck zum ernsthaften Risiko für die eigene Gesundheit und die Sicherheit anderer werden. Arbeitgeber *innen und Beschäftigte sollten gemeinsam auf einen verantwortungsvollen Umgang achten und die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin konsequent umsetzen.
Wir appellieren hier an den gesunden Menschenverstand, dass auch in Arbeitsbereichen, in denen Schmuck nicht explizit verboten ist, darauf zu achten ist, dass Schmuck nicht zum Verhängnis wird.
Sicherheit geht immer vor, auch wenn Schmuck schon immer zu uns Menschen gehört!
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