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Oberkörper eines Mannes in Arztkittel an einem Schreibtisch. Vor ihm ein Laptop. Ein Stethoskop hängt um seine Schulter.
16. April 2026

Schlüsselrolle bei Arbeitsunfällen: Die Bedeutung von Durchgangsärzt *innen

Warum spezialisierte Ärzt *innen im System der Arbeitsmedizin unverzichtbar sind

Wenn es im Arbeitsalltag zu einem Unfall kommt, ist schnelle und fachgerechte Hilfe entscheidend. Doch nicht jede Verletzung landet automatisch in einer normalen Arztpraxis. Für Arbeitsunfälle gibt es ein spezialisiertes System: die/den Durchgangsarzt/-ärztin. Diese Fachärzt *innen bilden die Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit und sind damit weit mehr als nur Erstversorger *innen nach einem Unfall.

Was ist ein *e Durchgangsarzt *in?

Durchgangsärzt *innen, kurz D-Ärzt *innen, sind von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellte Fachärzt *innen für Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie sind die erste Anlaufstelle bei einem meldepflichtigen Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder auch bei Schulunfällen. Ihre Aufgabe beginnt mit der fachärztlichen Erstversorgung und reicht bis zur Koordination des gesamten Heilverfahrens.
Ein zentrales Instrument ist der sogenannte „Durchgangsarztbericht“. Er dokumentiert nicht nur den Unfallhergang und die Untersuchung, sondern bildet auch die Grundlage für die weitere Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl medizinische Behandlung als auch rechtliche Vorgaben nahtlos ineinandergreifen.

Aufgaben und Funktionen

Die Aufgabe eines Durchgangsarztes bzw. einer Durchgangsärztin geht weit über die reine Erstversorgung hinaus. D-Ärzt *innen diagnostizieren, leiten die Therapie ein und begleiten den gesamten Genesungsprozess. Sie stellen Verordnungen für Medikamente, Hilfsmittel oder physiotherapeutische Maßnahmen aus und koordinieren gegebenenfalls eine Weiterbehandlung in spezialisierten Einrichtungen.
Darüber hinaus sind sie zentrale Ansprechpartner *innen für die Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen. In dieser Rolle sorgen sie für eine lückenlose Dokumentation und tragen so wesentlich zur Rechtssicherheit von Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen bei. Arbeitsmedizin wird hier in einer sehr konkreten Form sichtbar: als Bindeglied zwischen individueller Behandlung und systematischer Prävention.

Wann sollte ein Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufgesucht werden?

Nach den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung muss bei einem Arbeitsunfall grundsätzlich eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt konsultiert werden. Das gilt für alle meldepflichtigen Fälle, die über eine Bagatellverletzung hinausgehen. Arbeitgebende sind verpflichtet, entsprechende Unfälle innerhalb von drei Tagen zu melden – schwere Unfälle sofort.
Ein wichtiger Unterschied zur üblichen ärztlichen Versorgung: Bei Arbeitsunfällen besteht keine freie Arztwahl. Selbst wenn Betroffene zunächst in einer hausärztlichen Praxis behandelt werden, erfolgt eine Überweisung an den zuständigen D-Arzt oder die zuständige D-Ärztin. So wird gewährleistet, dass sowohl medizinische Standards als auch die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung eingehalten werden.

Der Unterschied zwischen Durchgangsärzt *innen und Betriebsärzt *innen

Oft entsteht Verwirrung zwischen den Rollen von Durchgangsärzt *innen und Betriebsärzt *innen. Beide gehören im weitesten Sinne zur Arbeitsmedizin, haben jedoch unterschiedliche Aufgabenbereiche.
Die Aufgabe von Betriebsärzt *innen liegt in der Prävention. Sie begleiten Unternehmen langfristig, beraten in Fragen der Arbeitsgesundheit, ordnen Vorsorgen an, führen diese durch und unterstützen beim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Betriebsärzt *innen sind Ansprechpartner *innen für Ergonomie, Mutterschutz oder betriebliche Eingliederungen – also Themen, die die Gesundheit der Beschäftigten vorbeugend sichern und erhalten. Außerdem sorgen sie dafür, dass Arbeitsunfälle bestenfalls gar nicht passieren.
Die Aufgabe von Durchgangsärzt *innen ist dagegen klar auf den Notfall und die Folgen eines konkreten Arbeitsunfalls ausgerichtet. Sie sorgen für schnelle und spezialisierte Behandlung, erstellen die notwendige Dokumentation und koordinieren den weiteren Verlauf.
Kurz gesagt: Betriebsärzt *innen kümmern sich um Prävention, Durchgangsärzt *innen um die Behandlung nach dem Ernstfall.

Fazit: Die Bedeutung von Durchgangsärzt *innen in der Arbeitsmedizin

Durchgangsärzt *innen nehmen eine Schlüsselrolle ein, wenn es um Arbeitsunfälle geht. Sie stellen nicht nur die fachgerechte medizinische Versorgung sicher, sondern schaffen auch die Verbindung zur Berufsgenossenschaft und damit zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Ihr Handeln vereint Akutmedizin, Dokumentation und Koordination – ein Dreiklang, der für Betroffene, Arbeitgebende und das gesamte System der Arbeitsmedizin unverzichtbar ist.
In der Gesamtschau zeigt sich: Während Betriebsärzt *innen mit präventiven Maßnahmen zur Arbeitssicherheit beitragen, übernehmen Durchgangsärzt *innen die Versorgung, wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt. Beide Rollen greifen ineinander und machen deutlich, dass Arbeitsmedizin mehr ist als Vorschrift. Sie ist ein zentrales Element, um Gesundheit zu schützen, Sicherheit zu gewährleisten und Unternehmen handlungsfähig zu halten.

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