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26. September 2024
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Was ist Persönliche Schutzausrüstung?
Persönliche Schutzausrüstung, häufig auch abgekürzt mit PSA, ist ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsschutzes und umfasst sämtliche Ausrüstungsgegenstände, die dazu dienen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Hierbei handelt es sich nur um persönliche Maßnahmen, also Schutzausrüstung, die sich direkt am Körper der Mitarbeiter *innen befinden.
PSA schützt Mitarbeiter *innen vor potenziellen Gefahren, die in unterschiedlichen Arbeitsumgebungen und bei verschiedenen Tätigkeiten auftreten können, sei es in der Industrie, im Bauwesen, im Gesundheitswesen oder in der Landwirtschaft.
Zu den typischen Elementen der persönlichen Schutzausrüstung gehören:
• Kopfschutz
• Augenschutz
• Gehörschutz
• Handschutz
• Fußschutz
• PSA gegen Absturz
Es ist wichtig, die passende und richtige PSA zu tragen, da zu viel oder falsch sitzende PSA keinen ausreichenden Schutz bietet und Mitarbeiter *innen zusätzlich belasten kann. Der Tragekomfort bei der persönlichen Schutzausrüstung sollte möglichst hoch sein, um so die Akzeptanz durch die Angestellten zu steigern.
Was sagt das Gesetz?
In der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz sind die gesetzlichen Vorgaben besonders wichtig. Hierbei gibt es einige Gesetze, die sich auf die Verwendung von PSA beziehen.
• Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Grundlage der Arbeitsmedizin und -sicherheit. Es legt fest, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, darunter fällt auch die Verwendung der PSA.
• Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit (PSA-BV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) konkretisieren
• In den DGUV-Vorschriften und Regeln lassen sich ebenfalls bestimmte praxisnahe Hinweise für die Nutzung von PSA finden. Sowie Regeln für jede Art von PSA.
Wie wird die Festlegung von Persönlicher Schutzausrüstung geregelt?
Maßnahmen im Arbeitsschutz werden mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt. Sie identifiziert mögliche Risiken und hilft dabei, Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten zu ergreifen.
Insbesondere bei der Auswahl und dem Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) spielt diese Beurteilung eine entscheidende Rolle. Denn nur wenn die PSA auf die individuellen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestimmt ist, kann sie ihre volle Schutzwirkung entfalten. Es gibt durchaus Unterschiede in der PSA, je nach Tätigkeit und Umgebung können unterschiedliche Schutzkleidungen notwendig sein.
Die Maßnahmen zur Verhinderung von Gesundheitsschäden werden mithilfe des STOP-Prinzips festgelegt. Dieses legt die Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz fest. Erst wenn Maßnahmen in der Substitution, technische Maßnahmen und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden und immer noch ein Risiko für Mitarbeiter *innen besteht, wird im letzten Schritt auf die persönliche Schutzausrüstung zurückgegriffen. Diese steht immer an letzter Stelle, wenn das Risiko nicht anders komplett ausgeschlossen werden konnte, da sie die Mitarbeiter *innen direkt betrifft.
Die richtige PSA – für mehr Akzeptanz bei Mitarbeiter *innen
Es gibt Unterschiede in der PSA je nach Tätigkeitsbereich, daher ist es wichtig, die richtige Ausrüstung zu tragen. Sie sollte nicht nur für die Tätigkeit ausgelegt sein und ausreichenden Schutz bieten, sondern auch einen hohen Tragekomfort. PSA wird, da sie direkt am Körper der Mitarbeiter *innen getragen wird, eher akzeptiert und entsprechend getragen, wenn sie sich auch gut anfühlt. Sie sollte aber nicht nur einen hohen Tragekomfort bieten, sondern auch für eine Gewährleistung der Sicherheit gut passen und sitzen. Deswegen sollte jedem Mitarbeiter *in seine eigene individuelle PSA bereitgestellt werden.
Es hilft auch, wenn vor allem Führungskräfte einen verantwortungsvollen Umgang mit der PSA vorleben.
Wer ist verantwortlich?
