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Mann in Arbeitsschutzweste kontrolliert Rechnungen in einem Büro an einem Computer
11. Juni 2026

Kosten für den Arbeitsschutz

Arbeitsschutz – wieso sollte ich dafür bezahlen?

Arbeitsschutz ist da, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Weil dieser Faktor so wichtig ist, gibt es nicht nur ein Gesetz, sondern gleich mehrere, die zusammen mit Vorschriften und Regelungen den Arbeitsschutz sicherstellen. Bei Verstößen sind nicht nur die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeitenden gefährdet, sondern es kann auch zu Bußgeldern kommen.

Wenn die Gesundheit und Sicherheit der Belegschaft nicht genug Grund sind, für einen guten Arbeitsschutz zu sorgen (und auch zu zahlen), dann wissen wir es auch nicht.

Aber für was genau muss man eigentlich alles zahlen?
Und was sind Kosten, die vielleicht nicht direkt ersichtlich sind?
Das alles klären wir in diesem Blogbeitrag.

Die Bedeutung von Arbeitsschutz für Unternehmen

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind für den Arbeitsschutz in ihrem Unternehmen zuständig und verantwortlich. Das heißt auch, sie haften, wenn etwas fehlt oder sogar schiefgeht.
Natürlich sorgen sich Arbeitgebende um das Wohlergehen und die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden und wollen ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem diese mit gutem Gewissen zur Arbeit kommen.
Und nicht nur das: Ein guter und ganzheitlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgt auch für Vertrauen in die/den Arbeitgeber *in, ein gutes Gefühl am Arbeitsplatz und vor allem für mehr Motivation und ein produktiveres Arbeiten.
Gerade aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist Arbeitsschutz also keine optionale Leistung, sondern ein integraler Bestandteil nachhaltiger und rechtskonformer Arbeitsbedingungen.

Gesetzliche Vorgaben und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz

Wie oben schon genannt, gibt es gleich mehrere Gesetze, Vorschriften und Regelungen. Wir listen diese hier einmal kurz auf. Weitere Informationen sind zusammengefasst in unserem Blogbeitrag „Gesetze in der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ zu finden.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherungen (DGUV), insbesondere die Vorschrift 2 (DGUV V2)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Weitere Regelungen, Richtlinien und Grundsätze für z. B. verschiedene Tätigkeitsbereiche wie das Arbeiten mit Gefahrstoffen, in Höhen oder unter besonderer Belastung durch Hitze oder Kälte

Welche Kostenpunkte gibt es im Arbeitsschutz?

Im Arbeitsschutz gibt es die Kosten, die direkt auf der Hand liegen, wie die Bestellung einer Betriebsärztin, eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Aber auch Kosten für die Anschaffung entsprechender Schutzausrüstung für die Mitarbeitenden und für die Gestaltung von Arbeitsplätzen mit beispielsweise höhenverstellbaren Schreibtischen für eine bessere Ergonomie.
Dann gibt es noch indirekte Kosten, die z. B. durch Unfälle, Ausfälle oder Bußgelder entstehen. Diese Kosten haben die meisten Unternehmen in ihrer Rechnung nicht auf dem Schirm. Denn genau hier lässt sich sparen, wenn ein ganzheitlicher Arbeitsschutz in Unternehmen gut organisiert und aktiv gelebt wird.

Grundlegende Kosten:

Bestellung eines Betriebsarztes oder einer Betriebsärztin
Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Abdecken von sicherheitstechnischen Unterweisungen
Bereitstellung von entsprechenden Betriebsanweisungen (BAWs)
Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen & Eignungen
Ggf. Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)

Die Kostenpunkte können sich unterscheiden, je nachdem, wie die Arbeitsschutzorganisation aussieht und ob z. B. einzelne Dienstleister gebucht werden, Fachkräfte freiberuflich arbeiten, fest angestellt sind oder über übergeordnete Dienstleister gestellt werden. Mittlerweile gibt es gleich mehrere „Komplettanbieter“, wie das Werksarztzentrum Deutschland, die den gesamten Arbeitsschutz mit Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Betrieblicher Gesundheitsförderung auf einmal abdecken. Das heißt in der Praxis: weniger Durcheinander, einheitliches Auftreten, geringerer Organisationsaufwand, abgestimmte Abläufe und übersichtliche Kosten.

