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Person in einer Arbeitslatzhose mit einem orangenen Schutzhelm und Gehörschutz steht in einem Handwerksbetrieb.
04. September 2025

Arbeitswelt im Wandel

Arbeits- und Gesundheitsschutz: gestern, heute und morgen

Auch wenn es hierzulande inzwischen undenkbar ist: Es gab mal eine Zeit, in der Kinderarbeit normal war, Frauen aber nicht arbeiten durften. Und auch, wenn diese Beispiele wirklich extrem sind – die Arbeitswelt hat sich im Laufe der Jahre merklich verändert. Werkzeuge und Maschinen, Arbeits- und Pausenzeiten, Mutterschutz und Wiedereingliederung, Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin – all diese Themen durchlaufen schon immer und auch noch in Zukunft einen Prozess der Weiterentwicklung. Regeln werden aufgestellt und überarbeitet, um die Arbeitswelt leistungsfähiger und profitabler, vor allem aber sicherer und gesünder zu machen. Kommen Sie mit uns auf eine Zeitreise. Auch, um zu sehen, dass nicht jede Veränderung schlecht ist und dass es Wandel bedarf, um Besserung zu erzielen.

Die Geschichte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland

Als im 19. Jahrhundert im Rahmen der Industrialisierung etliche Fabriken eröffneten, gab es so etwas wie Arbeitsschutz noch nicht. Zwar war die Nachfrage nach Arbeitskräften größer als nie zuvor, dafür waren die Arbeitsbedingungen aber auch besonders schlecht. Gebessert hat sich dieser Zustand erstmalig im Jahr 1839 mit dem Preußischen Regulativ, das zumindest die Kinderarbeit eingeschränkt hat. Gut 30 Jahre später hat sich mit der Gründung des „Vereins für Überwachung der Dampfkessel“ eine Gemeinschaft gebildet, die ihre explosionsgefährdeten Anlagen regelmäßig auf Sicherheit überprüfen ließ. Später wurde die Überprüfung auch auf andere Maschinen, Fahrzeuge und industrielle Anlagen ausgeweitet. Heute ist diese institutionalisierte technische Überwachung bekannt unter dem Namen „Technischer Überwachungsverein“ oder auch „TÜV“. In den 1880er Jahren ging es rasant voran: Das Krankenversicherungsgesetz und das Unfallversicherungsgesetz wurden eingeführt. Anfang der 1890er Jahre folgte auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – die Basis der Sozialversicherung wurde geschaffen.

Die erste Fassung des Arbeitsschutzgesetzes enthielt übrigens folgende Maßnahmen:

Abschaffung der Sonntagsarbeit
Verbot der Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche
Verbot der Arbeit für Kinder unter 13 Jahren
Beschränkung der Arbeitszeit für Jugendliche unter 16 Jahren auf 10 Stunden am Tag
Beschränkung der Arbeitszeit für Frauen auf 11 Stunden am Tag

Die Beschränkung der Arbeitszeit auf die bis heute üblichen acht Stunden am Tag erfolgte erst nach dem Ersten Weltkrieg, in dem die Arbeitsschutzbestimmungen zeitweise außer Kraft gesetzt wurden, um die Produktion zu steigern.

Der nächste Meilenstein in der Geschichte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes folgte 1925 mit der Anerkennung der ersten elf Berufskrankheiten und Wegeunfälle, darunter:

Erkrankungen durch Blei, Phosphor, Quecksilber, Arsen, Benzol, Paraffin, Teer, Schwefelkohlenstoffe, Anthrazen und Pech
Wurmerkrankungen der Bergleute
Erkrankungen durch Röntgenstrahlungen
Grauer Star bei Glasmacher *innen
Schneeberger Lungenkrankheit

Die Liste der Berufskrankheiten hat sich seither immer weiter gefüllt, umfasst inzwischen über 80 anerkannte Berufskrankheiten und ist ein wichtiger Bestandteil der Absicherung von Angestellten in unterschiedlichen Berufen.

