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Beratung • Prävention • Sicherheit
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Leistungsübersicht
Arbeitsmedizin und Unfallverhütung sind von großer sozialpädagogischer und volkswirtschaftlicher Bedeutung. Daraus erwächst der Anspruch sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer auf eine qualifizierte und leistungsorientierte Betreuung.

Wir untersuchen


Wir prüfen




Wir helfen





Wir beraten












Wir leisten


die Arbeitnehmer und beurteilen ihre gesundheitliche Eignung im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes.

  • ob und welche Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle bestehen
  • ob an Arbeitsplätzen gesundheitsgefährdende Arbeitsumwelteinflüsse vorliegen
  • ob Arbeitsplätze ergonomisch angepasst sind

  • bei der Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
  • bei der Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Mängeln am Arbeitsplatz
  • bei der Durchführung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen

  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe
  • bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen
  • bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten
  • bei Suchtproblematik, bei Impfberatung und -durchführung vor beruflichen Auslandsaufenthalten

alle Untersuchungen und Aufgaben nach § 3 AsiG und auch nach anderen Rechtsnormen, z. B.

  • Untersuchungen nach der UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
  • dem Mutterschutzgesetz
  • dem Infektionsschutzgesetz § 43
  • dem Arbeitsschutzgesetz
  • der Fahrerlaubnisverordnung einschließlich psycho-funktionaler Leistungstests
  • dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung