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Glossar

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte

In Kürze

Sicherheitsbeauftragte sind wichtige Bindeglieder im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie unterstützen Arbeitgeber *innen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), Betriebsärzt *innen und Kolleg *innen dabei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Sie agieren beratend, erkennen Gefahrenquellen, geben Hinweise und wirken an Präventionsmaßnahmen mit, haben dabei jedoch keinerlei Weisungsbefugnis. Ihre Aufgabe ist es, sicherheitsbewusstes Verhalten im Arbeitsalltag zu fördern und das Bewusstsein für Arbeitsschutz zu stärken. Rechtliche Grundlagen finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".

Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten:

Motivation zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
Motivation zur korrekten Nutzung von PSA und Aufklärung von Kolleg*innen, die die vorgeschriebene PSA nicht verwenden
Kontrolle der Nutzbarkeit von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen sowie Fluchtwegen
Erkennen und Melden von Gefahrenquellen
Beratung und Unterstützung der Kolleg *innen in Arbeitsschutzfragen
Meldung von Unfällen, Beinahe-Unfällen und Mitwirkung an deren Untersuchung
Teilnahme an Betriebsbegehungen und im Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Worauf ist zu achten?

Bestellung und Anzahl

In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.
Die Anzahl richtet sich nach:
Größe des Unternehmens (Anzahl der Beschäftigten)
Art und Umfang der Unfall- und Gesundheitsgefahren
Räumliche Nähe zu den Beschäftigten
Fachliche Nähe zu den Tätigkeiten der Beschäftigten

Für Arbeitnehmer *innen:

Sicherheitsbeauftragte als Ansprechpartner *innen in Arbeitsschutzfragen nutzen
Sicherheitsanweisungen umsetzen und Gefahren melden
Mitwirken bei Sicherheitsmaßnahmen und Schulungen
Für Arbeitgeber *innen:
Geeignete Personen als Sicherheitsbeauftragte bestellen
Ausreichende Schulung anbieten (gesetzliche Grundlagen, Gefahrenquellen, Schutzmaßnahmen, Kommunikation)
Sicherheitsbeauftragte aktiv in Präventionsarbeit und Arbeitsschutzausschuss einbinden
Gute Erreichbarkeit und Nähe zu den Beschäftigten sicherstellen

Unterschied zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Sicherheitsbeauftragte tragen keine rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz. Sie arbeiten ehrenamtlich und freiwillig, besitzen keine Weisungsbefugnis und verfügen in der Regel über eine kürzere Schulung, die speziell auf ihre Aufgaben im Betrieb ausgerichtet ist.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit hingegen sind verantwortlich für die Betreuung und Beratung des Unternehmers in Belangen des Arbeitsschutzes. Auch wenn die Gesamtverantwortung für Arbeitsschutzmaßnahmen beim Unternehmer liegt, ist die Sifa für Ihre vollständige fachliche Beratung wie z.B. der Meldung von Gefahren oder nicht ausreichenden Maßnahmen verantwortlich.

So unterstützen wir Sie

Wir beraten Sie zu den rechtlichen Anforderungen und helfen Ihnen, die passende Anzahl an Sicherheitsbeauftragten für Ihr Unternehmen zu bestimmen, und schulen diese entsprechend.

Unsere Leistungen:

Organisation und Durchführung praxisnaher Schulungen
Begleitung bei der Integration in Ihre Arbeitsschutzorganisation
Hilfsmittel wie Checklisten und Leitfäden für Sicherheitsbeauftragte

Mit engagierten, gut geschulten Sicherheitsbeauftragten schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem Sicherheit und Gesundheitsschutz aktiv gelebt werden.