Betriebsbegehungen vor-Ort und remote
Wie Remote-Begehungen Vor-Ort- Begehungen ergänzen können.
Was sind Betriebsbegehungen?
Betriebsbegehungen untersuchen den Sicherheitsstatus eines Unternehmens und sind ein zentraler Bestandteil eines effektiven und organisierten Arbeitsschutzes im Unternehmen.
Die Anlässe für solche Begehungen sind vielfältig und reichen von standardmäßigen Überprüfungen der Arbeitsbedingungen bis hin zu Untersuchungen und Analysen nach besonderen Ereignissen wie Stör- oder Unfällen.
Die gesetzlichen Grundlagen
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber *innen verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchzuführen und diese auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren. Diese Kontrolle erfolgt in der Regel im Rahmen einer Betriebsbegehung. Bei der Durchführung der GBU und der Kontrolle kann sich der/die Unternehmer *in von Fachkräften unterstützen lassen.
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) die Aufgabe, die Betriebsstätte in regelmäßigen Abständen zu begehen und mögliche Mängel und Gefährdungen aufzuzeigen.
Ablauf und Inhalt einer Begehung
Um Sicherheitsbegehungen so effektiv wie möglich zu gestalten, sollten neben der beratenden Sifa die für das Unternehmen zuständigen Entscheidungsträger wie Abteilungs-, Bereichs- und Produktionsleiter teilnehmen. Das bindet zwar Ressourcen, ermöglicht aber die sofortige Veranlassung von notwendigen Korrekturmaßnahmen.
Eine Betriebsbegehung wird durchgeführt, um:
Der übliche Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:
Begehung der Betriebsstätte:
Die Teilnehmer *innen sehen sich die verschiedenen Bereiche des Unternehmens an. Dabei werden Arbeitsplätze, Anlagen, Lagerräume etc. begutachtet.
Beobachtung und Dokumentation:
Während der Begehung werden Beobachtungen dokumentiert. Dazu gehören sowohl positive Aspekte als auch Risiken, wie oben erwähnte Sicherheitsmängel.
Gespräche mit Mitarbeiter *innen:
Ein wichtiger Teil der Begehung besteht aus Gesprächen mit Mitarbeiter *innen. Ihre Erfahrungen sind entscheidend für die Identifizierung möglicher Verbesserungspotenziale.
Erstellung eines Berichts:
Die Ergebnisse werden systematisch in einem Bericht festgehalten. Dieser enthält identifizierte Risiken, sowie Vorschläge zur Verbesserung.
Priorisierung der Maßnahmen:
Die festgestellten Mängel werden priorisiert, um die dringlichsten Probleme zuerst angehen zu können. Die Maßnahmenhierarchie folgt dabei dem STOP-Prinzip.
Maßnahmenplan:
Auf Grundlage des Berichts wird ein Maßnahmenplan erstellt, der die Verantwortlichkeiten, den Zeitrahmen und Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen definiert.
Kontinuierliche Kontrolle:
Die Umsetzung der Maßnahmen sollte kontinuierlich überwacht werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen wirken.
5. Regelmäßige Nachbegehungen
Regelmäßige Begehungen sind nötig, um die Fortschritte zu dokumentieren und Maßnahmen an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.
Die Intervalle von Betriebsbegehungen sollten dem betriebsspezifischen Gefährdungspotenzial entsprechen. Handelt es sich um einen reinen Bürobetrieb, genügen weniger Begehungen als beispielsweise in einem chemischen Unternehmen.
Wie läuft eine Online-Begehung ab?
Traditionell werden Betriebsbegehungen in einem direkten, persönlichen Rahmen durchgeführt, um die Gegebenheiten in den Unternehmen zu analysieren und zu besprechen. Diese Form des Austauschs hat sich über die Jahre als bewährtes Verfahren etabliert.
Doch in Zeiten mit wachsender Digitalisierung, sich verändernder Arbeitsbedingungen und Arbeitsweisen, zeigen neue Konzepte, dass Betriebsbegehungen auch auf digitalem Weg erfolgreich realisiert werden können.
Der Ablauf unterscheidet sich in seiner digitalen Form vor allem durch die verwendeten Medien und in der entsprechenden Umsetzung von der Präsenzbegehung.
