Ein erfolgreiches Business Meeting
Blog Aktuelle Beiträge
Foto von älterem Mann mit grauen Haaren, Sicherheitsjacke und Sicherheitshelm, der einen Gabelstapler lenkt.
05. Juni 2025

Betriebsprüfung: Und plötzlich steht die BG vor der Tür

Rechtssicherheit im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass ihnen oder ihren Mitarbeitenden etwas fehlt, bis die Berufsgenossenschaft (BG), die Behörden oder die Ämter vor der Tür stehen und kontrolliert. Dann stellt sich heraus, dass Mitarbeitende gar nicht entsprechend ihres Tätigkeitsfeldes unterwiesen worden sind. Dass Vorsorgen und Eignungen fehlen oder diese schon wieder seit Monaten oder gar Jahren abgelaufen sind.

 

Ganz grundlegend fehlt manchen sogar das Zertifikat über eine Betreuung in der Arbeitsmedizin oder Arbeitssicherheit. Warum? Weil „das Thema ist halt wichtig, aber wir kümmern uns darum, wenn wir mal Zeit haben“. Meist kommt diese „Zeit“ dann leider erst, wenn es schon zu spät ist, und die BG einem auf eher unangenehme Weise mit einer Kontrolle und anschließenden Forderungen und Bußgeldern die Augen öffnet.
Sie wissen, ob Sie auf der rechtssicheren Seite sind? Dann machen Sie unser Compliance-Quiz und finden Sie in nur 3 Minuten heraus, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen!

 

Welche Risiken kommen auf mich als Unternehmer *in zu?

Fehlen Unternehmen eine arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Betreuung oder auch nur Teilbereiche davon, dann bleibt es nicht nur bei Anmerkungen oder Verwarnungen. Es kann schnell zu hohen Bußgeldern kommen (je nachdem, was genau fehlt und zu welcher Risikogruppe der Betrieb gehört). Wenn es zu einem Unfall kommen sollte und sich danach herausstellt, dass bestimmte Parameter wie Vorsorge, Eignung, Unterweisungen oder beispielsweise Gefährdungsbeurteilungen fehlen, dann können die Strafen weitaus höher ausfallen. Im Ernstfall können hier sogar Haftstrafen drohen.
Hier ist also empfehlenswert, frühzeitig zu handeln , bevor es zu spät ist. Ohne eine rechtlich sichere Betreuung kann es nicht nur zu Strafen kommen. Vor allem die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitenden sowie Dritter ist dann stark gefährdet.

 

Was darf nicht fehlen?

Viele verschiedene Gesetze regeln die Vorgaben für das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Darunter das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSiG), die DGUV Vorschrift 2, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie weitere Richtlinien, Regeln und Grundsätze. Eine detaillierte Übersicht über die Inhalte dieser Gesetze finden Sie in unserem Blogbeitrag „Gesetze in der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“.
Sie wollen eine Übersicht mit allen Vorgaben in der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit zum Download haben? Kein Problem, wir haben die wichtigsten Punkte für Sie in folgendem Dokument auf einer Seite zusammengefasst!

Abbildung eines Compliance Check Flyers zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement - Vorgaben die Sie als Unternehmer umsetzen sollten

Compliance Checkliste

Die Anforderungen, die Ihr Unternehmen erfüllen muss, finden Sie hier gesammelt zum Herunterladen.

Ganz grundlegend brauchen Sie in der arbeitsmedizinischen Betreuung eine*n Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt, der Ihr Unternehmen betreut, und ein Zertifikat, das diese Betreuung bestätigt. In der Arbeitssicherheit gilt das Gleiche, nur mit einer betreuenden Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa).
Jede*r Mitarbeitende benötigt vor Arbeitsbeginn oder bei Tätigkeitswechsel die entsprechenden Vorsorgen und/oder Eignungen und sicherheitstechnische Unterweisungen. Diese müssen ebenfalls dokumentiert und nachgehalten werden.
Für jeden Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich muss eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erstellt werden, auch mit Berücksichtigung der psychischen Gesundheit.
Es müssen regelmäßige Betriebsbegehungen durch Sifas und Betriebsärzt*innen durchgeführt werden.
Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen) 4x pro Jahr (Teilnehmende müssen mind. Geschäftsführung, Betriebsarzt/-ärztin, Sicherheitsfachkraft sein)
Implementierung eines Betriebliches Eingliederungsmanagement (nach SGB XI)
Mutterschutzmaßnahmen
Schulungen von z. B. Brandschutzhelfenden oder Erst-Helfer *innen
Prüfung von Betriebsmitteln, Erste-Hilfe, Brandschutz, Notfall-Organisationen etc.
Unfallmanagement (Erfassung, Medefristen einhalten, Unfallanalyse und -prävention)

 

Wieso finden Betriebsprüfungen statt und wer führt diese durch?

