Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe
Was gehört dazu und wie gelingt‘s? Wer unterstützt Sie?
Gastbeitrag von Sieglinde Ludwig

Eine Führungskraft trägt Verantwortung für den Arbeitsschutz, d. h. für die Sicherheit und Gesundheit in ihrem Zuständigkeitsbereich. Wenn man erkannt hat, dass gesunde Mitarbeitende die wichtigste Ressource für den Betrieb sind, gehören dazu aus meiner Sicht die nachfolgenden Aufgaben:
• Systematische Beurteilung der Arbeitsbedingungen („Gefährdungsbeurteilung“, kurz „GBU“)
Zum Schutz vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren müssen die Arbeitsbedingungen beurteilt werden, Gefährdungen ermittelt und Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen und überprüft werden. Auch die psychische Belastung muss ihren Niederschlag finden, d. h. Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung müssen gestaltet werden. Das ist die wichtigste Führungsaufgabe im Arbeitsschutz!
Lassen Sie sich die Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorlegen – eine Dokumentation ist Pflicht! – und ergänzen Sie diese gegebenenfalls für Ihren Zuständigkeitsbereich. Dabei unterstützt Sie die in Ihrem Betrieb existierende Organisation.
• Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb organisieren (Aufbaustruktur im Unternehmen)
Es gibt in Ihrem Betrieb Personen, die dazu beitragen, den Arbeitsschutz zu leben, weil sie dafür aus- und weitergebildet wurden, z. B.:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Betriebsärztin / Betriebsarzt (BA)
- Ersthelfende
- Sicherheitsbeauftragte
- weitere Personen, z. B. Verantwortliche für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) oder das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM)
Während Sifa und BA immer bestellt sein müssen, um im Falle eines Falles beraten zu können, ist die Bestellung der restlichen Personen abhängig von der Betriebsgröße, also der Beschäftigtenzahl.
Für eine Führungskraft macht es Sinn, diese Personen und v. a. deren Aufgaben und Arbeitsergebnisse, Ihren Zuständigkeitsbereich betreffend, zu kennen und mit ihnen im Austausch zu sein.
Bedenken Sie, dass andere Personen Ihres Betriebs darüber hinaus wertvolle Hinweise über die Situation in Ihrem Arbeitsbereich liefern können:
• Personalabteilung: Betrachten Sie die Arbeitsunfähigkeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden im Vergleich zu anderen Abteilungen des Betriebes, denn diese können auch Hinweise auf bisher verdeckte Probleme in der Abteilung, z. B. auf zwischenmenschlicher Ebene, liefern.
Zentral organisiert sind in Betrieben in der Regel:
• Prüfung der Arbeitsmittel und Anlagen, z. B. elektrische Anlagen und Betriebsmittel
• Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
• Verhalten bei Betriebsstörungen und Notfällen
Erkundigen Sie sich, wie Ihr Unternehmen diesbezüglich aufgestellt ist und was ggf. noch berücksichtigt werden muss.
• Unterweisungen der unterstellten Mitarbeitenden durchführenDie Beschäftigten müssen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung über die in ihrem Arbeitsbereich auftretenden Gefährdungen unterrichtet und im sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und hinsichtlich der Arbeitsabläufe unterwiesen werden. Stellen Sie das regelmäßig sicher und dokumentieren Sie Ihre Unterweisungen.
• Qualifizierung der unterstellten Mitarbeitenden durchführen, damit diese ihren Aufgaben gewachsen sind.
Es gibt regelmäßig neue Entwicklungen, die es erfordern, dass sich Mitarbeitende weiterbilden. Sorgen Sie dafür, dass den Betroffenen auch die notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen für diese Qualifikationen eingeräumt werden.
• Vorschlagswesen / Fehlerkultur unterstützen.
Unterstützen Sie Mitarbeitende, wenn sie Verbesserungen, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz betreffen, vorschlagen. Im Sinne einer zielführenden Fehlerkultur sprechen Sie aktiv über Beinahe-Unfälle und überlegen Sie gemeinsam mit den Beschäftigten, wie diese zukünftig vermieden werden können.
• Betriebsklima fördern
Fördern Sie ein gutes Miteinander durch wertschätzende Begegnungen. Sprechen Sie aktiv Konflikte an und geben Sie ggf. Hinweise auf Unterstützungsangebote, z. B. ein Employee Assistance Programm, soziale Dienste oder andere Hilfsstellen.
Sie wollen weiterdenken und gesunde Mitarbeitende?
