Haftung im Arbeitsschutz
Arbeitsschutz ist eher eins der Themen, mit denen man sich als Unternehmer *in nicht jeden Tag rumschlagen will. Bedeutet Arbeitsschutz doch auch Gesundheitsschutz und umfasst neben Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und betrieblicher Gesundheitsförderung noch viele weitere Unterpunkte wie den Mutterschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Unfallanalysen und die Dokumentationspflicht all dieser Bereiche.
Doch wird hier einer der Punkte übersehen oder fehlerhaft umgesetzt, kann es zu rechtlichen Konsequenzen bis hin zur Haftung kommen.
Das sollten Sie auf jeden Fall beachten:
Wir haben Ihnen die wichtigsten Fakten für eine einfache und schnelle Übersicht zusammengetragen. Es reicht aber nicht, diese Punkte einfach abzuarbeiten. Jedes Unternehmen ist individuell und Arbeitsschutz ist kein Thema, das man auf die leichte Schulter nehmen sollte.
Bei Fragen können Sie selbstverständlich jederzeit auf uns zukommen.
• Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt immer bei der/dem Arbeitgeber*in.
• Zentrale Rechtsgrundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches durch zahlreiche weitere Gesetze, Verordnungen, Regeln und Vorschriften wie die DGUV V2 ergänzt wird.
• Eine aktualisierte und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist verpflichtend für alle Arbeitsplätze und Tätigkeitsbereiche im Unternehmen. Sie bildet die Basis der Arbeitsschutzmaßnahmen.
• Bei Verstößen drohen Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen und behördliche Maßnahmen.
• Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten greift grundsätzlich die Haftung der gesetzlichen Unfallversicherung.
• Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit können zu persönlicher Haftung der/des Arbeitgebenden führen.
• Prävention, regelmäßige Vorsorgen, Eignungen und Unterweisungen sowie eine lückenlose Dokumentation schützen vor Haftungsrisiken.
Rechtliche Grundlagen für Arbeitsschutzmaßnahmen
Arbeitsschutz ist ganz grundlegend da, um die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitenden in Unternehmen sicherzustellen und zu schützen.
Da liegt es nahe, dass es für die Umsetzung gleich mehrere Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Regelungen gibt.
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Legt Grundpflichten von Arbeitgebenden fest, Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU), Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
• Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Schreibt die Bestellung von Betriebsärzt *innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) vor.
• DGUV (insbesondere der Vorschrift 2)
Definiert die Betreuung durch Betriebsarzt/Betriebsärztin und Sifas.
Legt den Umfang der Betreuung und Betreuungsstunden fest.
In Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung gegliedert.
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt die Schutzmaßnahmen der Bedienung und Verwendung von Arbeitsmitteln.
• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Bezieht sich auf die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten.
• Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bildet die Grundlage für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen und Eignungen (ehemals G-Untersuchungen).
• Weitere Regelungen für bestimmte Tätigkeitsfelder
Einen detaillierteren Einblick in die Gesetze bieten wir im Blogbeitrag „Gesetze in der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“
Verantwortlichkeiten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden im Arbeitsschutz
Unternehmerinnen und Unternehmen sind verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem Unternehmen. Dazu gehören neben den Grundpflichten wie die Bestellung von Betriebsärztin oder Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit noch weitere Pflichten:
• Durchführen, Dokumentieren und Aktualisieren von Gefährdungsbeurteilungen.
(Tätigkeitsfelder/Arbeitsplätze auf mögliche physische und psychische Gefährdungen hin analysieren.)
• Maßnahmen gegen entdeckte Gefährdungen ergreifen und umsetzen.
• Die Ergebnisse aus diesen Maßnahmen auswerten und regelmäßig überprüfen.
• Beschäftigte sicherheitstechnisch unterweisen (mit Hilfe der Sifa).
• Mitarbeitenden die notwendigen Vorsorgen und Eignungen vor Arbeitsbeginn zuweisen und für eine Durchführung vor Tätigkeitsbeginn sorgen.
• Entsprechende Betriebsanweisungen zur Verfügung stellen.
• Brandschutz, Erste-Hilfe und Evakuierungspläne im Unternehmen organisieren.
Konsequenzen bei Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften
Werden Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten, nicht ausreichend umgesetzt oder Lücken aufgedeckt, drohen Konsequenzen. Wenn der Missstand sogar die Gesundheit oder die Sicherheit der Mitarbeitenden direkt gefährdet, dann kann es zu Maßnahmen durch die Aufsichtsbehörden kommen, wie z. B. zur vorübergehenden Stilllegung der Arbeitsstätte oder der betroffenen Arbeitsmittel.
Neben behördlichen Androhungen und der Verhängung von Bußgeldern drohen bei schwerer Missachtung, Unfällen und schweren oder wiederholten Verstößen strafrechtliche Konsequenzen.
Haftung im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
In der Verantwortung steht, wie auch schon oben im Artikel erwähnt, immer die oder der Arbeitgeber *in. Selbst wenn bestimmte Bereiche des Arbeitsschutzes an Führungskräfte delegiert werden können, besteht für den Arbeitgebenden immer noch die Kontrollpflicht. Und auch die Verantwortung bleibt bei der Unternehmerin oder dem Unternehmer und somit auch die Haftung, wenn es zu Verstößen kommt.
Präventive Maßnahmen zur Minimierung von Haftungsrisiken
Zur Minimierung von Haftungsrisiken im Arbeitsschutz ist ein ganzheitlicher, systematischer und präventiver Arbeitsschutz unerlässlich. Dabei stehen Unternehmer *innen nicht alleine da und können sich von entsprechenden Fachkräften wie Betriebsärzt *innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit beraten lassen. Um die Gefährdungen im Unternehmen im Blick zu behalten, sollte vor allem die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisiert werden und sollten Maßnahmen aus dieser kontrolliert und ggf. angepasst werden.
Auch die Führungskräfte und die Mitarbeitenden sollten regelmäßig geschult und unterwiesen werden, um auf dem aktuellsten Stand zu sein.
Fazit zum Thema Haftung im Arbeitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein zentrales Führungs- und Organisationsthema und steht in direktem Zusammenhang mit der Haftung von Arbeitgebenden. Arbeitsschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Prozess, der klar gesetzlich geregelt ist.
Regelmäßige und aktuelle GBUs, klare Verantwortlichkeiten, Vorsorgen, Eignungen, Unterweisungen sowie eine lückenlose Dokumentation bilden die Grundlage für einen funktionierenden Arbeitsschutz in Unternehmen jeder Größe.
Eine ganzheitliche Arbeitsschutzorganisation schützt nicht nur die Sicherheit und die Gesundheit von Mitarbeitenden, sondern minimiert auch das Risiko für Bußgelder und Haftstrafen.
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