Direkte Kosten:

Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Anschaffung, Wartung, Ersatz, Schulung im Gebrauch
Arbeitsplatzgestaltung: Ergonomische Möbel, technische Hilfsmittel, Maschinenumrüstungen
Weitere Dienstleister/Fachkräfte: Externe Berater, Prüfungen (z. B. Maschinenprüfungen)
Ausbildung & Schulungen: Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Erste-Hilfe, Gefahrstoffunterweisungen
Individuelle Hilfsmittel: Manche Mitarbeitende brauchen besondere Hilfsmittel zur Unterstützung, wenn sie z. B. erkrankt sind oder bestimmte Tätigkeiten nur noch mit Unterstützung durchführen können.
Prüfung: Regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen

Indirekte Kosten:

Ausfallkosten: Krankheitstage, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, reduzierte Produktivität
Umplanen von Arbeitsmodellen: Je nachdem, was die GBU ergibt, muss etwas an der Organisation der Arbeitszeiten geändert werden
Bußgelder und Rechtsfolgen: Bei Nichteinhaltung von Arbeitsschutzgesetzen oder Vorschriften
Unfall- und Schadenskosten: Bei Unfällen durch unzureichenden Arbeitsschutz
Reputationsschäden: Z. B. Fluktuation und Imageverlust bei unzureichendem Arbeitsschutz
Fehlzeitenmanagement: Kosten durch ineffiziente Prozesse oder unzureichende Präventionsmaßnahmen
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): Programme, Workshops, Präventionskampagnen
Kommunikation im Unternehmen (interne Maßnahmen): Kampagnen, Aushänge, Newsletter, digitale Lernplattformen etc.

Weitere Punkte:

Instandhaltung und Sicherheitsprüfungen: Maschinen, technische Anlagen, Notfall- und Rettungsausrüstung
Dokumentation und Software: Systeme zur Erfassung von z. B. Unterweisungen, Arbeitsunfällen, Gefährdungsbeurteilungen
Versicherungsprämien: Unfall- oder Betriebshaftpflicht, die sich nach Unfallstatistiken richten
Benefits: Angebot von z. B. Gesundheitstagen und Check-Ups oder Impfangeboten (z. B. für Grippeimpfungen)

Kosten von Arbeitsunfällen und Krankheiten am Arbeitsplatz

Wenn Arbeitgebende nicht bereit sind, für den Arbeitsschutz Geld auszugeben, dann kann sich das schnell in Kosten für die/den Arbeitgebende *n niederschlagen. Denn die wirtschaftlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind erheblich. Neben den direkten Kosten wie Entgeltfortzahlungen, Ersatzpersonal oder Reparaturkosten entstehen auch jede Menge indirekte Kosten wie zum Beispiel Produktionsausfälle durch Stilllegungen oder eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge aufgrund von Unfällen. Dazu kommt ein erhöhter Verwaltungs- und Meldeaufwand, der sich in Personalkosten widerspiegelt, und Imageschäden, die folgen können.
Gerade langfristige Erkrankungen der Mitarbeitenden, vor allem des Muskel-Skelett-Systems, können nicht nur zu langen, sondern auch zu wiederkehrenden Fehlzeiten führen.

