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Zwei Pflegekräfte mit Mundschutz sprechen miteinander.
18. Juni 2026

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pflege

Besondere Arbeitsbedingungen in der Pflege

Es ist bekannt, dass der Pflegeberuf in Deutschland nicht nur zu den wichtigsten Berufen, sondern auch zu den anspruchsvollsten gehört. Pflegekräfte sind täglich physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt, die ohne entsprechende Schutzmaßnahmen zu Gesundheitsproblemen führen können. Wir beleuchten in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Aspekte des Arbeitsschutzes und die Besonderheiten, die Berufe im Pflegebereich mit sich bringen. Dabei betrachten wir sowohl die stationäre als auch die ambulante Pflege sowie die Arbeit in Pflegeheimen, Pflegediensten oder Krankenhäusern.

Rechtliche Grundlagen für den Arbeitsschutz in der Pflege

Für die Sicherstellung des Arbeitsschutzes gibt es, unabhängig von der Branche, mehrere Gesetze, Vorschriften und Regeln. Diese werden je nach Tätigkeitsfeld ergänzt. In der Pflege zum Beispiel durch Regeln zum Hautschutz oder zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Darunter fallen Gesetze wie:

Biostoffverordnung (BioStoffV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
DGUV Vorschrift 1 und DGUV-V2
Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Technische Regeln wie die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“

Für weitere Informationen zu den Gesetzen haben wir jeweils die passenden Glossarbeiträge verlinkt und auf unserem Blog findest du einen Beitrag zu den wichtigsten Gesetzen im Arbeitsschutz.
 
 

Gefahrenquellen im Pflegeberuf

In der Pflege gibt es sowohl psychische als auch physische Belastungen. Der Beruf beansprucht sowohl Körper als auch Geist und das je nach Tätigkeit mit einer unterschiedlichen Gewichtung. Zusätzlich herrschen für den Beruf oft wenig Verständnis, ein chronischer Personalmangel und ein hohes Arbeitsaufkommen.
Zu den körperlichen Belastungen gehören das Heben und Tragen, beispielsweise bei der Unterstützung oder Umlagerung von Patient *innen, oder auch langes Stehen.
Belastungen für den Geist hingegen können die Konfrontation mit dem Tod sein, hoher Zeitdruck und Stress.
 
Physische Belastungen:
Muskel-Skelett-System: Das Heben, Lagern, Tragen und Bewegen von Patient *innen kann häufig zu Rückenschmerzen, Gelenkproblemen und Muskelverspannungen führen.
Arbeitshaltung: Oft wird lange am Stück gestanden oder in gebückten Haltungen gearbeitet oder es besteht eine sehr einseitige Belastung des Körpers.
 
Psychische Belastungen:
Arbeitsklima: Personalmangel, Zeitdruck, hohes Arbeitsaufkommen
Arbeitszeiten: Schichtarbeit inklusive Nachtdiensten und Wochenenddienst
Emotionaler Stress: Umgang mit dem Tod, Schmerz, Leid und ggf. herausforderndes Verhalten von Patient *innen
Das kann zu weniger sozialen Kontakten und fehlender Zeit für Erholung führen. Damit einher geht ein erhöhtes Risiko für Burnout, Depressionen oder sogar Angstzustände.
Auf die psychischen Belastungen sowie auf die entsprechenden Schutzmaßnahmen gehen wir weiter unten im Blog genauer ein.
 
Biologische Gefahrstoffe:
Gerade beim Kontakt mit kranken Menschen kann es durch verschiedene Körperflüssigkeiten zu einem erhöhten Infektionsrisiko kommen. Im Pflegebereich sind das z. B. Hepatitis B und C, HIV und multiresistente Erreger. Infektiöse Körperflüssigkeiten sind unter anderem:
Blut
Ausscheidungen
Infektiöses Material
Nadelstichverletzungen
 
Chemische Gefahrstoffe:
Manche chemischen Mittel können zu Hautirritationen, allergischen Reaktionen oder Reizungen der Atemwege führen. Zum Beispiel:
Desinfektionsmittel
Reinigungsmittel
Medikamente
 
Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren:
Diese Unfälle gehören mit zu den häufigsten Arbeitsunfällen und sollten daher nicht unterschätzt werden.
Gerade wenn Zeitdruck herrscht, passieren hier schnell Unfälle.
Nasse Böden
Herumliegende Gegenstände, beispielsweise auch Kabel
Schlechte Beleuchtung
 
 