Egal wie man es nennen will, ob Betriebskontrolle, Betriebsbesichtigung oder Betriebsrevision, sie meinen alle das Selbe. Es gibt viele verschiedene Einrichtungen die Betriebsprüfungen durchfüchren und die Unternehmen auf die Einhaltung von Maßnahmen zur Sicherung von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden kontrollieren. Denn an oberster Stelle sollte immer das sichere Arbeiten stehen und niemand sollte sich selbst, die Kolleginnen beziehungsweise Kollegen oder Dritte während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Gefahr bringen. Und um das sicherstellen zu können, muss es Instanzen geben, die überprüfen und bei Bedarf aufmerksam machen, sensibilisieren und, wenn es sein muss, eben auch Strafen verhängen.
Betriebsprüfungen und Beanstandungen können von mehreren Institutionen durchgeführt werden. Dazu zählen ganz klassisch die Berufsgenossenschaften, die Bezirksregierung, das Amt für Arbeitsschutz, das Gewerbeaufsichtsamt sowie die Unfallversicherungen.
Genauso verschieden wie die Institutionen sind, können auch Betriebrevisionen aus den unterschiedlichsten Gründen stattfinden:

Anlasslose Betriebsbegehung
Nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall
Nach einem meldepflichtigen Beinaheunfall
Anlassbezogene Prüfung aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen
Erstbegehung bei neuen Betrieben
Kontrolle nach grundlegenden Veränderungen im Unternehmen
Überregionale Aktion mit einem bestimmten Schwerpunkt
Wiederholungsprüfung nach festgestellten Mängeln zur Überprüfung

 

Ziel und Zweck der Überprüfungen

Das Ziel ist immer der ganzheitliche Schutz von Arbeitnehmer *innen. Gleichzeitig sollen  sie Unterstützung bieten und Unternehmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten unterstützen.
Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen
Prävention von Arbeitsunfällen
Verhinderung von Berufskrankheiten
Generelle Sicherheit im Unternehmen
Damit einher geht die Förderung eines systematischen und ganzheitlichen Arbeitsschutzes. Gerade Prüfungen können Unternehmen noch mehr motivieren (oder natürlich unter Druck setzen), sich mehr mit dem Thema des Betrieblichen Gesundheitsmanagements auseinanderzusetzen.

 

Was kann ich jetzt tun?

Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine entsprechende Betreuung in der Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und auch im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Wenn sie eine ganzheitliche Betreuung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement haben, sind sie rechtlich auf der sicheren Seite und Ihre Mitarbeiter *innen können gut geschult und vorbereitet arbeiten, ohne Angst vor Unfällen oder gesundheitlicher Beeinträchtigung zu haben.
So sorgen Sie nicht nur dafür, dass keine Strafen drohen, sondern fördern auch die Motivation und die Leistungsbereitschaft in der Belegschaft.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die für Ihr Unternehmen passende Betreuung zu finden. Über die verschiedenen Modelle klären wir hier auf: „Wie finde ich einen Betriebsarzt für mein Unternehmen?“
Wir selbst bieten eine ganzheitliche und hybride Betreuung in der Arbeitsmedizin, der Arbeitssicherheit und der Betrieblichen Gesundheitsförderung an. Damit können Sie bei uns alle gesetzlichen Anforderungen mit nur einem Anbieter abdecken. Wenn Sie mehr über unsere deutschlandweiten Dienstleistungen erfahren wollen, melden Sie sich gerne bei uns! Wir freuen uns auf ein kostenloses und unverbindliches Gespräch mit Ihnen.

 

Besser als eine Checkliste

Jetzt herausfinden, ob Sie wirklich alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Eine Checkliste haben wir zwar nicht, aber dafür unser Quiz, mit dem Sie in nur 3 Minuten testen können, wie sicher Ihr Unternehmen aufgestellt ist! Besser jetzt auf Nummer sicher gehen, als Fehler erst festzustellen, wenn eine Prüfung ansteht.

Bild Compliance Quiz - Ist Ihr Unternehmen im Bereich Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit rechtssicher aufgestellt?

Absicherung Ihres Arbeitsschutzes Schritt für Schritt prüfen

Sind Sie vorbereitet oder müssen Sie rechtliche Konsequenzen befürchten? Finden Sie es in nur 3 Minuten heraus!

Zurück

 

BGM Update

Unser Newsletter “BGM Update” bietet Ihnen wertvolle Informationen zu allen Themen der Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und der Betrieblichen Gesundheitsförderung.

Erhalten Sie jetzt exklusive Einblicke in die Welt des Arbeitsschutzes und erfahren Sie, auf was Sie bei Ihrer arbeitsmedizinischen und arbeitssicherheitstechnischen Betreuung achten sollten.
Profitieren Sie von hilfreichem Fachwissen und sichern Sie sich echten Mehrwert in Form von spannenden Statistiken, praktischen Checklisten und innovativen Ansätzen rund um das Thema Arbeitsschutz.

Ihre Betreuung – immer aktuell!

Im Rahmen unseres "BGM Update" erhalten Sie monatliche Updates mit grundlegenden Themen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Wir informieren Sie über die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen und versorgen Sie regelmäßig mit hilfreichen Tipps unserer Expertinnen und Experten.

Melden Sie sich jetzt an und bleiben Sie sicher, gesund und informiert.