Unterweisungen - wirksam und rechtssicher?
Was ist eine Unterweisung?
Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber *in verpflichtet, seine Beschäftigten ausreichend über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu informieren. Dazu dienen sogenannte Unterweisungen. Diese müssen von fachkundigen Personen wie Betriebsärzten oder Sicherheitsfachkräften durchgeführt werden.
Erstunterweisungen erfolgen bei Neueinstellungen, bei Änderungen im Aufgabenbereich sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien. Unterweisungen müssen außerdem regelmäßig wiederholt werden, was dafür sorgt, dass alle Mitarbeiter*innen immer auf dem neuesten Stand sind und mögliche Gefahren erkennen können.
Was ist für Arbeitgeber *innen zu beachten?
Als Arbeitgeber *in tragen Sie eine umfassende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter *innen. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter *innen vor dem Beginn ihrer Tätigkeit und regelmäßig darüber zu informieren, welche Gefahren am Arbeitsplatz bestehen und wie diese vermieden werden können. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass alle sicherheitsrelevanten Informationen und Schulungen verständlich und auf den jeweiligen Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich der Beschäftigten zugeschnitten sind.
Die Verantwortung für die Durchführung der Unterweisungen liegt bei Ihnen, und diese sollten von qualifizierten Fachpersonen wie Betriebsärzten oder Sicherheitsfachkräften durchgeführt werden. Nicht nur vor Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter *innen oder bei einer neuen Tätigkeit, sondern auch bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, Technologien oder bei wesentlichen Änderungen im Aufgabenbereich sind Sie verpflichtet, zusätzliche Unterweisungen anzubieten. Zudem müssen Sie regelmäßige Wiederholungen der Unterweisungen sicherstellen, um die Mitarbeiter *innen stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Ihre Aufgabe ist es auch, ein effektives System zur Dokumentation und Überprüfung der Unterweisungen zu implementieren, damit alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Indem Sie diese Pflichten sorgfältig erfüllen, leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter *innen und minimieren das Risiko von Arbeitsunfällen.
Was sind meine Pflichten als Arbeitnehmer *in
Neben der Verantwortung der Arbeitgeber *in haben auch die Arbeitnehmer *innen bestimmte Pflichten, wenn es um die Arbeitssicherheit geht. Arbeitnehmer *innen sind verpflichtet, an den sicherheitstechnischen Unterweisungen teilzunehmen und die vermittelten Informationen aufmerksam aufzunehmen. Es liegt in ihrer Verantwortung, die erhaltenen Schulungen zu nutzen, um Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Zudem müssen Mitarbeiter *innen die festgelegten Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen einhalten und auf mögliche Gefahren hinweisen. Sollte es zu Unsicherheiten oder Problemen kommen, ist es wichtig, diese umgehend dem Arbeitgeber *in, der Führungskraft oder der zuständigen Sicherheitsfachkraft zu melden. Indem Mitarbeiter *innen ihre Pflichten ernst nehmen und aktiv zur Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen, unterstützen sie nicht nur ihre eigene Gesundheit, sondern tragen auch zur Sicherheit ihrer Kolleg*innen bei.
Ablauf von Unterweisungen – ein Beispiel.
10 Schritte zur erfolgreichen Unterweisung!
Planungsphase
- Gefährdungsermittlung im Verantwortungsbereich
- Unterweisungsbedarf ermitteln
- Unterweisungen mit groben Themen erstellen
Vorbereitungsphase (keine inhaltliche Überfrachtung)
- Unterweisungsthemen festlegen und eigene Vorbereitung
- Informationen/Stoff sammeln
- Lernziele aufstellen
- Stoffmenge reduzieren
- Unterweisungskonzept erstellen
Durchführungs- und Kontrollphase
- Unterweisung durchführen
- Erfolgskontrollen durchführen
Mögliche Grundstruktur für den Ablauf einer Unterweisung
Wie sind Unterweisungen zu dokumentieren?
Die Dokumentation von Unterweisungen ist ein wesentlicher Bestandteil und sollte nicht vernachlässigt werden. Sie gilt als Nachweis für die Durchführung der Unterweisungen und stellt somit sicher, dass sie rechtlich abgesichert sind. Kommt es zu Arbeitsunfällen, müssen Sie als Arbeitgeber *in in der Lage sein, die Unterweisung des/der betroffenen Mitarbeiter *innen nachweisen zu können.
Digitale Unterweisungen: Der Weg in die Zukunft
In Zeiten der Digitalisierung bieten sich neue, effiziente Möglichkeiten für die Durchführung von Unterweisungen. Zum Beispiel ermöglicht unser Online-Portal es Ihnen, Ihren Mitarbeiter *innen sicherheitstechnische Unterweisungen in über zehn Sprachen anzubieten.
Unsere eUnterweisungen bestehen aus Schulungsvideos, ergänzendem Informationsmaterial und abschließenden Lernerfolgskontrollen. Zusätzlich stehen mehr als 250 Betriebsanweisungen zum Download zur Verfügung.
Durch unser digitales Tool können Sie Unterweisungen schnell und einfach zuweisen. Mit nur einem Klick können Sie unsere eUnterweisungen an einen einzelnen Mitarbeiter *in, direkt an mehrere Mitarbeiter *innen oder von Ihnen angelegte Gruppen zuweisen.
Das System informiert Ihre Angestellten über anstehende Unterweisungen und stellt sicher, dass keine Termine verpasst werden. Für die regelmäßige Wiederholung der Unterweisungen sendet unser Portal Ihnen ebenfalls automatisierte Erinnerungen.
Unterweisungszertifikate werden von unserer digitalen Plattform automatisch erstellt und können jederzeit und überall abgerufen werden.
Wie wirksam sind Unterweisungen?
Durch Unterweisungen wissen Mitarbeiter *innen, worauf sie achten müssen und wie sie sich in ihrem Tätigkeitsbereich und an ihrem Arbeitsplatz zu verhalten haben. So achten sie nicht nur auf ihre eigene Sicherheit, sondern lernen auch auf die Sicherheit ihrer Kolleg *innen zu achten.
Unterweisungen fördern das Sicherheitsbewusstsein und die Kompetenz der Mitarbeiter*innen, Risiken zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Durch Unterweisungen stellen Unternehmen sicher, dass sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, was sowohl rechtliche als auch sicherheitsrelevante Vorteile mit sich bringt. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) fordert regelmäßige Unterweisungen als Teil der Arbeitsschutzmaßnahmen.
Die regelmäßige sicherheitstechnische Unterweisung ist ein entscheidender Bestandteil der Arbeitssicherheit. Mit dem Einsatz digitaler Tools können Sie diesen Prozess effizient gestalten und Ihren Mitarbeitenden auf einfache Weise zugänglich machen. Dies spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern gewährleistet auch eine sichere und unkomplizierte Durchführung und Dokumentation.