Zufriedener Mitarbeiter des Werksarztzentrums Deutschland GmbH
Blog - Arbeitssicherheit Aktuelle Beiträge
Eine Frau in rosa Bluse streckt die Hand aus. Sie hält ein Klemmbrett mit Zetteln unter dem anderen Arm. Im Hintergrund sitzen zwei Männer vor einem Laptop am Schreibtisch.
25. September 2025

Herausforderungen im Arbeitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung

Gastbeitrag von Klaus Depner

Klaus Depner ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und als Manager Health & Safety seit Anfang 2015 bei Randstad Deutschland für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zuständig. Zu dieser Aufgabe führte ihn der Weg im Unternehmen über den Vertrieb und die Bereiche Public Affairs und Social Affairs.

Zeitarbeitsunternehmen und Besonderheiten

Der Arbeitsschutz stellt gerade Zeitarbeitsunternehmen immer wieder vor besondere Herausforderungen.
Ein Zeitarbeitsunternehmen ist ein Unternehmen, welches Mitarbeitende einstellt und sie zeitlich befristet an andere Unternehmen überlässt, um dort z. B. personelle Engpässe zu überbrücken. Dabei besteht der Arbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und den Mitarbeitenden, während die Arbeitsleistung im Einsatzbetrieb erbracht wird.

Während das Zeitarbeitsunternehmen der formale Arbeitgeber ist, findet die tatsächliche Arbeit beim Kunden-/Einsatzbetrieb statt. Diese Doppelbetreuung oder besser „geteilte Verantwortung“ erfordert ein hohes Maß an Organisation, Kommunikation und Kontrolle, um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und die Sicherheit der überlassenen Beschäftigten zu gewährleisten.

Im Rahmen dieser geteilten Verantwortung bleibt das Zeitarbeitsunternehmen für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeitenden verantwortlich, auch wenn die Weisungsbefugnis im Einsatzbetrieb liegt. Daraus ergeben sich Pflichten sowohl für das Zeitarbeitsunternehmen als auch für den Kunden-/Einsatzbetrieb. So ist der Kunden-/Einsatzbetrieb u. a. für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, die arbeitsplatzspezifische Unterweisung und die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel verantwortlich. Zu den Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens gehören neben Kontrollpflichten die allgemeine und die tätigkeitsbezogene Unterweisung sowie die Bereitstellung und Durchführung der erforderlichen Arbeitsmedizin bzw. arbeitsmedizinischen Vorsorge(n).

Herausforderungen

Diese „geteilte Verantwortung“ bzw. Doppelbetreuung stellt insbesondere das Zeitarbeitsunternehmen vor Herausforderungen.
So ist eine Umsetzung der Kontrollpflichten dort erschwert, wo das Zeitarbeitsunternehmen nicht ständig vor Ort ist.
Für die verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV muss vor Einsatzbeginn geklärt werden, ob Vorsorge oder Eignungsbeurteilungen erforderlich sind und Termine mit Betriebsärzt *innen koordiniert werden, obwohl der Kunden-/Einsatzbetrieb oft erst kurzfristig Aufträge erteilt.
Die Sicherstellung geeigneter Schutzmaßnahmen erfordert eine frühzeitige und vollständige Information über den Einsatzort, die Tätigkeit, erforderliche Qualifikationen, Gefährdungen und erforderliche Schutzausrüstung. Wenn diese Angaben unvollständig oder sehr allgemein vorliegen, entsteht ein erhöhter Abstimmungsaufwand.

Ablaufplan

1. Kunden-/Einsatzbetrieb fordert Arbeitnehmer *innen an
2. Absprache über Arbeits- und Gesundheitsschutz mit dem Kunden-/Einsatzbetrieb und Besprechung nötiger Schutzausrüstung, Vorsorgen, Eignungsbeurteilungen und Unterweisungen
3. Durchführen entsprechender Maßnahmen (wenn den Mitarbeitenden z. B. noch notwendige Vorsorgen oder Eignungen fehlen)
4. Mitarbeitende können erst nach Erbringung der Vorgaben ihre Arbeit im Kunden-/Einsatzbetrieb starten

Je enger in all diesen Themen die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Zeitarbeitsunternehmen, Kunden-/Einsatzbetrieb und Zeitarbeitnehmer *in ist, desto sicherer kann ein Einsatz ablaufen.

Fazit

Die Umsetzung des Arbeitsschutzes in der Arbeitnehmerüberlassung erfordert vom Zeitarbeitsunternehmen hohe organisatorische Kompetenz, systematische Prozesse und klare Kommunikationswege.
Die größte Herausforderung liegt in der Schnittstellenproblematik: Das Zeitarbeitsunternehmen trägt Verantwortung, ohne den Arbeitsalltag direkt zu steuern. Nur durch eine konsequente Abstimmung mit dem Einsatzbetrieb, standardisierte Informationsabfragen und regelmäßige Kontrollen lassen sich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig gewährleisten.

Kontaktinformationen unseres Gastautors:
Klaus Depner von Randstad Deutschland

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