Arbeitsschutzmaßnahmen in der Pflege

Gefährdungen feststellen:
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach § 5 ArbSchG muss jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen systematisch ermitteln, beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Diese werden mit der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und bei festgestellten Gefährdungen werden entsprechende Maßnahmen festgelegt. Diese müssen dokumentiert werden und im Anschluss umgesetzt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit kontrolliert werden.
In der GBU wird anhand des STOP-Prinzips vorgegangen, bei dem Gefährdungen erst durch Substitution verhindert werden müssen, wenn das nicht möglich ist, durch technische Maßnahmen, ansonsten durch organisatorische und im letzten Schritt erst durch persönliche Maßnahmen wie das Tragen von PSA.
 
Mitarbeitende müssen in ihren Berufen und Tätigkeitsfeldern vor Tätigkeitsbeginn entsprechend unterwiesen werden und arbeitsmedizinische Vorsorgen sowie ggf. Eignungen wahrnehmen. Diese werden durch die/den Arbeitgeber *in zugewiesen.

Eignungen beurteilen, ob Personen zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit geeignet sind. Das ist meist der Fall bei Arbeiten mit extremen Gefährdungen wie Hitze, Höhe oder wenn eine Gefährdung Dritter besteht.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen hingegen haben einen präventiven Charakter. Sie klären vor Beginn einer Tätigkeit über mögliche Gefährdungen auf und geben Hinweise auf korrekte Verhaltensweisen.
Jede/r Mitarbeiter *in muss zur entsprechenden Tätigkeit ebenfalls sicherheitstechnisch unterwiesen werden, dafür sorgen die sogenannten „Unterweisungen“.

Diese (je nach Tätigkeitsfeld) zwei bis drei Maßnahmen sorgen für eine Aufklärung über die Tätigkeit sowie die möglichen Gefährdungen. Aber diese präventiven Angebote alleine reichen nicht, um die Sicherheit und Gesundheit von Personen ausreichend zu schützen.
 
Technische Hilfsmittel:
Mit Unterstützung von technischen Hilfsmitteln können vor allem Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems verhindert werden. Hier können höhenverstellbare Pflegebetten, Deckenlifter oder mobile Lifter, Antirutschmatten oder Gleithilfen, Aufstehhilfen und Haltegriffe Abhilfe verschaffen.
Bei der Arbeitsplatzgestaltung sollte auf genügend Platz um Betten und Stühle herum geachtet werden, verstellbare Arbeitsflächen erleichtern die Arbeit und Dokumentationsplätze oder Bildschirmarbeitsplätze sollten ergonomisch gestaltet sein.
 
Organisatorische Maßnahmen:
Wenn die technischen Maßnahmen nicht ausreichen, muss zusätzlich auf organisatorische zurückgegriffen werden. Schwere Lasten sollten niemals alleine getragen werden, sondern mit zwei Personen. Abgesehen davon sollte genug Zeit gelassen werden, damit auf eine rückenschonende Pflege geachtet werden kann. Es sollte Zeit für regelmäßige Pausen und Ausgleichsübungen zur körperlichen Erholung sein.
 
Schulungen:
Zusätzlich zu den Vorsorgen und Unterweisungen können Schulungen angeboten werden, die z. B. noch einmal über das korrekte Tragen und Heben aufklären.
 
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Persönliche Schutzausrüstung ist in der Pflege unverzichtbar, wenn Gefährdungen nicht durch andere Maßnahmen eliminiert werden können.
Arbeitgeber *innen sind verpflichtet, geeignete PSA kostenlos zur Verfügung zu stellen. Mitarbeitende müssen diese, wenn vorgeschrieben, tragen und Schäden an dieser umgehend bei Führungspersonen melden. PSA in der Pflege können medizinische Einmalhandschuhe sein, Mund-Nasen-Schutz in Form von FFP-Masken, Schutzkittel und -schürzen, Schutzbrillen oder Gesichtsschutz und ggf. Sicherheitsschuhe. Zur PSA gehört auch der Hautschutz in Form von Hautschutz- und Hautpflegeprodukten. Beim häufigen Händewaschen und Desinfizieren sind Pflegeprodukte unverzichtbar.
 