 

Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts

Wer heutzutage ein älteres Haus renoviert, ist sicher schon über den Begriff „Asbest“ gestolpert. Faserzement- oder Eternitplatten wurden noch bis 1989 mit Asbestfasern hergestellt, die, wenn sie freigesetzt und eingeatmet werden, lebensgefährlich sind. Sie sind bezeichnend für den Umgang mit Gefahrstoffen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Produktsicherheit rückte erstmalig mit dem Gerätesicherheitsgesetz von 1968 in den Fokus des Arbeitsschutzes. Bis zu den heutigen Standards im Umgang mit Gefahrstoffen, technischer Sicherheit und psychischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen dauerte es allerdings noch.
Die entscheidenden Schritte auf dem Weg zu heutigen Standards sind das Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in 1973 und 1974. Das moderne Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist als großer Meilenstein in der Geschichte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erst im Jahr 1996 rechtsverbindlich geworden und stellt seither neben dem Gesundheitsschutz und der Arbeitssicherheit vor allem die Prävention in den Mittelpunkt und legt den Fokus auf eine ganzheitliche Betrachtung der Arbeitsbedingungen.

 

Das 21. Jahrhundert

Nach der Gründung der Europäischen Union haben sich neue Richtlinien im Arbeits- und Gesundheitsschutz ergeben und sind deutschlandweit weiter vereinheitlicht worden. Wichtige Einflüsse seit der Gründung der EU sind zum Beispiel die Maschinen- und die Gefahrstoffrichtlinie sowie die EG-RL 89/654/EWG, eine Rahmenrichtlinie zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmenden.
Mit der Einführung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Jahr 2004 und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Jahr 2008 sowie der Reform der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung wurde der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter gestärkt. Bildschirmarbeit und Ergonomie, Lärm und psychische Belastungen werden stärker berücksichtigt und präventive Leistungen, Stressmanagement und Employee Assistance Programs (EAP) rücken in den Fokus.
Wie vor dem Rest der Welt macht die Digitalisierung auch vor der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit keinen Halt. Mobiles Arbeiten und Homeoffice stellen neue Anforderungen an die Arbeitswelt und diese wandelt sich mit. Digitale Unterweisungen, Vorsorgen und Eignungen sind ein innovativer Weg, sich der modernen Welt anzupassen. Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen werden online durchgeführt und auch EAP-Themen können mit digitalen Tools abgedeckt werden. Seit April 2025 hat auch die DGUV die Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in ihre aktualisierte Vorschrift 2 aufgenommen.
Als einer der führenden Anbieter für digitale Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Versorgung einfach, schneller und flexibler zu machen. Unser Betreuungskonzept verbindet digitale Lösungen mit Telemedizin und persönlicher Betreuung vor Ort. So tragen wir maßgeblich zu einem Wandel der Arbeitswelt bei. Weg von komplizierten und unbequemen Pflichten, hin zu einer einfachen, sicheren und gesunden Zukunft.

 

Und in Zukunft?

Obwohl sich, wie wir nun sehen, in der Arbeitswelt bereits viel getan hat, gibt es deutschlandweit noch immer viele Unternehmen, die ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz auf die leichte Schulter nehmen und nur das Nötigste tun. Viele Betriebe kommen mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz erst in Kontakt, wenn Bußgelder von der Berufsgenossenschaft drohen. Und dann ist es meistens zu spät. Sind Sie rechtssicher aufgestellt? Mit unserem Compliance Check finden Sie es mit wenigen Klicks heraus.

Deutschland verfügt im internationalen Vergleich über sehr hohe Arbeitsschutzstandards. Das zeigen auch die Zahlen von Arbeitsunfällen, die immer weiter sinken. Wir verdanken das unter anderem der Digitalisierung, die auch in Zukunft weiter fortschreitet. Künstliche Intelligenz, Roboter und andere Assistenzsysteme machen körperlich schwere Arbeit leichter, entlasten uns und übernehmen gefährliche Aufgaben. Diese neuen Technologien werden auch in Zukunft die Zusammenarbeit von Menschen und Maschinen beeinflussen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird sich zwangsläufig mit in diese Richtung bewegen. Für einen zeitgemäßen Arbeitsschutz ist es daher von Bedeutung, die Digitalität mitzudenken und zu nutzen.

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