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10. April 2025

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Was Sie wissen müssen!

Was Sie über das BEM wissen müssen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiges Verfahren, um Arbeitnehmer *innen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, eine möglichst schnelle Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen. Sein Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der entsprechenden Arbeitnehmenden wiederherzustellen, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der oder des Beschäftigten langfristig zu erhalten.
Jedes Unternehmen ist, unabhängig von seiner Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit, nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) dazu verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Zur Beteiligung an einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement sind Arbeitnehmer *innen jedoch nicht verpflichtet. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass das BEM „mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person“ durchzuführen ist. Gegen den Willen der Beschäftigten ist die Durchführung eines solchen Programmes demnach nicht möglich.


Was ist BEM?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Wiedereingliederung von Mitarbeitenden, die länger oder öfter arbeitsunfähig sind. Das BEM verfolgt mehrere Ziele:

1. Den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten nachgehen
2. Die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden wiederherstellen
3. Beschäftigte bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen
4. Einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen
5. Den Arbeitsplatz langfristig erhalten
6. Mitarbeitende vor Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit schützen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist weniger dafür da, die Gesundheit der Mitarbeiter *innen zu schützen. Dazu dient das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), das sich aus Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Betrieblicher Gesundheitsförderung zusammensetzt. Vielmehr greift das BEM erst dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits eingetreten ist, und unterstützt die Leistungsfähigkeit und schnellere Genesung der Mitarbeitenden.


Wer hat einen Anspruch auf BEM?

Da Arbeitgeber *innen gesetzlich dazu verpflichtet sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, hat grundsätzlich jede *r Arbeitnehmer *in, der oder die länger als sechs Wochen am Stück gefehlt hat, einen Anspruch auf ein Wiedereingliederungsverfahren. Auch wer wiederholt an insgesamt 30 Werktagen (42 Kalendertagen) oder mehr nicht anwesend war, hat das Recht auf eine betriebliche Wiedereingliederung.
Übrigens: Für ein BEM ist es nicht relevant, was der Grund für die Arbeitsunfähigkeit war oder ist und wie viele der Fehltage attestiert sind. Auch ob es eine oder mehrere Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit (zum Beispiel verschiedene Langzeiterkrankungen) gibt, ist nebensächlich. Zu Arbeitsunfähigkeitszeiten zählen außerdem auch Rehabilitationsmaßnahmen – nicht jedoch der Mutterschutz.


Wie funktioniert BEM?

Gesetzliche Vorgaben dafür, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement abläuft, gibt es nicht. Allerdings gibt es Vorschläge, wie und in welcher Besetzung es stattfinden kann. Wird eine längere Arbeitsunfähigkeit bemerkt, beginnt das BEM in der Regel mit der Einladung zu einem Gespräch.

Einladung zu einem BEM-Gespräch: Was müssen Arbeitgeber *innen wissen?


Die Einladung zum BEM-Gespräch ist gar nicht so leicht. Zum einen müssen Arbeitgeber *innen jederzeit mit einer Ablehnung seitens der Arbeitnehmer *innen rechnen. Zum anderen gibt es bereits bei der Einladung viel zu beachten. Folgende Punkte müssen schon zu Beginn geklärt werden:

Die gesetzliche Grundlage des Gesprächs
Die individuelle Grundlage des Gesprächs
Die Datenverarbeitung und der Datenschutz gemäß DSGVO
Die Verschwiegenheit über medizinische Details und Diagnosen
Die getrennte Führung von Personalakte und BEM-Akte (in der die vollständige Historie des BEM-Falls, inklusive Schriftverkehr, Gesprächsprotokolle, Informationen über die betroffene Person und Zusatzdokumente wie Gutachten und Empfehlungen gespeichert werden)
Die Teilnehmenden und das Mitbestimmungsrecht der Betroffenen bezüglich dieser


Wer sollte bei einem BEM-Gespräch dabei sein?

An einem BEM-Gespräch nehmen in erster Linie die vorgesetzte und die betroffene Person teil. Möglich ist aber auch, dass ein *e Arbeitgeber *in einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin ernennt. Ist die betroffene Person einverstanden, können zusätzlich der Betriebsrat und ein *e Betriebsmediziner *in, sowie bei Menschen mit Behinderung die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden.