Im Rahmen einer Online-Begehung trifft sich die Sifa mit der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person in einem digitalen Meeting. Nach einem allgemeinen Beratungsgespräch rund um die betriebliche Arbeitssicherheit läuft der Ansprechpartner vor Ort mit der Kamera durch den entsprechenden Bereich des Unternehmens und wird dabei von der Sifa geleitet. Auffälligkeiten, Mängel, oder Good-Practices können auch sofort erkannt, direkt gescreenshotet und somit dokumentiert werden. Verbesserungsmaßnahmen können auch hier unmittelbar besprochen werden.
Vor-Ort-Begehung: Einsatzgebiete und Vorteile
In der Regel werden Betriebsbegehungen auch aktuell noch oft vor Ort durchgeführt. Im Werksarztzentrum Deutschland setzen wir immer dann auf Präsenzbegehungen, wenn komplexe Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel bewertet werden müssen, deren Wechselwirkung ohne die Präsenz vor Ort fachlich nicht ausreichend bewertet werden kann.
Die ist besonders wichtig in Betrieben mit komplexen Arbeitsabläufen, wie beispielsweise in der Fertigung. Oder in Bereichen, in denen sehr spezielle Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind, wie z. B. in Laboren. Zu den Vorteilen der Vor-Ort-Begehungen zählen:
Remote-Begehung: Einsatzgebiete und Vorteile
Gerade in kaufmännischen Unternehmen mit einem geringen Risikopotenzial sind die Kriterien eines wirksamen Arbeitsschutzes weniger komplex. Um die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, sind Remote-Begehungen ein gelungener Ansatz.
Beide Ansätze können sich ergänzen!
Es ist entscheidend, dass die individuellen Anforderungen eines Unternehmens beachtet werden und die Begehungen dementsprechend angepasst werden. Durch die Möglichkeit eines hybriden Ansatzes können Unternehmen die Vorteile beider Methoden nutzen: die Effizienz und die umfassenden Informationen der digitalen Welt sowie die unmittelbare Wahrnehmung und Interaktion, die analoge Besuche ermöglichen.
Welches Risiko besteht, wenn keine Begehungen durchgeführt werden?
Unabhängig von der Art des Unternehmens sind Sicherheitsbegehungen gesetzlich vorgeschrieben. Wer als Unternehmer *in dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Vor allem aber werden durch nicht durchgeführte Begehungen die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeiter *innen gefährdet.
Eins der größten Risiken ist die Gefährdung der Sicherheit von Mitarbeiter *innen. Ohne regelmäßige Begehungen können potenzielle Gefahrenquellen wie z. B. defekte Maschinen, mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen oder gefährliche bauliche Zustände unentdeckt bleiben. Dies kann zu Unfällen führen, welche schwere gesundheitliche und materielle Schäden für Betroffene und Unternehmen verursachen können und im schlimmsten Fall Menschenleben gefährden.
•2. Rechtliche Konsequenzen
Fehlende Begehungen können auch rechtliche Folgen nach sich ziehen. Unternehmen und Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter *innen und Besucher *innen zu sorgen. Ein Versäumnis in dieser Verantwortung kann zu hohen Geldstrafen oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
•3. Betriebsstörungen
Die Gefahr von Betriebsstörungen steigt ebenfalls, wenn nicht regelmäßig Kontrollen durch Begehungen durchgeführt werden. Unentdeckte Mängel können zu Stillständen führen, die nicht nur finanzielle Einbußen mit sich bringen, sondern auch die Reputation der Organisation schädigen können.
•4. Verlust von Vertrauen
Ein schlechtes Sicherheitsmanagement kann sich negativ auf das Vertrauen von Mitarbeiter *innen und Kund *innen und das Unternehmensimage auswirken.
Fazit
Die Integration von Remote-Begehungen als Ergänzung zu traditionellen Präsenzbegehungen stellt einen innovativen Ansatz dar, der die Effizienz und Flexibilität der Begehungen erheblich steigert. Durch den Einsatz digitaler Technologien ist es möglich, Risiken und Sicherheitsstandards in Echtzeit zu überprüfen, ohne die physische Präsenz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dies erlaubt nicht nur eine schnelle Identifizierung von Problemen, sondern auch eine kontinuierliche Monitoring-Option, die es Unternehmen erlaubt, frühzeitig auf Veränderungen zu reagieren. So können sich Begehungen vor Ort und in digitaler Form effektiv ergänzen. Es ist wichtig, die individuellen Ansprüche und Bedingungen eines Unternehmens zugrunde zu legen, um zu entscheiden, ob hier Begehungen vor Ort stattfinden müssen, es Remote-Begehungen geben kann oder in welchem Verhältnis Remote- und Präsenzbegehungen als hybrider Ansatz stehen sollten.