Zufriedener Mitarbeiter des Werksarztzentrums Deutschland GmbH
Blog - Arbeitssicherheit Aktuelle Beiträge
Reagänzgläser mit blauer und roter Flüssigkeit auf hellem Untergrund.
11. September 2025

Achtung: Gefahrstoffe!

Sicher arbeiten mit Gefahrstoffen: Was im beruflichen Alltag zu beachten ist

Wussten Sie, dass einige Gefahrstoffe schon seit über 100 Jahren als solche anerkannt werden?
Als 1925 in Deutschland erstmals elf Berufskrankheiten offiziell anerkannt wurden, fielen darunter auch Vergiftungen durch Stoffe wie Blei, Phosphor, Quecksilber, Arsen, Paraffin und Pech. Das erste Mal, dass Stoffe in Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz als offizielle Gefahr genannt wurden. Diese Stoffe gehören übrigens immer noch zu der Gefahrstoffliste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die inzwischen über 22.000 Einträge umfasst (Stand 2023). Hier erfahren Sie alles, was Sie über Gefahrstoffe im Arbeits- und Gesundheitsschutz wissen müssen!

Was sind überhaupt Gefahrstoffe und wie erkenne ich sie?

Zu der Frage, was Gefahrstoffe überhaupt sind, schreibt die DGUV Folgendes: „Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein.“ Kurz gesagt handelt es sich bei Gefahrstoffen also um Elemente und Verbindungen, von denen eine Art von Gefahr ausgeht – für Leib, Leben oder Umwelt.
Interessanterweise handelt es sich bei Gefahrstoffen nicht nur um Chemikalien. Ferner fallen auch Holzstaub, UV-Strahlen, Emissionen oder Ozon unter diesen Begriff. Auch Betriebe, die außerhalb von Bereichen agieren, die typischerweise mit Gefahrstoffen assoziiert werden, kommen demnach mit Gefahrstoffen in Kontakt. Daher ist es wichtig, entsprechende Gefahrstoffe zu kennen und den Umgang mit ihnen bewusst und sicher zu gestalten.
 
Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden Gefahrstoffe in vier sogenannte Gefahrenklassen eingeordnet. Sie geben die Art der Gefährdung wieder. Dies sind die Gefahrenklassen:
 
Physikalische Gefahren
Explosive Stoffe oder Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
Entzündbare Gase
Aerosole
Oxidierende Gase
Gase unter Druck
Entzündbare Flüssigkeiten
Entzündbare Feststoffe
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
Pyrophore Flüssigkeiten
Pyrophore Feststoffe
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Oxidierende Flüssigkeiten
Oxidierende Feststoffe
Organische Peroxide
Korrosiv gegenüber Metallen
Desensibilisierte explosive Stoffe oder Gemische
 
Gesundheitsgefahren
Akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ)
Ätzwirkung auf die Haut oder Hautreizung
Schwere Augenschädigung oder Augenreizung
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Keimzellmutagenität
Karzinogenität
Reproduktionstoxizität
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (STOT SE)
Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition (STOT RE)
Aspirationsgefahr
 
Umweltgefahren
Gewässergefährdend (akut und chronisch)
 
Weitere Gefahren
Die Ozonschicht schädigend
 

Viele Gefahrstoffe lassen sich durch Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen oder Gefahrenhinweise einfach erkennen. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, müssen gefährliche Stoffe und Gemische vor dem Inverkehrbringen entsprechend eingestuft und markiert werden. Aber nicht alle Gefahrstoffe können gekennzeichnet werden. So lassen sich vor allem natürlich vorkommende Gefahrstoffe wie Gase oder Strahlen nicht kennzeichnen, sie müssen aber dennoch berücksichtigt werden.

 

Was muss bei der Arbeit mit Gefahrstoffen beachtet werden?

