Was sind überhaupt Gefahrstoffe und wie erkenne ich sie?
Zu der Frage, was Gefahrstoffe überhaupt sind, schreibt die
DGUV Folgendes: „Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein.“ Kurz gesagt handelt es sich bei Gefahrstoffen also um Elemente und Verbindungen, von denen eine Art von Gefahr ausgeht – für Leib, Leben oder Umwelt.
Interessanterweise handelt es sich bei Gefahrstoffen nicht nur um Chemikalien. Ferner fallen auch Holzstaub, UV-Strahlen, Emissionen oder Ozon unter diesen Begriff. Auch Betriebe, die außerhalb von Bereichen agieren, die typischerweise mit Gefahrstoffen assoziiert werden, kommen demnach mit Gefahrstoffen in Kontakt. Daher ist es wichtig, entsprechende Gefahrstoffe zu kennen und den Umgang mit ihnen bewusst und sicher zu gestalten.
Nach der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden Gefahrstoffe in vier sogenannte Gefahrenklassen eingeordnet. Sie geben die Art der Gefährdung wieder. Dies sind die Gefahrenklassen:
Physikalische Gefahren
• Explosive Stoffe oder Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
• Entzündbare Gase
• Aerosole
• Oxidierende Gase
• Gase unter Druck
• Entzündbare Flüssigkeiten
• Entzündbare Feststoffe
• Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
• Pyrophore Flüssigkeiten
• Pyrophore Feststoffe
• Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
• Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
• Oxidierende Flüssigkeiten
• Oxidierende Feststoffe
• Organische Peroxide
• Korrosiv gegenüber Metallen
• Desensibilisierte explosive Stoffe oder Gemische
Gesundheitsgefahren
• Akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ)
• Ätzwirkung auf die Haut oder Hautreizung
• Schwere Augenschädigung oder Augenreizung
• Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
• Keimzellmutagenität
• Karzinogenität
• Reproduktionstoxizität
• Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (STOT SE)
• Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition (STOT RE)
• Aspirationsgefahr
Umweltgefahren
• Gewässergefährdend (akut und chronisch)
Weitere Gefahren
• Die Ozonschicht schädigend
Viele Gefahrstoffe lassen sich durch Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen oder Gefahrenhinweise einfach erkennen. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, müssen gefährliche Stoffe und Gemische vor dem Inverkehrbringen entsprechend eingestuft und markiert werden. Aber nicht alle Gefahrstoffe können gekennzeichnet werden. So lassen sich vor allem natürlich vorkommende Gefahrstoffe wie Gase oder Strahlen nicht kennzeichnen, sie müssen aber dennoch berücksichtigt werden.
Was muss bei der Arbeit mit Gefahrstoffen beachtet werden?
Gefahrstoffe begegnen Beschäftigten in zahlreichen Branchen – sei es in Form von Reinigungsmitteln, Lösemitteln, Farben, Stäuben oder Dämpfen. Um die Gesundheit der Mitarbeiter *innen zu schützen, regeln gesetzliche Vorschriften wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), wie mit diesen Stoffen umzugehen ist. Grundlage jeder Schutzmaßnahme ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie identifiziert, ob und in welchem Umfang Beschäftigte chemischen Risiken ausgesetzt sind.
Wichtig ist, dass nicht nur bereits gekennzeichnete Stoffe und Gemische, sondern auch bei der Arbeit entstehende Substanzen wie Schweißrauche oder Holzstäube als Gefahrstoffe gelten können. Sobald Gefährdungen festgestellt werden, greift das sogenannte
STOP-Prinzip: Zunächst ist zu prüfen, ob gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden können (Substitution). Falls das nicht möglich ist, folgen technische Schutzmaßnahmen wie Absaugungen, Einhausungen oder Lüftungssysteme. Danach kommen organisatorische Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen oder verkürzte Expositionszeiten zum Einsatz.
Persönliche Schutzmaßnahmen – z. B. Atemschutz oder Schutzhandschuhe – stehen an letzter Stelle der Rangfolge.
Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen darf nicht als einmalige Aufgabe verstanden werden. Vielmehr ist eine regelmäßige Überprüfung notwendig, etwa durch Messungen am Arbeitsplatz oder im Rahmen eines arbeitsmedizinischen Biomonitorings. Nur so kann sichergestellt werden, dass Beschäftigte langfristig vor möglichen gesundheitlichen Folgen geschützt sind.
Vom Gefahrstoff-Kataster bis zur Betriebsanweisung: Darauf müssen Unternehmen achten
Für Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten oder bei deren Tätigkeiten Gefahrstoffe freigesetzt werden können, gelten klare gesetzliche Vorgaben. Dazu gehören die Erstellung eines Gefahrstoff-Katasters und die Durchführung entsprechender Betriebsanweisungen. Die Verantwortung liegt dabei eindeutig beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin. Diese*r ist verpflichtet, im Rahmen einer umfassenden
Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzustellen, ob Beschäftigte mit Gefahrstoffen in Berührung kommen und wenn ja, welche Risiken davon ausgehen.
Dabei ist Fachkunde gefragt: Die Bewertung darf nicht ohne entsprechendes Wissen erfolgen. Unternehmen müssen entweder intern über qualifiziertes Personal verfügen oder externe Fachkräfte wie Sicherheitsfachkräfte (Sifa) oder Betriebsärzt *innen hinzuziehen. Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung sind Schutzmaßnahmen zu treffen. Besonders strenge Anforderungen gelten beim Umgang mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen – hier muss ein risikobasiertes Maßnahmenkonzept entwickelt werden. In manchen Fällen, etwa bei Tätigkeiten mit Asbest, ist sogar eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Auch Beschäftigte selbst tragen Verantwortung. Sie müssen die Schutzmaßnahmen einhalten, die ihnen im Rahmen der Unterweisung vermittelt wurden – dazu zählt etwa der sachgemäße Umgang mit Gefahrstoffen, das Tragen von Schutzausrüstung oder die Nutzung technischer Vorrichtungen.
Unternehmen tun gut daran, nicht nur gesetzliche Mindestanforderungen umzusetzen, sondern den Arbeitsschutz als Teil ihrer Unternehmenskultur zu begreifen. Wer Beschäftigte aktiv schützt, stärkt nicht nur die Gesundheit, sondern auch Vertrauen und Motivation am Arbeitsplatz.
Fazit
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen ist ein zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ob sichtbar gekennzeichnet oder unbemerkt entstehend – Gefahrstoffe sind in vielen Arbeitsbereichen präsent und erfordern klare Strukturen, fundierte Bewertungen und wirksame Schutzmaßnahmen. Arbeitgeber *innen stehen dabei in der Verantwortung, geeignete Vorkehrungen zu treffen und Beschäftigte entsprechend zu schulen. Gleichzeitig müssen auch Mitarbeitende aktiv zum sicheren Arbeiten beitragen. Ein durchdachtes Gefahrstoffmanagement schützt nicht nur die Gesundheit, sondern stärkt auch die Sicherheitskultur im Unternehmen nachhaltig.
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