Zufriedener Mitarbeiter des Werksarztzentrums Deutschland GmbH
Blog - Arbeitssicherheit Aktuelle Beiträge
Ein junger Mann überquert die Straße über einen Zebrastreifen. Im Hintergrund rollt ein silbernes Auto heran.
11. Dezember 2025

Der Arbeitsweg

Zwischen Versicherungsschutz und Verantwortung

Jeden Tag begeben sich Millionen von Menschen in ganz Deutschland auf ihren Weg zur Arbeit und danach wieder zurück nach Hause. Dabei bestreiten sie diese Wege auf die unterschiedlichsten Arten, mit dem Auto, alleine oder in Fahrgemeinschaften, mit dem Bus, der Bahn, dem Fahrrad, einem Jobrad oder auch zu Fuß.
Doch auch dieser Weg birgt natürlich Risiken und ist im Falle eines Unfalls unter bestimmten Voraussetzungen sogar durch die gesetzliche Unfallversicherung mit abgedeckt. Ein Unfall auf dem Arbeits- oder Heimweg wird als ein so genannter Wegeunfall betitelt.

Alles über das Thema der Wegeunfälle, wann ein Unfall als Wegeunfall gilt und was das für Arbeitnehmer *innen und Arbeitgeber *innen heißt, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Wegeunfall oder Arbeitsunfall – eine klare Unterscheidung

Grundsätzlich unterscheidet der gesetzliche Unfallversicherungsschutz zwei zentrale Unfallarten: den Arbeitsunfall und den Wegeunfall. Des Weiteren gibt es noch den Beinaheunfall. Dazu können Sie mehr in unserem Glossar lesen.

Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein Ereignis, das sich während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ereignet. Dabei muss eine sogenannte „Einwirkung von außen“ vorliegen, beispielsweise eine Schnittverletzung oder ein Sturz. Unfälle, die beim Essen in der Kantine, der Raucherpause oder beim Toilettengang passieren, fallen hingegen nicht unter diesen Schutz.
Wenn Sie mehr zum Thema erfahren wollen, schauen Sie gerne in unserem Glossareintrag „Arbeitsunfälle“ vorbei.

Wegeunfall
Ein Wegeunfall hingegen betrifft Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte oder zurück nach Hause. Dieser Schutz beginnt an der Haus- oder Wohnungstür und endet an der Arbeitsstätte – oder umgekehrt. Der Gesetzgeber erkennt auch Umwege an, sofern diese verkehrstechnisch sinnvoll sind, etwa zur Umfahrung einer Baustelle oder zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Genauso kann das Bringen von Kindern zur Schule oder Kita unter Umständen als Bestandteil des Arbeitswegs gelten.

Unterschied Arbeitsweg und Betriebsweg

Arbeitsweg und Betriebsweg sollten nicht verwechselt werden, da es hier eine klare Unterscheidung gibt. Betriebswege sind Wege, die innerhalb des Betriebsgeländes zurückgelegt werden, zum Beispiel vom Büro zur Werkhalle oder zu einem anderen Arbeitsplatz auf dem Gelände. Diese Wege gelten als Bestandteil der versicherten Tätigkeit und sind deshalb – im Unterschied zum Wegeunfall – als Arbeitsunfall eingestuft. Auch hier greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern der Weg in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgt.

Wichtige Einschränkungen beim Versicherungsschutz

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist jedoch nicht unbegrenzt. Private Erledigungen, längere Unterbrechungen des Arbeitswegs von über zwei Stunden oder Tätigkeiten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen führen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes. Unter private Erledigungen fällt zum Beispiel Einkaufen. Wenn dies jedoch in unter zwei Stunden erledigt ist, setzt der Versicherungsschutz für die Fortsetzung des Heimwegs wieder ein. Für die Zeit des Einkaufs und den Umweg dahin gilt der Schutz allerdings nicht, da es sich hier um einen privaten Weg handelt (hier würden im Falle eines Unfalls private Versicherungen der betroffenen Person greifen).

Wegeunfall – was nun?

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall sind sowohl Arbeitgeber *innen als auch Mitarbeiter *innen verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem:
Arbeitnehmende müssen den Unfall unverzüglich der/dem Arbeitgeber *in melden
Dokumentation des Unfalls und erbrachter Erste-Hilfe-Leistungen
Meldung des Unfalls an Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt

Was muss ich als Arbeitnehmer *in tun, wenn ich einen Wegeunfall habe?

