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Zwei Personen stehen nebeneinander und haben Schutzhelme unter den Arm geklemmt.
22. Mai 2025

Arbeiten rund um die Uhr

Das gilt für Schicht- und Nachtarbeit

In vielen Branchen ist sie nicht mehr wegzudenken: die Schichtarbeit. Egal ob Feuerwehr, Polizei oder Krankenhäuser, wenn es brennt oder wir in einen Notfall geraten, sind wir froh darüber, schnelle Hilfe zu bekommen – und das rund um die Uhr.
Selbstverständlich gibt es noch viele andere Branchen, in denen im Schichtdienst oder nachts gearbeitet wird. Dazu gehören zum Beispiel Pflegeheime, Kraftwerke, die Justiz und die Gastronomie, aber auch Verkehrsunternehmen, Speditionen, Callcenter und natürlich Produktionsbetriebe.
In unserer Gesellschaft ist die Bereitschaft vieler Menschen, im Schichtdienst zu arbeiten, unverzichtbar. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass die Schichtarbeit eine nicht unerhebliche Belastung für Arbeitnehmende darstellt. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen von Schichtarbeit und erklärt, was Arbeitgebende aus arbeitsmedizinischer und arbeitssicherheitstechnischer Sicht beachten müssen.

 

Die Modelle der Schichtarbeit

Ganz grundlegend bedeutet der Begriff Schichtarbeit, dass in einem Unternehmen mehr als acht Stunden täglich gearbeitet wird. Selbstverständlich kann und darf dies unmöglich von einer einzelnen Person geleistet werden. Genau aus diesem Grund gibt es den Dienst in Schichten.
In der Regel werden die Arbeitszeiten bei Unternehmen, die 16 Stunden am Tag arbeiten, in zwei Schichten aufgeteilt. Bei Unternehmen, die 24 Stunden arbeiten, wird die Arbeit in drei Schichten aufgeteilt. Das könnte beispielsweise so aussehen:

Frühschicht: 6 bis 14 Uhr
Spätschicht: 14 Uhr bis 22 Uhr
Nachtschicht: 22 Uhr bis 6 Uhr

In der Schichtarbeit gibt es jedoch viele verschiedene Modelle, die sich anhand von zwei Kriterien unterscheiden: Durchlaufzeit, also wie lange am Stück gearbeitet wird, und die Anzahl der Schichten.

Hier sind alle gängigen Arbeitsmodelle aufgelistet:

Normalarbeitszeit
Beschäftigte arbeiten fünf Tage die Woche und acht Stunden am Tag zu geregelten Zeiten.

Nachtarbeit
Als Nachtarbeit gilt Arbeit zwischen 23 Uhr und sechs Uhr, wenn sie in diesem Zeitraum länger als zwei Stunden dauert.

Zweischichtbetrieb
Wie der Name schon sagt, arbeiten Angestellte in zwei Schichten, meistens in einer Frühschicht und einer Spätschicht, mit jeweils acht Stunden.

Dreischichtbetrieb
Hier wird rund um die Uhr in drei Schichten zu je acht Stunden gearbeitet. In der Regel werden die Schichten in Frühschicht, Spätschicht und Nachtschicht aufgeteilt.

Vier- oder Fünfschichtbetrieb
Diese Schichten kommen dann zum Einsatz, wenn Unternehmen durchgehend, also 24 Stunden arbeiten, in Tarifverträgen aber Arbeitszeiten geregelt sind, die mit einem Dreischichtbetrieb nicht umsetzbar sind.
Diese durchgehende, also kontinuierliche Schichtarbeit wird nochmals aufgeteilt in die:

Teilkontinuierliche Schichtarbeit
Hier wird zwar 24 Stunden gearbeitet, aber nur an fünf Tagen – das Wochenende bleibt frei.

Vollkontinuierliche Schichtarbeit
In diesem Modell wird wirklich rund um die Uhr, also 24 Stunden an sieben Tagen, gearbeitet.

 

Gesundheitsrisiken von Schicht- und Nachtarbeit

Die Schicht- und Nachtarbeit zählt zu den belastenden Arbeitszeiten, und das nicht ohne Grund: Sie bringt den Körper aus dem Takt, was sich auf Dauer negativ auf das Wohlbefinden und die Gesundheit auswirken kann.
Viele wichtige Körperfunktionen folgen einem natürlichen Rhythmus, der sich an den normalen Tages- und Nachtzeiten orientiert. Wird dieser durch Nachtarbeit oder regelmäßige Schichtwechsel gestört, führt das häufig zu Problemen. Folgende Symptome und Erkrankungen stehen in Zusammenhang mit Nacht- oder Schichtarbeit:

Schlafstörungen
Erschöpfung
Depression
Burnout
Angststörungen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Rückenschmerzen

Und auch das Unfallrisiko steigt statistisch gesehen während der Nachtschicht deutlich an. Dies hat eine dänische Forschergruppe eindrucksvoll nachgewiesen. Vor allem dann, wenn mehrere Nachtschichten aufeinander folgen, nimmt die Wahrscheinlichkeit für Arbeitsunfälle zu. Auch hier ist der Grund Erschöpfung, da der natürliche Biorhythmus durch die Nachtarbeit gestört wird.

 

So können Arbeitgeber *innen unterstützen und Arbeitnehmer *innen vorsorgen

Glücklicherweise gibt es einige Möglichkeiten, die Gesundheit von Angestellten im Schichtbetrieb zu verbessern und Erkrankungen vorzubeugen. Solche Präventionsmaßnahmen können zum Teil von Arbeitgeber *innen getroffen werden, zum Teil aber auch von Arbeitnehmer *innen selbst durchgeführt werden.
Wie gut oder schlecht Schicht- und Nachtarbeit vom Körper verkraftet wird, hängt unter anderem vom Schichtplan ab. Wie also muss Schichtarbeit organisiert sein, damit sie Angestellte möglichst wenig belastet? Ein guter Schichtplan sollte einige der folgenden Kriterien erfüllen.