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist dafür verantwortlich zu ermitteln, welche PSA in welchem Arbeitsbereich nötig ist und dies auch regelmäßig zu überprüfen. Die entsprechende PSA muss vom Arbeitgeber *in für die Mitarbeiter *innen bereitgestellt werden. Kosten, die mit der Anschaffung, dem Austausch oder der Wartung von PSA einhergehen trägt in der Regel der Arbeitgeber *in. Da sie laut Gesetzgeber dazu verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter *innen vor potenziellen Gefahren zu schützen.
Als Führungskraft tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter *innen. Das bedeutet auch, dass Sie darauf achten müssen, dass sie die persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Denn nur so können Unfälle und Verletzungen vermieden werden. Eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter *innen die PSA tragen, sind regelmäßige Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit. Dabei können Sie ihnen nicht nur erklären, warum es wichtig ist, die PSA zu tragen, sondern auch welche konkreten Gefahren am Arbeitsplatz lauern und wie man diese vermeiden kann. Zudem sollten Sie als Vorbild vorangehen und selbst immer die PSA tragen – denn nichts motiviert deine Mitarbeiter *innen mehr als das gute Beispiel des Chefs!
Als Arbeitnehmer *in sind Sie verpflichtet, die zur Verfügung gestellte PSA zu tragen und dafür Sorge zu tragen, dass diese korrekt verwendet wird. Wenn Ihnen Mängel an dieser auffallen oder Ihnen andere Probleme mit der Ihnen zugewiesenen PSA bestehen, sind Sie dafür verantwortlich, dies eigenständig Ihren Vorgesetzten mitzuteilen. Die Verpflichtung zum Tragen der persönlichen Schutzausrüstung dient dem eigenen Schutz vor potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz. Sie soll vor Verletzungen oder Gesundheitsschäden schützen und ist daher von großer Bedeutung.
In der Zeitarbeit ist die PSA besonders wichtig, da die Mitarbeiter *innen häufig wechselnde Arbeitsplätze haben und somit unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt sind.
Darüber hinaus muss auch der Zustand der persönlichen Schutzausrüstung regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie noch ausreichend schützt. In jedem Fall sollte man dies dem Vorgesetzten melden.
Gibt es Unterschiede in der PSA?
Persönliche Schutzausrüstung wird je nach Art der Gefährdung gewählt. Nicht jeder Handschuh oder jede Schutzbrille ist zum Beispiel für jede Arbeit geeignet. Handschuhe müssen beispielsweise nicht zwangsläufig immer getragen werden, sondern nur bei Tätigkeiten mit scharfen oder spitzen Gegenständen oder Chemikalienkontakt. An manchen Maschinen (mit rotierenden Teilen) herrscht sogar ein explizites Handschuhtrageverbot.
Schutzbrillen sind je nach Tätigkeit anderen Einflüssen ausgesetzt und bringen somit auch ein anderes Erscheinungsbild und Eigenschaften mit sich.
An dem Beispiel von drei Anwendungsbereichen, in denen Schutzbrillen verwendet werden, wird dies deutlich:
• Schutz gegen mechanische Gefährdungen
• Schutz gegen Chemikalien / Krankheitserreger
• Schutz gegen UV-Strahlung beim Schweißen
Es ist wichtig, dass die PSA an die spezifische Tätigkeit angepasst wird und sich nach den entsprechenden Normen richtet. Die Verwendung falscher PSA kann im Ernstfall fatale Folgen haben und das Gesundheitsrisiko erhöhen.
PSA muss bestimmte Richtlinien erfüllen. So wird sie auch nach Risikokategorien in drei Kategorien eingeteilt. Diese sind in Anlage I der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 festgelegt. Kategorien beziehen sich hierbei auf das jeweilige Risiko, welches dem Einsatz der PSA zugrunde liegt.
• Kategorie I: geringfügige Risiken
Einfache PSA, z. B. Gartenhandschuhe
• Kategorie II: Risiken, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III fallen
Z. B. Industrieschutzhelme
• Kategorie III: Risiken, die zu schwerwiegenden Folgen führen können. Darunter fällt z.B. der Tod sowie irreversible Gesundheitsschäden
Komplexe PSA, z. B. Atemschutzgeräte