 

Selbstschutzmaßnahmen in der Pflege

Körperschonendes Arbeiten: bewusst rückenschonend arbeiten, Gebrauch von Hilfsmitteln  wie Liftern oder Gleithilfen machen oder Hilfe von anderen Personen holen.
Hygienemaßnahmen: konsequentes Einhalten der Hygienemaßnahmen wie regelmäßige Desinfektion der Hände, Tragen von Schutzhandschuhen. Auch sollte die Berufskleidung nicht mit nach Hause genommen werden.
Auf die eigene Gesundheit achten: ausreichend Schlaf zwischen den Schichten, eine gesunde und ausgewogene Ernährung und Sorge tragen für regelmäßige Bewegung. Bei Krankheit sollte diese in jedem Fall auskuriert werden und nicht krank zur Arbeit kommen.
Psychische Unterstützung: Wenn die Arbeit die Psyche zu sehr belastet, sollte dies angesprochen werden und ggf. Hilfe in Form von Psychotherapeuten oder anderen Angeboten in Anspruch genommen werden.
 
 

Psychische Belastungen und Prävention in der Pflege

Psychische Belastungen sind in Pflegeberufen besonders ausgeprägt. Diese müssen ebenfalls in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ausdrücklich mit erfasst werden.
Die Ursachen für psychische Belastungen können in diesem Bereich vielseitig sein. Darunter fallen:

Emotionale Anforderungen durch den Umgang mit körperlichem und seelischem Leiden sowie mit dem Tod. Pflegekräfte müssen Empathie zeigen und gleichzeitig eine professionelle Distanz wahren, was zu einer durchgängigen Belastung führen kann.
Zeitdruck und Personalmangel führen zu viel Stress im Arbeitsalltag und können die Qualität der zu leistenden Pflege einschränken, was zusätzlich zu moralischem Stress führen kann.
Wechselnde Schichten und Nachtarbeit sowie (je nach Beruf) eine ständige Erreichbarkeit belasten den normalen Biorythmus und erschweren vor allem auch das eigene Privatleben.
Manche Personen sind in ihrem Pflegeberuf Gewalt oder Aggressionen ausgesetzt, die in verbalen oder auch körperlichen Übergriffen durch Patient *innen ausgeübt werden. Das kann sogar zu traumatischen Spuren führen.
Gerade in Pflegeberufen fehlt oft die Wertschätzung gegenüber der geleisteten Tätigkeit. Das kann frustrieren und demotivieren.
 
 

Schutzmaßnahmen für psychische Belastungen

Angemessene Personalmenge führt zu einer organisierten Planung, reduziert Stress, Überstunden und Überarbeitung
Wertschätzung und eine verlässliche Führung, die Konflikte konstruktiv löst und Mitarbeitende unterstützt
Möglichkeiten für Besprechungen und zur Reflexion schaffen
Frühzeitige Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen durch z. B. betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Schulungen und Weiterbildungen auch zu Themen psychischer Gesundheit
Externe Beratungsangebote beispielsweise durch EAP
 
 

Fazit zu Arbeitsschutz in der Pflege

Arbeitsschutz in der Pflege ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern vor allem eine Notwendigkeit zum Schutz der Gesundheit, derer, die sich täglich für das Wohl anderer einsetzen. Die vielfältigen physischen und psychischen Belastungen, denen Pflegekräfte täglich ausgesetzt sind, erfordern ein umfassendes und systematisches Schutzkonzept.
Von der Gefährdungsbeurteilung über Substitution, technische Hilfsmittel, organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung bis hin zur Prävention psychischer Belastungen – nur wenn alle Bausteine ineinandergreifen, kann Arbeitsschutz wirklich wirksam sein. Dabei sind sowohl Arbeitgebende als auch Mitarbeitende gefordert: Während die einen für sichere Arbeitsbedingungen, ausreichende Ressourcen und geeignete Schutzmaßnahmen sorgen müssen, tragen die anderen Eigenverantwortung durch konsequente Anwendung der Schutzmaßnahmen und Achtsamkeit für die eigene Gesundheit.
Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels ist effektiver Arbeitsschutz auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Gesunde, motivierte Pflegekräfte bleiben dem Beruf länger erhalten, sind seltener krank und können bessere Pflege leisten. Investitionen in Arbeitsschutz sind damit ebenfalls Investitionen in die Zukunft der Pflege und des Unternehmens.
Die gesetzlichen Grundlagen bieten einen klaren Rahmen, die Berufsgenossenschaft BGW unterstützt mit Informationen, Schulungen und Beratung. Nutzen Sie diese Ressourcen – denn guter Arbeitsschutz schützt nicht nur einzelne Mitarbeitende, sondern sichert die Qualität der Pflege für alle.

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