Dann nutzen Sie externe Unterstützungsleistungen. Sie müssen nicht alles allein stemmen: Lassen Sie sich kostenlos von den Sozialleistungsträgern beraten und unterstützen. Wer helfen kann, können Sie der nachfolgenden Abb. (Quelle: Landkarte der Unterstützenden) entnehmen:

• Ihr Unfallversicherungsträger (UVT)
UVT haben einen Überwachungs- und einen Beratungsauftrag und damit Zugang zu den Betrieben. Sie haben insbesondere Expertise bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) und bieten branchenspezifische Unterstützung an. Auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie Handlungshilfen für die GBU: Für Mitglieder eines UVT sind diese kostenlos. Zudem haben UVT einen Qualifizierungsauftrag und stellen deshalb ein umfangreiches Seminarangebot zur Verfügung.
Eine Übersicht über alle UVT finden Sie hier: https://www.dguv.de/de/wir-ueber-uns/mitglieder/index.jsp oder wenden Sie sich an die kostenlose Infoline unter +49 (800) 60 50 40 4
• die gesetzlichen Krankenkassen
Bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) handelt es sich um ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin. Unterstützen Sie dieses Angebot, sofern es existiert. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass dieses Angebot auf die GBU abgestimmt ist, d. h., präventiv den Belastungen im Betrieb begegnet, also z. B. bei durchzuführenden Hebe- und Tragearbeiten die Stärkung der Rumpfmuskulatur zum Ziel hat. Beim Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen und bei BGF-Maßnahmen unterstützt die BGF-Koordinierungsstelle als zentrale Ansprechstelle aller Krankenkassen mit einer kostenlosen Erstberatung. Alternativ wenden Sie sich an eine Krankenkasse, der Beschäftigte Ihres Betriebes angehören. Hilfreich können auch Ihre Daten zu Arbeitsunfähigkeiten im Vergleich mit anderen in Ihrer Branche sein.
• Ihr Rentenversicherungsträger
Der Firmenservice der gesetzlichen Rentenversicherung steht Arbeitgebenden in allen Fragen zum Leistungsspektrum der Rentenversicherungsträger zur Verfügung. Neben der Beratung zu Sozialversicherungsbeiträgen verspricht dieser insbesondere Unterstützung im Bereich der Rehabilitation und im Rahmen eines Präventionsprogrammes für Beschäftigte mit ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen (RV fit).
• die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe bei der Arbeitsplatzsicherung, insbesondere mit Qualifizierungsmaßnahmen. Zudem nimmt sie eine Beratungsfunktion rund um Personalfragen wahr, auch hinsichtlich der Personalgewinnung und kann finanzielle Unterstützung leisten. Zentrale Ansprechstelle ist der Arbeitgeber-Service.
• das Inklusions- oder Integrationsamt
Inklusions- oder Integrationsämter – die Bezeichnung variiert je nach Bundesland – unterstützen bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellter Personen sowie deren Arbeitgebende und tragen somit zur beruflichen Teilhabe bei. Darüber hinaus helfen sie im Bedarfsfall bei der Betrieblichen Wiedereingliederung. Wenden Sie sich an den Technischen Beratungsdienst oder den Integrationsfachdienst des für Sie zuständigen Amtes.
Weitere Informationen, insbesondere auch zu weiteren unterstützenden Akteuren, finden Sie in der Landkarte der Unterstützenden .
Was gehört zur Führungsaufgabe im Arbeitsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist?
Wenn trotz aller Sicherheitsvorkehrungen doch ein Arbeits- oder Wegeunfall auftritt bzw. es den Verdacht gibt, dass eine Berufskrankheit (BK) droht, melden Sie diesen Fall der Personalstelle und schreiben Sie eine Unfall- bzw. BK-Anzeige. Bei der Unfallanzeige ist eine möglichst genaue Schilderung des Unfallhergangs und die Zeugenbenennung sinnvoll. Sprechen Sie anschließend auch immer mit den Beschäftigten und eruieren Sie, wie ein solches Vorkommnis zukünftig vermieden werden kann.
Fünf Gelingensfaktoren für Führungskräfte im Arbeitsschutz
1. Vorbild sein
Die Sicherheits- und Gesundheitskultur im Betrieb aktiv (mit-)gestalten, d. h. insbesondere soziale Kompetenz, gute Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit, aber auch Konsequenz im Handeln zwecks Authentizität sind gefragt.
2. Regelungen treffen
Eine Pflichtenübertragung schriftlich regeln und leben.
3. Kenntnisse teilen
Wissen insbesondere hinsichtlich der Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen weitergeben, die wichtigsten Ansprechpersonen persönlich vorstellen und Übergabeprotokolle kontinuierlich verbessern.
4. Sicherheit und Gesundheit priorisieren
Die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit immer wieder kommunizieren und in allen Arbeitsprozessen berücksichtigen.
5. Sich von Experten helfen lassen
Nehmen Sie Unterstützung durch interne Fachexperten und Ihre Sozialleistungsträger wahr.
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