Zielsetzung und Maßnahmen: Wie können Arbeitnehmer *innen bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützt werden?

Als Arbeitgeber *in planen Sie bereits im Rahmen des BEM-Gesprächs die Ziele der Wiedereingliederung. Je nach Ausfallzeit und Häufigkeit der Ausfälle kommt es bei der Betrachtung der Ziele auf den aktuellen Gesundheitszustand der betroffenen Person an. Außerdem geht es um die Aussicht auf Genesung: Wie schnell ist ihr *e Mitarbeiter *in wieder einsatzbereit? Außerdem wird – je nach Art der Arbeitsunfähigkeit – besprochen, welche Ursachen die Fehlzeiten haben. Liegen die langen Ausfallzeiten an einer (chronischen) Erkrankung? Oder stecken persönliche Lebensumstände oder Probleme am Arbeitsplatz dahinter?
Konnten die Gründe für die Ausfallzeiten erörtert werden, dann werden in Folge des BEM-Gesprächs weitere Maßnahmen zur Wiedereingliederung eingeleitet. Sind beispielsweise die Arbeitsumstände schuld an der Arbeitsunfähigkeit, so kann der Arbeitsplatz entsprechend umgestaltet und technische Hilfsmittel einbezogen werden. Kann ein *e Mitarbeiter *in aufgrund einer Erkrankung nicht in den alten Aufgabenbereich zurückkehren, kann ein Wechsel des Tätigkeitsbereichs erfolgen. Lag eine Krankheit zugrunde und ist die Genesung abgeschlossen, dann erfolgt eine Wiedereingliederung in der Regel schrittweise mit wenigen Arbeitsstunden und steigert sich mit der Zeit, bis die normale Arbeitsleistung wieder erreicht ist.


Lohnt sich BEM?

Gesunde und motivierte Beschäftigte sind ein wesentlicher Bestandteil eines gut funktionierenden Unternehmens. Sie erzielen bessere Arbeitsergebnisse und steigern damit den Profit. Außerdem ist es in Zeiten von branchenübergreifendem Fachkräftemangel ohnehin schon schwer, qualifiziertes Personal zu finden. Fallen diese Beschäftigten für eine längere Zeit aus, so ist das ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Daher ist es wichtig, gut qualifizierte Mitarbeiter *innen auch zu halten. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement hilft, längere Ausfälle und Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden, qualifizierte Fachkräfte zu halten und die mit langen Ausfallzeiten verbundenen Kosten für Arbeitgeber *innen zu reduzieren.

Betroffene Arbeitnehmer *innen sind nicht dazu verpflichtet, einem BEM zuzustimmen. Doch auch für sie hat ein BEM durchaus viele Vorteile. Das BEM bietet zunächst einmal wertvolle Unterstützung beim Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit. Nach Unfällen oder schweren Erkrankungen, die eine Wiederaufnahme der vorherigen Tätigkeiten unmöglich machen, können im Rahmen eines BEM-Gesprächs beispielsweise Lösungen wie technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz oder ein Wechsel des Tätigkeitsbereichs innerhalb des Unternehmens gefunden werden. Auch können zu einem BEM-Gespräch weitere Beteiligte wie beispielsweise Betriebsmediziner *innen hinzugezogen werden, die mögliche Zusammenhänge von Tätigkeit und Erkrankung erkennen und entsprechende Empfehlungen aussprechen können.


Wer unterstützt bei BEM?

Rund um die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beraten neben Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifas) und Arbeitsmediziner *innen auch die Sozialversicherungsträger, also die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung und/oder die Arbeitslosenversicherung. Außerdem können betriebliche Interessenvertretungen hinzugezogen werden.

Mit unserem Modul Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) helfen Sie langzeiterkrankten Mitarbeitenden bei Ihrer Genesung und begleiten sie optimal zurück in den Job. Außerdem steht Ihnen in diesem Modul die ärztliche Beratung und Prozessbegleitung zu. Und auch über die datenschutzkonforme Verwaltung und Speicherung von Informationen zu Ihren BEM-Gesprächen brauchen Sie sich mit unserer Unterstützung keine Gedanken mehr machen.

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