

Hitze und UV-Belastung auf der Arbeit
Sonnenlicht und seine Schattenseiten
Es ist wieder so weit: Die Sommersonnenwende ist gerade einmal zwei Wochen her, die Nächte sind kurz, die Tage lang und hell, das Wetter warm. Vielleicht schon zu warm? Auf der ganzen Welt wird es immer öfter immer heißer - der Klimawandel stellt den Arbeitsschutz vor neue Herausforderungen. Denn obwohl es selbst bei tropischen Temperaturen kein Recht auf Hitzefrei in Büros oder auf Baustellen gibt, ist bei Hitze Vorsicht geboten. Thermische Belastungen des Körpers können zu gesundheitlichen Problemen führen. Und auch die UV-Strahlung als Bestandteil des Sonnenlichts kann ernsthafte gesundheitliche Schäden zur Folge haben.
Inhaltsverzeichnis
Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und mögliche Strafen
Wie so oft gelten auch beim Thema Hitze Fürsorgepflichten der Arbeitgeber *innen. Diese Fürsorgepflichten finden sich vor allem in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), aber auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber *innen dazu, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen. Dabei dienen die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A3.5 zur Raumtemperatur, als Orientierung. Sie sind zwar rechtlich nicht bindend, geben aber den Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse wieder. Behörden und Gerichte nutzen die ASR häufig als Maßstab. Werden diese Empfehlungen nicht beachtet und wird dadurch der Arbeitsschutz verletzt, kann dies als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Folgende Temperaturgrenzwerte werden in den ASR der Arbeitsstättenverordnung festgelegt:
• Die Lufttemperatur in Innenräumen soll +26 °C nicht überschreiten
• Bei Raumtemperaturen über 30 °C müssen Arbeitgeber *innen tätig werden
• Bei Temperaturen von mehr als 35 °C gilt ein Arbeitsplatz nicht mehr als geeignet
Verpflichtungen der Arbeitgeber *innen und Beschäftigten
Steigen die Temperaturen, müssen Arbeitgeber *innen und Beschäftigte im gegenseitigen Einvernehmen geeignete Maßnahmen durchführen. Es gibt unterschiedliche technische, organisatorische sowie personenbezogene Maßnahmen (STOP-Prinzip), die dazu beitragen können. Dazu gehören beispielsweise:
Abkühlung und Schutz vor Hitze (technische Maßnahmen)
• Räume intensiv lüften, idealerweise am frühen Morgen, wenn die Sonne noch nicht scheint
• Ventilatoren oder Klimaanlagen nutzen
• Jalousien, Markisen oder andere Sonnenschutzvorrichtungen installieren und verwenden
Organisation der Arbeit
• Nach Möglichkeit früher mit der Arbeit beginnen
• Schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden vermeiden
• Regelmäßige Ruhepausen machen
• Auf Schwangere, ältere Personen, Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen besondere Rücksicht nehmen
• Beschäftigte für das Thema Hitzebelastung sensibilisieren
Personenbezogene Maßnahmen
• Ausreichend trinken
• Angemessene Kleidung tragen
• Entsprechendes Sonnenschutzmittel verwenden
• Leichte Mahlzeiten einnehmen
Und auch bei Hitze gilt selbstverständlich: Schutzmaßnahmen sind individuell im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen und umzusetzen.
Unsichtbare Gefahr: UV-Strahlung
Sonnenlicht enthält gefährliche ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung), die ernsthafte gesundheitliche Schäden zur Folge haben kann. Sie ist ein natürlich vorkommender Bestandteil des Sonnenlichts und wird in UV-A- und UV-B-Strahlung unterteilt. Obwohl die unsichtbare, elektromagnetische UV-Strahlung nur sechs Prozent der gesamten Sonneneinstrahlung ausmacht, ist sie ohne geeignete Schutzmaßnahmen sehr gefährlich. Die Folgen von ungeschütztem Aufenthalt in der Sonne sind vielfältig und reichen von Schädigungen der Augen über den allgemein bekannten Sonnenbrand der Haut bis zu bösartigen Erkrankungen der Haut.