1. Arbeitgeber *in unverzüglich informieren
Der Unfall sollte so schnell wie möglich gemeldet werden, im besten Fall noch am selben Tag. Dabei sollte mit angegeben werden, wie der Unfall passiert ist, wann, wo und ob es Zeug *innen gab.
Auch kleinere Unfälle sollten gemeldet werden, falls es zu einem späteren Zeitpunkt doch zu Nachfolgen oder Beschwerden kommt.
2. Durchgangsarzt/-ärztin aufsuchen
Wenn ein Unfall mehr als einen Tag Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat oder eine besondere ärztliche Behandlung notwendig ist, muss ein*e sogenannte*r Durchgangsärzt*in (D-Arzt) aufgesucht werden. Diese*r ist auf Arbeits- und Wegeunfälle spezialisiert und entscheidet über die weitere Behandlung.
3. Unterstützung beim Unfallbericht
Die/Der Arbeitgeber *in muss bei meldepflichtigen Unfällen eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft erstatten. Hier ist Unterstützung durch vollständige und wahrheitsgemäße Angaben gefordert.
4. Dokumentation
Für den Fall von Rückfragen hilft es, sich eine eigene Dokumentation des Unfalls anzulegen mit Datum, Uhrzeit, Ort, Unfallhergang, beteiligten Personen und Zeug*innen, Art der Verletzung bei sich und anderen, Arztberichte und/oder Krankschreibungen.
5. Krankmeldung
Wenn durch den Unfall eine Krankschreibung erfolgt, muss sich auch auf der Arbeit krankgemeldet werden. Und auch der Krankenkasse sollten Sie die Krankmeldung vorlegen, auch wenn die Kosten bei einem Wegeunfall von der Berufsgenossenschaft getragen werden.

Präventive Maßnahmen für einen sicheren Arbeitsweg

Betriebliches Gesundheitsmanagement sollte nicht an der Werkstür enden. Vielmehr sollten Unternehmen aktiv dazu beitragen, dass auch der Arbeitsweg möglichst sicher gestaltet wird. Dazu zählen unter anderem:
Aufklärung der Mitarbeiter *innen über Wegeunfälle und ihren Versicherungsschutz
Angebote zur Nutzung von Fahrgemeinschaften oder ÖPNV-Zuschüsse
Sicherheitsunterweisungen für Dienstfahrten, insbesondere bei der Nutzung von Firmenfahrzeugen
Sicherheitsanalysen von Arbeitswegen bei Außendienstmitarbeiter *innen
Ein sicher gestalteter Arbeitsweg ist nicht nur eine Frage der persönlichen Verantwortung, sondern auch ein Beitrag zur betrieblichen Unfallprävention.

Besonderes Risiko für Wegeunfälle

Man sollte sich bewusst machen, unter welchen Bedingungen das Risiko für Wegeunfälle besonders hoch ist und wie sich dieses Risiko durch geeignete Maßnahmen senken lässt. Vor allem in den Herbst- und Wintermonaten steigt die Unfallgefahr deutlich durch glatte Gehwege, Dunkelheit und eingeschränkte Sichtverhältnisse an. Diese führen häufig zu Stürzen oder Verkehrsunfällen. Auch organisatorische Faktoren wie Schichtarbeit, Zeitdruck oder ein verspäteter Feierabend begünstigen Unachtsamkeit und erhöhen das Risiko zusätzlich.
Unternehmen können präventiv unterstützen, indem sie beispielsweise für einen pünktlichen Feierabend sorgen, Mitarbeitende über saisonale Gefahren aufklären und im Rahmen von Unterweisungen auf eine erhöhte Aufmerksamkeit in der dunklen Jahreszeit hinweisen.

Fazit

Der Weg zur Arbeit ist mehr als nur ein notwendiger Bestandteil des Alltags – er ist ein täglicher sicherheitsrelevanter Aspekt für viele Menschen. Mit einem klaren Verständnis für den Versicherungsschutz und gezielten Präventionsmaßnahmen kann das Risiko von Wegeunfällen reduziert und die Sicherheit für alle Mitarbeiter *innen auch auf dem Arbeitsweg erhöht werden.

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