

Sicherheitsbeauftragte (SiBe)
Arbeitgeber *innen tragen die grundlegende Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter *innen. Sicherheitsbeauftragte spielen eine wichtige Rolle bei der Prävention von Arbeitsunfällen und der Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds. Sie unterstützen Arbeitgeber *innen dabei, indem sie Mitarbeiter *innen bei der Vermeidung von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz aktiv mit einbeziehen. Dieser Artikel beleuchtet die Aufgaben, die Bestellung und die Bedeutung dieser Funktion im Kontext des Arbeitsschutzes.
Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten
Ihre Hauptaufgabe ist es, die Unternehmer *innen, Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), den/die Betriebsarzt/-ärztin und die Kolleg *innen bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Sie sind somit eine wichtige Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteuren im Unternehmen und den Mitarbeiter *innen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung und die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verankert.
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen Arbeitgeber *innen unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in erforderlicher Anzahl bestellen.
Folgende Kriterien sind bei der Entscheidung über die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu berücksichtigen:
Anzahl der Beschäftigten
Je mehr Mitarbeiter *innen in einem Unternehmen tätig sind, desto mehr Sicherheitsbeauftragte werden in der Regel benötigt.
Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen
Bestehen besondere Gefahrenquellen oder Risiken, ist eine höhere Anzahl an Sicherheitsbeauftragten sinnvoll.
Räumliche Nähe zu den Beschäftigten
Die Sicherheitsbeauftragten sollten den Mitarbeiter *innen räumlich möglichst nahe sein, um schnell erreichbar zu sein.
Fachliche Nähe zu den Beschäftigten
Es ist hilfreich, wenn die Sicherheitsbeauftragten fachlich mit den Tätigkeiten der Mitarbeiter*innen vertraut sind, um die spezifischen Risiken besser einschätzen zu können.
In der DGUV-Vorschrift 1 wird die Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten flexibel aus der Gewichtung der oben genannten Kriterien ermittelt. Hilfestellung bei der genauen Berechnung geben, zum Beispiel SiBe-Rechner der verschiedenen Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften.
Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in § 20 (2) verankert. Demnach haben sie die Unternehmer *innen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur Vermeidung von Berufskrankheiten zu unterstützen. Insbesondere sollen sie sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen.
Konkret umfassen ihre Aufgaben:
• Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
Sicherheitsbeauftragte achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und -anweisungen im Betrieb.
• Überprüfung von Schutzeinrichtungen
Das umfasst sowohl das Vorhandensein als auch den Zustand von Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie deren ordnungsgemäße Benutzung.
• Überprüfung von Erste-Hilfe-Einrichtungen und Notfallmaßnahmen
SiBes stellen fest, ob Fluchtwege und Brandschutzeinrichtungen frei zugänglich sind. Außerdem achten sie darauf, dass Notfallpläne und Kennzeichnungen sichtbar angebracht sind.
• Identifizierung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
Sicherheitsbeauftragte sind die "Augen und Ohren" im Betrieb, wenn es um Sicherheit geht. Sie erkennen mögliche Gefahrenquellen und Risiken am Arbeitsplatz, melden diese an die entsprechenden Stellen und tragen zur Beseitigung bei.
• Beratung und Unterstützung der Beschäftigten
Sie sind die ersten Ansprechpartner für die Kolleg *innen, wenn es um Fragen zum Arbeitsschutz geht. Sie bieten Unterstützung, Beratung und Aufklärung zu Sicherheitsaspekten an.
• Mitwirkung bei Sicherheitsunterweisungen und Schulungen
Sicherheitsbeauftragte unterstützen bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen und Schulungen, um die Beschäftigten über die bestehenden Gefahren und Schutzmaßnahmen zu informieren.
• Meldung von Unfällen und Beinahe-Unfällen
Bei Unfällen oder Beinahe-Unfällen sind Sicherheitsbeauftragte verpflichtet, diese an Vorgesetzte zu melden und an der Unfalluntersuchung mitzuwirken.
• Teilnahme an Betriebsbegehungen und Arbeitsschutzausschüssen
Sicherheitsbeauftragte nehmen an Betriebsbegehungen teil und bringen sich aktiv in die Arbeitsschutzausschüsse (ASA) ein.
Schulung
Eine fundierte Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten ist essenziell für die erfolgreiche Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese kann über interne Schulungen oder externe Fortbildungen erfolgen. Die Dauer dieser Schulungen variiert je nach Umfang und Branche, in der der SiBe tätig ist, zwischen einem halben Tag und drei Tagen. Die Inhalte der Schulung sollten in jedem Fall folgende Punkte umfassen:
• Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
• Unfallverhütung und -management
• Unfallmeldungen
• Sicherheitskennzeichnungen (Gebotszeichen, Verbotszeichen, Warnzeichen,
Brandschutzzeichen)
• Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
• Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Gefährdungen am Arbeitsplatz
• Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• Maßnahmenhierarchie von Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip)
• Kommunikation und Kooperation
• Rolle im Betrieb
• Umgang mit Kolleg *innen und internen und externen Partner *innen
• Motivation von Kolleg *innen zu sicherheitsbewusstem Verhalten
Sie üben ihr Amt im Wesentlichen ohne Weisungsbefugnis aus. Sie agieren auf Augenhöhe mit den Kolleg *innen und verfolgen einen beratenden und unterstützenden Ansatz. Sie besitzen keine Führungsrolle und sind nicht für die Umsetzung von Maßnahmen zuständig. Ihre Rolle ist eher die/der Ansprechpartner *in, Vorbilder und Vermittler in Sachen Arbeitsschutz. Das unterscheidet sie unter anderem von der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte sind nicht mit Sicherheitsingenieur *innen oder Fachkräften für Arbeitssicherheit gleichzusetzen. Während Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion mit konkreten Verantwortlichkeiten innehaben, ist die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten ehrenamtlich und freiwillig. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine berufliche Qualifikation als Ingenieur *in (Diplom, Master, Bachelor), als staatlich anerkannte/r Techniker *in oder als Meister *in mit mindestens zweijähriger Berufspraxis. Zusätzlich hat sie eine umfangreiche Ausbildung über mehrere Monate absolviert. Als Sifa ist sie nach § 6 ArbSchG für die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen in Unternehmen verantwortlich. Sicherheitsbeauftragte hingegen unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und übernehmen im Betrieb eine wichtige Rolle als Multiplikator für das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Wesentliche Unterschiede zusammengefasst:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Rechtlich verantwortlich für Arbeitsschutz
• Hauptberuflich tätig: Beauftragt durch die Arbeitgeber *in
• Kann Weisungen erteilen
• Qualifikation: Ausbildung (z. B. Studium, Weiterbildung)
Sicherheitsbeauftragte
• Keine rechtliche Verantwortung
• Ehrenamtlich & freiwillig
• Keine Weisungsbefugnis
• Qualifikation: Schulung
Fazit
Sicherheitsbeauftragte spielen eine wichtige Rolle für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter *innen in Unternehmen. Sie unterstützen die Unternehmen und Führungskräfte bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und tragen dazu bei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Mit Engagement und einer fundierten Ausbildung, helfen sie, Gefahrenquellen zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und ein sicherheitsbewusstes Miteinander zu fördern. Sie sind eine wertvolle Ergänzung zur Arbeitsschutzorganisation und unterstützen die Arbeitgeber *innen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten. Durch ihre Nähe zu den Mitarbeiterinnen und ihre aktive Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss fungieren Sie als Schnittstelle und Multiplikator und fördern so ein sicherheitsbewusstes Verhalten aller Beschäftigten.
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