Kosteneffizienz durch Arbeitsschutz: Einsparungen und wirtschaftlicher Nutzen eines strukturierten Arbeitsschutzes

Ein strukturierter und systematischer Arbeitsschutz führt nachweislich zu wirtschaftlichen Vorteilen. Reduzierte Unfallzahlen, geringere Ausfallzeiten, schnelle und unkomplizierte Kontrollen und eine höhere Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter *innen wirken sich direkt auf die Betriebskosten aus.
Darüber hinaus verbessert ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagement die Planbarkeit betrieblicher Abläufe, erhöht die Compliance gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern und unterstützt eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Unterstützung bei Arbeitsschutzmaßnahmen

Es gibt bei einem so wichtigen Thema gleich mehrere Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Berufsgenossenschaften bieten beispielsweise Beratungsangebote an und die Unfallversicherungsträger bieten ebenfalls Präventionsberatungen an.
Gerade der Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung wird mit zunehmenden psychischen Belastungen immer wichtiger. Hier gibt es sogar Förderungsangebote durch beispielsweise Förderprogramme der Krankenkassen.
Wenn Unternehmen schon eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung haben, können diese auch immer auf die Beratungsleistung der Betriebsärzt *innen und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit zurückgreifen.
Eine individuelle Beratung hilft dabei, nichts zu übersehen und zu identifizieren, wo ggf. noch nachjustiert werden muss.

Kalkulation der Kosten für den Arbeitsschutz

Die Kalkulation der Kosten im Arbeitsschutz muss individuell für jedes Unternehmen erfolgen.
Sie hängt dabei vor allem von der Größe des Unternehmens, also von der Anzahl der Mitarbeitenden, und von der Betreuungsgruppe ab. Die Betreuungsgruppe kann anhand des WZ-Codes festgestellt werden und zeigt, wie hoch das Gefährdungspotential im jeweiligen Unternehmen ist.
Von diesen Werten hängt vor allem der Betreuungsaufwand in der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit ab. Denn die Zeit, die Betriebsärzt *innen und Sicherheitsfachkräfte in der Regelbetreuung aufbringen müssen, wird anhand dieser Werte berechnet. Für eine grobe Einschätzung haben wir einen „Einsatzzeitenrechner“ auf unserer Website, den Sie für einen ersten Überblick direkt nutzen können.
Wie viele Kosten, beispielsweise für PSA oder die (Um)Gestaltung von Arbeitsplätzen, anfallen, hängt davon ab, welche Maßnahmen konkret in der GBU festgelegt worden sind. Zusätzlich können Unternehmen für ein gutes Image und bessere Einstellkriterien die Arbeitsplätze auch über die Standardausstattung hinaus ausstatten. Das führt zu mehr Zufriedenheit der Mitarbeitenden, längerer Betriebszugehörigkeit von Fachkräften im Unternehmen und mehr Pluspunkten bei der Suche nach neuen Fachkräften.
So setzen sich die Kosten im Arbeitsschutz aus den Maßnahmen in Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Betrieblicher Gesundheitsförderung je nach Unternehmensgröße, Gefährdungspotenzial und individuellen Ansprüchen zusammen.

Fazit: Die langfristigen Vorteile einer Investition in Arbeitsschutz

Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen sind für Unternehmen mit ein wenig Aufwand gut kalkulierbar. Die Kosten eines fehlenden oder unzureichenden Arbeitsschutzes hingegen nicht. Diese können schnell und unkontrolliert in die Höhe schießen, wenn Missstände durch Kontrollen aufgezeigt werden oder es zu Unfällen kommt.
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, lange Fehlzeiten, Produktivitätsverluste und rechtliche Konsequenzen stellen erhebliche wirtschaftliche Risiken dar, die sich durch einen strukturierten und ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz aber deutlich und nachhaltig reduzieren lassen.
Investitionen in Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Betriebliche Gesundheitsförderung sind daher nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern leisten einen wesentlichen Beitrag zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, zur Sicherstellung der Compliance und zur langfristigen Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Ein wirksam organisierter Arbeitsschutz schafft transparente Prozesse, reduziert indirekte Kosten und stärkt zugleich Vertrauen, Motivation und Arbeitszufriedenheit.
Unternehmen, die Arbeitsschutz als festen Bestandteil ihrer Organisation verstehen, investieren also nachhaltig in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und in die Zukunftsfähigkeit ihres Betriebs. Langfristig zahlt sich diese Investition sowohl aus arbeitsmedizinischer als auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht aus.

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