Gefahrstoffe begegnen Beschäftigten in zahlreichen Branchen – sei es in Form von Reinigungsmitteln, Lösemitteln, Farben, Stäuben oder Dämpfen. Um die Gesundheit der Mitarbeiter *innen zu schützen, regeln gesetzliche Vorschriften wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), wie mit diesen Stoffen umzugehen ist. Grundlage jeder Schutzmaßnahme ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie identifiziert, ob und in welchem Umfang Beschäftigte chemischen Risiken ausgesetzt sind.
Wichtig ist, dass nicht nur bereits gekennzeichnete Stoffe und Gemische, sondern auch bei der Arbeit entstehende Substanzen wie Schweißrauche oder Holzstäube als Gefahrstoffe gelten können. Sobald Gefährdungen festgestellt werden, greift das sogenannte STOP-Prinzip: Zunächst ist zu prüfen, ob gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden können (Substitution). Falls das nicht möglich ist, folgen technische Schutzmaßnahmen wie Absaugungen, Einhausungen oder Lüftungssysteme. Danach kommen organisatorische Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen oder verkürzte Expositionszeiten zum Einsatz. Persönliche Schutzmaßnahmen – z. B. Atemschutz oder Schutzhandschuhe – stehen an letzter Stelle der Rangfolge.

Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen darf nicht als einmalige Aufgabe verstanden werden. Vielmehr ist eine regelmäßige Überprüfung notwendig, etwa durch Messungen am Arbeitsplatz oder im Rahmen eines arbeitsmedizinischen Biomonitorings. Nur so kann sichergestellt werden, dass Beschäftigte langfristig vor möglichen gesundheitlichen Folgen geschützt sind.

 

Vom Gefahrstoff-Kataster bis zur Betriebsanweisung: Darauf müssen Unternehmen achten

Für Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten oder bei deren Tätigkeiten Gefahrstoffe freigesetzt werden können, gelten klare gesetzliche Vorgaben. Dazu gehören die Erstellung eines Gefahrstoff-Katasters und die Durchführung entsprechender Betriebsanweisungen. Die Verantwortung liegt dabei eindeutig beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin. Diese*r ist verpflichtet, im Rahmen einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzustellen, ob Beschäftigte mit Gefahrstoffen in Berührung kommen und wenn ja, welche Risiken davon ausgehen.
Dabei ist Fachkunde gefragt: Die Bewertung darf nicht ohne entsprechendes Wissen erfolgen. Unternehmen müssen entweder intern über qualifiziertes Personal verfügen oder externe Fachkräfte wie Sicherheitsfachkräfte (Sifa) oder Betriebsärzt *innen hinzuziehen. Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung sind Schutzmaßnahmen zu treffen. Besonders strenge Anforderungen gelten beim Umgang mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen – hier muss ein risikobasiertes Maßnahmenkonzept entwickelt werden. In manchen Fällen, etwa bei Tätigkeiten mit Asbest, ist sogar eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Auch Beschäftigte selbst tragen Verantwortung. Sie müssen die Schutzmaßnahmen einhalten, die ihnen im Rahmen der Unterweisung vermittelt wurden – dazu zählt etwa der sachgemäße Umgang mit Gefahrstoffen, das Tragen von Schutzausrüstung oder die Nutzung technischer Vorrichtungen.

Unternehmen tun gut daran, nicht nur gesetzliche Mindestanforderungen umzusetzen, sondern den Arbeitsschutz als Teil ihrer Unternehmenskultur zu begreifen. Wer Beschäftigte aktiv schützt, stärkt nicht nur die Gesundheit, sondern auch Vertrauen und Motivation am Arbeitsplatz.

 

Fazit

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen ist ein zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ob sichtbar gekennzeichnet oder unbemerkt entstehend – Gefahrstoffe sind in vielen Arbeitsbereichen präsent und erfordern klare Strukturen, fundierte Bewertungen und wirksame Schutzmaßnahmen. Arbeitgeber *innen stehen dabei in der Verantwortung, geeignete Vorkehrungen zu treffen und Beschäftigte entsprechend zu schulen. Gleichzeitig müssen auch Mitarbeitende aktiv zum sicheren Arbeiten beitragen. Ein durchdachtes Gefahrstoffmanagement schützt nicht nur die Gesundheit, sondern stärkt auch die Sicherheitskultur im Unternehmen nachhaltig.
Wir unterstützen Sie in Ihrem Gefahrstoffmanagement zum Beispiel bei der Erstellung eines Gefahrstoff-Katasters und Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Zusätzlich bieten wir umfangreiche Informationen zum Thema und zu vielen einzelnen Gefahrstoffen sowie Informationen zu der entsprechenden Schutzkleidung in Form von Text und Videos. Sprechen Sie uns an!

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