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Glossar

Betriebsspezifische Betreuung

Betriebsspezifische Betreuung

In Kürze
Die betriebsspezifische Betreuung ist Teil der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2. Sie baut auf die Grundbetreuung auf und bezieht sich auf die spezifischen Gefährdungen eines Unternehmens.

Was genau beinhaltet die betriebsspezifische Betreuung?

Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich jeweils nach den individuellen Gegebenheiten von Unternehmen. Im Gegensatz zur Grundbetreuung gibt es hier keine fest vorgeschriebenen Einsatzzeiten. Diese werden für jeden Betrieb anhand der Anforderungen, die sich durch Gefährdungen und Tätigkeitsfelder dort ergeben, durch die/den Unternehmer*in, die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt.
Anhand welcher Kriterien wird der betriebsspezifische Betreuungsaufwand ermittelt?

Die Aufgabenfelder, die den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung festlegen, sind vielfältig. Sie werden in der Gefährdungsbeurteilung erfasst, bewertet und mögliche Maßnahmen abgeleitet. Folgende Faktoren spielen mit in die Bewertung rein:

Regelmäßige Anlässe wie: Arbeitsplätze mit besonderen Gefährdungen, die Arbeitsorganisation und -gestaltung in solchen Tätigkeitsbereichen, betriebsspezifische Anforderungen beim Einsatz von Personal.
Veränderungen im Betrieb in Arbeitsbedingungen und Organisation: Anschaffung von Maschinen, Arbeitsmitteln und Geräten bzw. genereller Arbeitsplatzausstattung, Einführung neuer Stoffe und Materialien, Veränderungen in Arbeitsabläufen und -prozessen sowie Umbauarbeiten.
Externe Entwicklungen, die den Betrieb betreffen können: Z. B. neue Vorschriften, die Einfluss auf den Betrieb haben und Änderungen bedingen, Weiterentwicklungen in Technik, Hygiene oder arbeitswissenschaftlichen Kenntnissen, die den Betrieb betreffen könnten.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen werden nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegt.
Betriebliche Kampagnen: Einführung oder Entwicklung eines Gesundheitsmanagements (freiwillig), Kampagnenentwicklung zu Arbeitssicherheit und -gesundheit.

Was genau sind die geforderten Betreuungsleistungen?

In der Arbeitsmedizin stehen die Vorsorgen und Eignungsbeurteilungen im Vordergrund. Diese müssen den Mitarbeitenden vor Tätigkeitsbeginn und in regelmäßigen Abständen zugewiesen und durchgeführt werden – bei den Vorsorgen wird noch einmal zwischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge unterschieden.
Die Betreuungsleistungen in der Arbeitssicherheit umfassen die Gefährdungsbeurteilungen bei zum Beispiel neuartigen Maschinen, Stoffen, Abläufen und Prozessen und die Umsetzung von neuen Vorschriften und betirebliche Aktionen und Kampagnen.

Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Unternehmen müssen selbst ermitteln, welche Anforderungen für sie auf betriebsspezifischer Ebene bestehen. Dabei und bei der Festlegung von Zeit- und Personalaufwand arbeiten sie mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Diese nehmen hierbei eine beratende Position gegenüber der/m Arbeitgeber*in ein.

So unterstützen wir Sie!

In unserem Leistungsspektrum finden Sie unter dem Abschnitt der betriebsspezifischen Betreuung bei der Arbeitsmedizin die Vorsorgen und Eignungen, die für alle Unternehmen Pflicht sind. Bei der Arbeitssicherheit steht hier die Beratung und Unterstützung unter Berücksichtigung von betriebsspezifischen Gefährdungen wie z. B. bei der geplanten Einführung neuer Maschinen oder Stoffe im Vordergrund. Setzen Sie die Anforderungen in der betriebsspezifischen Betreuung einfach, schnell und sicher mit uns um! Bei Fragen beraten wir Sie gerne.