Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte
In Kürze
Sicherheitsbeauftragte sind wichtige Bindeglieder im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie unterstützen Arbeitgeber *innen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), Betriebsärzt *innen und Kolleg *innen dabei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Sie agieren beratend, erkennen Gefahrenquellen, geben Hinweise und wirken an Präventionsmaßnahmen mit, haben dabei jedoch keinerlei Weisungsbefugnis. Ihre Aufgabe ist es, sicherheitsbewusstes Verhalten im Arbeitsalltag zu fördern und das Bewusstsein für Arbeitsschutz zu stärken. Rechtliche Grundlagen finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten:
• Motivation zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
• Motivation zur korrekten Nutzung von PSA und Aufklärung von Kolleg*innen, die die vorgeschriebene PSA nicht verwenden
• Kontrolle der Nutzbarkeit von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen sowie Fluchtwegen
• Erkennen und Melden von Gefahrenquellen
• Beratung und Unterstützung der Kolleg *innen in Arbeitsschutzfragen
• Meldung von Unfällen, Beinahe-Unfällen und Mitwirkung an deren Untersuchung
• Teilnahme an Betriebsbegehungen und im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Worauf ist zu achten?
Bestellung und Anzahl
In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.
Die Anzahl richtet sich nach:
• Größe des Unternehmens (Anzahl der Beschäftigten)
• Art und Umfang der Unfall- und Gesundheitsgefahren
• Räumliche Nähe zu den Beschäftigten
• Fachliche Nähe zu den Tätigkeiten der Beschäftigten
Für Arbeitnehmer *innen:
• Sicherheitsbeauftragte als Ansprechpartner *innen in Arbeitsschutzfragen nutzen
• Sicherheitsanweisungen umsetzen und Gefahren melden
• Mitwirken bei Sicherheitsmaßnahmen und Schulungen
Für Arbeitgeber *innen:
• Geeignete Personen als Sicherheitsbeauftragte bestellen
• Ausreichende Schulung anbieten (gesetzliche Grundlagen, Gefahrenquellen, Schutzmaßnahmen, Kommunikation)
• Sicherheitsbeauftragte aktiv in Präventionsarbeit und Arbeitsschutzausschuss einbinden
• Gute Erreichbarkeit und Nähe zu den Beschäftigten sicherstellen
Unterschied zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Sicherheitsbeauftragte tragen keine rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz. Sie arbeiten ehrenamtlich und freiwillig, besitzen keine Weisungsbefugnis und verfügen in der Regel über eine kürzere Schulung, die speziell auf ihre Aufgaben im Betrieb ausgerichtet ist.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit hingegen sind verantwortlich für die Betreuung und Beratung des Unternehmers in Belangen des Arbeitsschutzes. Auch wenn die Gesamtverantwortung für Arbeitsschutzmaßnahmen beim Unternehmer liegt, ist die Sifa für Ihre vollständige fachliche Beratung wie z.B. der Meldung von Gefahren oder nicht ausreichenden Maßnahmen verantwortlich.
So unterstützen wir Sie
Wir beraten Sie zu den rechtlichen Anforderungen und helfen Ihnen, die passende Anzahl an Sicherheitsbeauftragten für Ihr Unternehmen zu bestimmen, und schulen diese entsprechend.
Unsere Leistungen:
• Organisation und Durchführung praxisnaher Schulungen
• Begleitung bei der Integration in Ihre Arbeitsschutzorganisation
• Hilfsmittel wie Checklisten und Leitfäden für Sicherheitsbeauftragte
Mit engagierten, gut geschulten Sicherheitsbeauftragten schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem Sicherheit und Gesundheitsschutz aktiv gelebt werden.