UV-A-Strahlen und ihre Auswirkungen
UV-A-Strahlen verdünnen die obere Hautschicht, trocknen sie aus und vermindern ihre Elastizität, was zu einer frühzeitigen Hautalterung führt. Außerdem sind sie länger als UV-B-Strahlen und dringen dadurch tiefer in die Haut ein, wo sie zu Zellschäden führen und infolgedessen die Entstehung von Hautkrebs fördern können. Im Gegensatz zur UV-B-Strahlung durchdringt die UV-A-Strahlung auch Fensterglas.
UV-B-Strahlen und ihre Auswirkungen
UV-B-Strahlen dringen in die Oberhaut ein. Sie sind hauptverantwortlich für Sonnenbrand und fördern Hautkrebs sowie Horn- und Bindehautentzündungen der Augen. Die UV-B-Strahlung durchdringt Wasser, jedoch kein Fensterglas.
Damit stellt die UV-Strahlung neben der Hitzebelastung ein weiteres erhebliches Gesundheitsrisiko dar, das von der Sonne ausgeht.
Tipps und Tricks
Für alle, die die obligatorischen Maßnahmen bereits umsetzen, aber noch ein paar Tipps und Tricks für einen kühlen Kopf brauchen, gibt es hier eine Checkliste mit unkonventionellen Ideen für heiße Tage im Büro, auf der Baustelle und im Homeoffice:
Fürs Büro
☐ Wasser-Spray fürs Gesicht: Erfrischung mit einem feinen Gesichtsspray – am besten mit Aloe Vera oder Minze.
☐ Lauwarm statt eiskalt trinken: Lauwarme Getränke sind im Sommer leichter verträglich und schonen die Kraftreserven des Körpers – paradox, aber effektiv.
☐ DIY-Kühlpad für den Nacken: Ein feuchtes Mikrofasertuch aus dem Kühlschrank auf den Nacken legen – wiederverwendbar und stromfrei.
☐ Pflanzen im Raum aufstellen: Große Grünpflanzen wie Ficus oder Areca-Palmen verbessern das Raumklima und sorgen für leichte Verdunstungskühlung.
Für die Baustelle
☐ Kühlwesten nutzen: Spezielle Westen mit Kühlgel oder Verdunstungseffekt – viele Firmen stellen diese inzwischen schon bereit.
☐ Handtücher einfrieren: Einmal gefaltet und tiefgefroren später in einer Plastiktüte mitnehmen – ideal für Pausen im Schatten.
☐ Trinksysteme statt Flaschen: Solche Systeme ermöglichen dauerhaftes Trinken ohne ständiges Anhalten.
☐ Kreative Schattenspender: Temporäre Sonnensegel aus reflektierendem Material spenden effektiveren Schatten als Zelte oder Pavillons.
Fürs Homeoffice
☐ Laptop auf Metalltablett stellen: Verhindert Hitzestau und schützt gleichzeitig Möbel – ein Backblech funktioniert auch.
☐ Mini-Eiswürfel für Handgelenke: Auf die Handgelenke legen – kühlt über das Kreislaufsystem.
☐ Kalte Fußbäder unter dem Schreibtisch: Eine kleine Wanne mit kaltem Wasser unter dem Tisch hilft überraschend gut beim Runterkühlen.
Fazit
Die steigenden Temperaturen im Sommer, vor allem durch den Klimawandel bedingt, erfordern immer mehr Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Arbeitgeber *innen müssen bei hohen Temperaturen handeln, um gesundheitliche Risiken durch Hitzebelastung und UV-Strahlung für Beschäftigte zu minimieren. Dies umfasst sowohl technische, als auch organisatorische und personenbezogene Maßnahmen.
Egal, bei welchen Temperaturen: Eigenmächtiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz bei Hitze kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Stattdessen bieten beispielsweise flexible Arbeitszeiten an heißen Tagen eine praktikable Lösung.
Bei allen Fragen zum Thema UV-Schutz, Hitze und zu passenden Vorsorgen („Arbeitsmedizinische Vorsorge bei natürlicher UV-Strahlung“) stehen unsere medizinischen Expert *innen Ihnen jederzeit telearbeitsmedizinisch zur Verfügung.
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