KI im Betrieb
Wenn Technologie krank macht – oder schützt
Was die wachsende KI-Einführung für Unternehmen für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bedeutet
KI steht für viele im Zeichen von Fortschritt. Immer mehr Tools kommen auf den Markt, die Arbeitsprozesse verschlanken, Produktivität steigern und Abläufe vereinfachen. Dass das aber auch die Arbeitswelt verändert, vergessen viele dabei. Änderungen im Arbeitsumfeld bringen nicht nur positive Aspekte, sondern auch neue Risiken mit sich.
Bei so vielen Neuerungen muss sicherlich auch der Arbeitsschutz angepasst werden und mit der Zeit gehen. Gefährdungen, die von Künstlicher Intelligenz ausgehen, müssen berücksichtigtwerden, genauso wie sich ändernde Arbeitsprozesse und die Einbindung von KI zur Unterstützung im Arbeitsschutz.
Wo wird KI jetzt schon eingesetzt?
Sind wir ehrlich: Fast jede*r von uns nutzt mittlerweile KI. So wird KI für die Informationsbeschaffung verwendet, viele lassen Mails von KI kontrollieren oder umschreiben und manche generieren ihre Bilder und Grafiken für Präsentationen.
Aber auch tiefgreifendere Prozesse werden mittlerweile mit der Unterstützung von KI gemeistert. In der Logistikbranche beispielsweise wird KI eingesetzt, um Aufgaben des Personalmanagements zu übernehmen, wie die Einsatzplanung und Optimierung und die damit einhergehende Auswertung von Prozessen.
KI kann zum Beispiel auf Basis von Fehlzeiten, Befragungsergebnissen oder Arbeitsdaten frühzeitig auf erhöhte Stressrisiken hinweisen oder ermitteln, woran beispielsweise die erhöhten Fehlzeiten liegen. Ebenso bietet die Implementierung von KI die Möglichkeit, Unterweisungen zu optimieren, Gefährdungsbeurteilungen aktuell zu halten oder automatisierte Erinnerungen für Schutzmaßnahmen und deren Kontrolle zu erstellen.
Neue Technologien, neue Gefährdungen
Eins lässt sich sagen: KI verändert, wie wir arbeiten. Fragen werden nicht mehr anderen Mitarbeitenden oder Google gestellt, sondern direkt der KI, Texte werden automatisch verbessert und kontrolliert, Prozesse optimiert, Bilder und Fotos komplett digital erstellt.
Aber KI birgt nicht nur Möglichkeiten, sondern auch Gefahren.
Gefährdungen durch KI können sein:
• Psychische Belastungen durch z. B. Intransparenz: Mitarbeitende können bei manchen Prozessen nicht nachvollziehen, wie Entscheidungen der KI getroffen werden, und erleben ggf. einen Kontroll- und Vertrauensverlust gegenüber der Technologie.
• Erhöhter Leistungsdruck: Leistungs- und Zeiterfassung kann das Gefühl von Kontrolle geben und zu einem erhöhten Stressniveau beitragen.
• Existenzängste: KI kann viele Tätigkeiten ergänzen oder sogar übernehmen. Das führt bei Beschäftigten zu einer Angst um die eigene Aufgabe und Stellung im Unternehmen.
• Psychische Risiken: In der Zusammenarbeit von Mensch und Maschine ergeben sich neue Gefährdungen, die sich auch auf die körperliche Gesundheit auswirken können.
Worauf sollte bei der Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsumfeld geachtet werden?
• Der Einsatz sollte zur Erleichterung und Unterstützung der Mitarbeitenden beitragen.
• KI muss sicher gestaltet sein. Für Produkte, Mitarbeitende und Dritte.
• Transparenz und aktive Einbindung der Mitarbeitenden erhöhen die Akzeptanz.
• Klare Richtlinien zur Nutzung von KI-Tools erstellen und kommunizieren.
• Für entsprechende Schulungen und Unterweisungen sorgen.
• Der Datenschutz (DSGVO) muss gewahrt werden.
• Gebrauch von KI klar kennzeichnen/kommunizieren.
• Ggf. Urheberrechtsfragen bei KI-generierten Inhalten klären.
• Haftungsfragen bei Fehlern durch KI-Einsatz bedenken.
• Regelmäßige Überprüfung eingesetzter Tools auf Aktualität und Eignung.
Offizielle Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz gibt es im „AI Act“, der 2024 in der EU als AI-Gesetz festgelegt wurde. Es lohnt sich, im Bereich der Künstlichen Intelligenz wachsam zu bleiben. Beispielsweise gibt es schon jetzt für den Einsatz von KI in Krankenhäusern einen eigenen Leitfaden, den „EURAID-Leitfaden“.
Menschenzentriert statt technologiegetrieben
Ein zukunftssicherer Arbeitsschutz unter der Berücksichtigung von künstlicher Intelligenz fragt nicht, was die Technologie kann, sondern geht danach, was Menschen brauchen, um gesund, sicher und motiviert zu arbeiten.
Technologien, in diesem Fall KI, sollten unterstützend eingesetzt werden und niemals Personengruppen aufgezwungen werden, sondern in Zusammenarbeit und Abstimmung implementiert werden. So wird den Mitarbeitenden die Angst genommen, es wird evaluiert, welche Prozesse sinnvoll unterstützt werden können, und es wird im Arbeitsalltag nicht gegen die KI, sondern mit ihr zusammengearbeitet.
Bedeutung neuer Technologien für den Arbeitsschutz
Gerade die Gefährdungen, die von neuen Technologien und auch von künstlicher Intelligenz ausgehen, sollten nicht unterschätzt werden. Gesetzlich erfordert die Einführung von neuen Technologien oder Arbeitsweisen immer eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu gehört auch KI. Egal, in welchem Bereich künstliche Intelligenz eingesetzt wird oder unterstützt, muss geprüft werden, ob neue Gefährdungen für die Mitarbeitenden, Sachmittel oder Dritte hervorgehen. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollten vor allem auch die psychischen Gefährdungen mit beachtet werden.
Die Gefährdungsbeurteilung, ihre Aktualisierung und die Maßnahmenfestlegung müssen immer die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber selbst durchführen. Dabei können sie sich von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder auch Betriebsärzt*innen beratend unterstützen lassen.
Es lässt sich also sagen: Eine Gefährdungsbeurteilung bei der Einführung von KI-Systemen im Arbeitskontext ist gesetzlich vorgeschrieben.
Fazit: Was Unternehmen jetzt tun können
KI sollte nicht nur als technisches Thema behandelt werden, sondern als arbeitsschutzrelevante Veränderung. Sollten Unternehmen KI-Systeme einführen oder dies planen, sollte frühzeitig, mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung, evaluiert werden, was das für den Arbeitsschutz bedeutet und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Ebenso wichtig ist die frühzeitige Einbindung der Mitarbeitenden. Wer diese direkt mit einbezieht, kann künstliche Intelligenz möglichst prozessoptimierend einsetzen und muss mit weniger Widerstand aus der Belegschaft rechnen.
Klare Richtlinien zur Nutzung, Fragen zum Datenschutz, Haftung und zur Kennzeichnung müssen unternehmensweit klar geregelt und kommuniziert sein.
Nur wenn sich an diese Punkte gehalten wird, funktioniert die Einbindung von künstlicher Intelligenz in bestehende Arbeitswelten.
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