Die richtige Planung von Schichten – das können Arbeitgeber *innen tun:

Frühzeitige Schichtplanung
Einsätze müssen vorhersehbar sein und sollten nicht kurzfristig geändert werden, damit sie gut mit dem Privatleben vereinbar sind. Denn das Zusammenspiel von Arbeit und Privatleben – die Work-Life-Balance – ist wichtig für die mentale Gesundheit.

Keine dauerhaften Nachtarbeitsplätze
Laut arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen sollten maximal drei Nachtschichten aufeinander folgen. Insgesamt sollte auf vorwärts und schnell wechselnde Schichtsysteme gesetzt werden. „Früh-Spät-Nacht“ ist deutlich besser als „Nacht-Spät-Früh“, denn dieser Wechsel folgt am ehesten dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus.

Ruhepausen
Klar definierte Pausen und unter Umständen auch die Möglichkeit, kurze Schlafzeiten während der Nachtschicht einzubauen, sind vorteilhaft. Außerdem sollten zwischen zwei Schichten mindestens elf Stunden Pause liegen – idealerweise aber mehr. Nach einer Nachtarbeitsphase sogar mindestens 24 Stunden.

Vertretungen
Idealerweise gibt es einen „Springerpool“ und die Möglichkeit, Schichten untereinander zu tauschen. Dann müssen im Krankheitsfall keine Kolleg *innen aus der Freizeit geholt werden.

Wochenende
Auch in vollkontinuierlichen Schichtmodellen sollte es mindestens ein komplett freies Wochenende im Monat geben.

Ausgleich schaffen – Gesundheit fördern. So können Arbeitnehmer *innen vorsorgen:

Ausreichend schlafen
Auch wenn es nach einer Nachtschicht und bei Tageslicht nicht so einfach ist: Arbeitnehmer *innen sollten mindestens sieben Stunden schlafen – sonst leidet die Gesundheit.

Sport treiben
Schichtarbeiter *innen sollten sich bemühen, körperlich fit zu bleiben. Ein fitter Körper ist belastbarer und weniger anfällig für Krankheiten.

Regelmäßige Mahlzeiten
Angestellten im Schichtdienst wird empfohlen, die Hauptmahlzeiten unabhängig von ihrer Schicht immer zu den gleichen Tageszeiten einzunehmen. In der Nachtschicht wird am besten keine große Mahlzeit mehr zu sich genommen, denn nachts ruht der Magen und verdaut die Nahrung nicht richtig.

Ausgleich schaffen
Ganz gleich, ob durch Hobbys oder durch das Pflegen sozialer Kontakte: Ausgleich ist wichtig für die mentale Gesundheit und hilft dabei, Krankheiten vorzubeugen.

 

Wie ist die gesetzliche Lage?

Neben den freiwilligen Vorkehrungen müssen Arbeitgeber *innen sich auch in Bezug auf die Schichtarbeit an Regeln und Gesetze halten. Die gesetzlichen Vorgaben zum Thema Schichtarbeit sind unter anderem im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten. Insbesondere in den Paragraphen 3 bis 6 finden sich zentrale Punkte, die hervorgehoben werden müssen:

§ 3 ArbZG: Es darf nicht länger als acht Stunden, in Ausnahmefällen nicht länger als zehn Stunden pro Arbeitstag gearbeitet werden.
§ 4 ArbZG: Pausenzeiten müssen eingehalten werden. Diese liegen bei 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden und bei 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeit.
§ 5 ArbZG: Zwischen den einzelnen Schichten müssen mindestens elf Stunden liegen.
§ 6 ArbZG: Hier sind Nacht- und Schichtarbeit geregelt. Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit darf nicht außer Acht gelassen werden. Außerdem wird hier ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass nicht länger als acht Stunden am Stück gearbeitet werden darf und dass Nachtarbeiter *innen das Recht auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung sowie auf betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen haben.

Die Nacht- und Schichtarbeit muss ebenfalls in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (GBU) berücksichtigt werden. Da sie nach DGUV-Vorschrift 2 außerdem als eine betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahr gilt, stellt sie ein Auslösekriterium für eine betriebsspezifische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin dar.

 

Fazit

Schicht- und Nachtarbeit fällt unter die sogenannte „belastende Arbeitszeit“. Sie geht häufig mit erhöhten gesundheitlichen Belastungen und einem erhöhten Unfallrisiko einher und kann gravierende Auswirkungen haben.
Um negative Belastungen zu minimieren und Unfälle zu vermeiden, gibt es neben festen Gesetzen auch arbeitswissenschaftliche Gestaltungsempfehlungen für die Schicht- und Nachtarbeit. Für betroffene Beschäftigte sind eine gesunde Lebensweise und genug Ausgleich ebenfalls wichtige Präventionsmaßnahmen.

Die wichtigsten Regeln zum Thema Schichtarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten Sie gerne zu den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und helfen Ihnen dabei, die Einhaltung des Gesetzes in verschiedenen Schichtmodellen zu gewährleisten.
Zudem unterstützen wir Sie bei der Berücksichtigung der Belastungen durch Schichtarbeit in der Gefährdungsbeurteilung (GBU). Falls Ihre Mitarbeiter*innen durch Schichtarbeit besonders belastet werden, stehen Ihnen auch unsere Betriebsärztinnen und Betriebsärzte für eine umfassende Beratung zur Verfügung.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Angeboten im Bereich der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit finden Sie unter "Unsere Leistungen".

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